Betreff
Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung von Kindern in Tagespflege
Vorlage
2017/1598/1
Aktenzeichen
IV/51-51-hi
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung von Kindern in Tagespflege“.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                     Stein                                               Adomat

 

Begründung:

 

§ 2 Absatz 5 wurde aufgrund der Anregung des Stadtelternrates aufgenommen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Klarstellung und keine inhaltliche Änderung. Die Vorgehensweise wird derzeit schon praktiziert.

 

Der Satzungstext wurde um § 2 Absatz 5 wie folgt ergänzt (siehe Anlage, Seite 2) und ist in der geänderten Fassung Grundlage des Beschlussentwurfes:

 

„(5) Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr erfolgt die Förderung in der Kindertagespflege unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 SGB VIII. Das Jugendamt prüft, ob freie Plätze und vorhandene Öffnungszeiten in Tageseinrichtungen oder an Offenen Ganztagsschulen zur Verfügung stehen, bevor Kindertagespflege als zusätzliche, öffentlich geförderte Leistung in Betracht kommt. Ein Nachweis der Notwendigkeit ist vorzulegen.“