Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung von Kindern in Tagespflege“.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat
Begründung:
§ 2 Absatz 5 wurde aufgrund der Anregung des Stadtelternrates aufgenommen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Klarstellung und keine inhaltliche Änderung. Die Vorgehensweise wird derzeit schon praktiziert.
Der Satzungstext wurde um § 2 Absatz 5 wie folgt ergänzt (siehe Anlage, Seite 2) und ist in der geänderten Fassung Grundlage des Beschlussentwurfes:
„(5) Für Kinder ab dem
vollendeten dritten Lebensjahr erfolgt die Förderung in der Kindertagespflege
unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 SGB VIII. Das Jugendamt prüft, ob
freie Plätze und vorhandene Öffnungszeiten in Tageseinrichtungen oder an
Offenen Ganztagsschulen zur Verfügung stehen, bevor Kindertagespflege als
zusätzliche, öffentlich geförderte Leistung in Betracht kommt. Ein Nachweis der
Notwendigkeit ist vorzulegen.“