- Dringende Baumfällung im Stadtbezirk II
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung der Robinie Nr. 3 in der Stephanusstraße wird zugestimmt.
Leverkusen, 24.04.2017
gezeichnet:
Schiefer Krampf
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet
Richrath
Begründung:
Bei einer routinemäßigen Baumkontrolle waren Symptome einer erheblichen Schädigung des Baumes festgestellt worden (Faulstellen, Rindenschäden und auffälliger Klang im Stammfussbereich). Deshalb wurde ein externer Gutachter mit einer eingehenden Kontrolle des Baumes (inkl. Bohrwiderstandsmessungen) beauftragt.
Die Bohrwiderstandsmessungen lassen auf eine massive Stockfäule schließen.
Der Gutachter empfiehlt die unverzügliche Fällung des Baumes, da er stark umsturz- und bruchgefährdet ist. Vogelnester oder sonstige Habitatstrukturen konnten vom Gutachter trotz größter Sorgfalt bei der Untersuchung nicht erkannt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Hammer, FB 67, 406 - 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
keine, da Ausführung durch Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine, da Ausführung durch Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine, da Ausführung durch Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Der Gutachter empfiehlt die unverzügliche Fällung des Baumes. Das bedeutet, dass mit der Herbeiführung einer Beschlusslage und der anschließenden Fällung des Baumes keinesfalls bis zur nächsten turnusgemäßen Sitzung am 09.05.2017 gewartet werden kann.