- Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2.1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/B) Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
I/B 1 Unitymedia NRW GmbH
Postfach 10 20 28
34020 Kassel
I/B 2 Gascade Gastransport GmbH
Kölnische Straße 108-112
34119 Kassel
I/B 3 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
I/B 4 PLEdoc GmbH
Postfach 12 02 55
45312 Essen
I/B 5 Geologischer Dienst NRW
De-Greiff-Straße 195
47803 Krefeld
I/B 6 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr
Postfach 29 63
53019 Bonn
I/B 7 Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL)
Borsigstraße 15
51381 Leverkusen
I/B 8 Amprion GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
I/B 9 Evonik
Paul-Baumann-Straße 1
45772 Marl
I/B 10 Bezirksregierung Köln, Dezernat 54
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
I/B 11 E-Plus Gruppe/Telefònica GmbH
Rheinstraße 15
14513 Teltow
I/B 12 Deutsche Telekom Technik GmbH
Postfach 10 07 09
44782 Bochum
I/B 13 Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Overfeldweg 23
51371 Leverkusen
I/B 14 Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Überseering 33a
22297 Hamburg
I/B 15 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
I/B 16 IHK Köln, Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
I/B 17 Westnetz GmbH
Florianstraße 15-21
44139 Dortmund
2. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2.2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II/B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange:
II/B 1 E-Plus Gruppe/Telefònica
GmbH
Rheinstraße 15
14513 Teltow
II/B 2 Gascade Gastransport
GmbH
Kölnische Straße 108-112
34119 Kassel
II/B 3 Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
50606 Köln
II/B 4 PLEdoc GmbH
Postfach 12 02 55
45312 Essen
II/B 5 Amprion GmbH
Rheinlanddamm 24
44513 Teltow
II/B 6 Telefonica Germany Gmbh
& Co.OHG
Überseering
33a
22297 Hamburg
II/B 7 Vodafone GmbH
D2-Park
40878 Ratingen
II/B 8 Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co.KG
Overfeldweg 33
51371 Leverkusen
II/B 9 Stadt Leichlingen
Am Schulbusch 16
42799 Leichlingen
II/B 10 IHK Köln, Geschäftsstelle
Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
II/B 11 Unitymedia NRW GmbH
Postfach 10 20 28
34020 Kassel
II/B 12 Stadt Monheim
Rathausplatz 2
40789 Monheim
II/B 13 Fachbereich Umwelt
II/B 14 Fachbereich Straßenverkehr
II/B 15 Fachbereich Bauaufsicht/UD
3. Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III „Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westl. Schlebuschrath“ - 2. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), in Verbindung mit
· der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057),
und
· § 86 Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256), Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV NRW S. 294), in Kraft getreten am 28.05.2014, i. V. m. der Fassung dieses Gesetzes, verkündet am 15. Dezember 2016 (GV NRW S. 1162), teilweise in Kraft getreten am 28.06.2017,
sowie
· § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966), in Kraft getreten am 29.11.2016,
als Satzung beschlossen.
4. Die als Anlage 5 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Planungsanlass
Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III „Opladen -
nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath“ ist
mit der Bekanntmachung am 01.07.2015 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III besteht aus dem
Gebietsbereich für Leverkusen-Opladen (Blatt 1) und dem Gebietsbereich für
Leverkusen-Alkenrath (Blatt 2). Auf Blatt 1 erfolgt größtenteils die
Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche. Für
diesen, den Teilbereich Opladen betreffenden Bebauungsplan, ist die 2. Änderung erforderlich, um die Lage einer Schallschutzwand östlich
entlang der Straßenverkehrsfläche planungsrechtlich festzusetzen.
Ziele und Zweck der Planung
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens zur Weiterentwicklung der Quartiere der nbso-Westseite
(Bebauungsplan Nr. 208 B/II „Opladen -
nbso/Westseite – Quartiere“) wurden umfassende schalltechnische Untersuchungen
erstellt. Im Ergebnis wurde u. a. festgestellt, dass zwischen dem
westlichen Gütergleis und der Neuen Bahnallee nunmehr eine 2,3 m hohe
Schallschutzwand erforderlich ist, die im Abstand von 6,5 m zur Gleisachse zu
errichten ist. Diese soll dazu dienen, schalltechnische Verbesserungen für die
westlich an die Bahntrasse angrenzenden öffentlichen und privaten Bereiche zu
schaffen und eine Schallpegelminderung an den Fassaden der geplanten Bebauung
sowie der bereits vorhandenen Bebauung zu bewirken. Im nördlichen Teilbereich
kann es aus technischen Gründen erforderlich werden, dass die Schallschutzwand
bis zu 7 Meter von der Gleisachse entfernt errichtet wird. In diesem
ungünstigsten Fall errechnet sich eine Höhe der Schallschutzwand von 3,5 m
oberhalb der Schienenoberkante.
Mit der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III erfolgt eine Anpassung der planungsrechtlich
festgesetzten Straßenverkehrsfläche der Neuen Bahnallee sowie eine ergänzende
Festsetzung für die erforderliche Schallschutzwand, im nördlichen Bereich
i. V. m. Flächen für Straßenbegleitgrün. Um die erforderliche
Schallschutzwand planungsrechtlich zu sichern, werden die Lage der
Schallschutzwand bzw. die Flächen, in denen die Schallschutzwand errichtet
werden soll, als zeichnerische Festsetzung in den Bebauungsplan
Nr. 208 A/II, III eingetragen. Darüber hinaus werden der Abstand
zum östlichen Gleis sowie die Mindesthöhe der Schallschutzwand festgesetzt.
Der Verlauf der Schallschutzwand
betrifft den Bereich zwischen der Brücke der Lützenkirchener Straße im Norden
und dem Erzeugergroßmarkt im Süden. Im Süden endet die Schallschutzwand
nördlich des geplanten ovalen Kreisverkehrs an der Robert-Blum-Straße. Die
Gesamtlänge der Schallschutzwand beträgt 1.330 Meter. Die Höhe der Wand mit 2,3
m gewährt auch weiterhin die städtebauliche Zielsetzung, den Zuggästen aus den
vorbeifahrenden Zügen die Blickbeziehung in die Opladener Innenstadt zu
ermöglichen. Lediglich im nördlichen Bereich könnte sich in einem kleinen
Teilstück eine Erhöhung auf bis zu 3,5 m ergeben, sollte die Lage der Schallschutzwand
aufgrund technischer Bedingungen weiter als 6,5 m von der Gleisachse errichtet
werden.
Verfahren
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und
Planen hat in seiner Sitzung am 24.10.2016 die Aufstellung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sowie die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
beschlossen (Vorlage Nr. 2016/1273). Die frühzeitige Beteiligung
im Bebauungsplanverfahren wurde im Zeitraum vom 07.12.2016 bis 21.12.2016
durchgeführt.
In seiner Sitzung am 13.03.2017 hat der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Bauen und Planen den Beschluss über die Änderung des
Geltungsbereiches sowie den Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB
gefasst (Vorlage Nr. 2017/1473).
Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III
(Teilbereich Opladen) einschließlich der Begründung inklusive einer Betrachtung
der Umweltbelange erfolgte im Zeitraum vom 27.04.2017 bis einschließlich
31.05.2017 durch Aushang im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen, Elberfelder
Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen. Parallel erfolgte die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB.
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden seitens der Öffentlichkeit
keine Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben. Die in der
frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Äußerungen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange betrafen im Wesentlichen Hinweise zum Umgang
beim Entdecken von Bodendenkmälern, Informationen und Hinweise zur
Erdbebengefährdung, Hinweise zur Lage von Abwasserleitungen, Hinweise zur Lage
von Richtfunkstrecken, Hinweise zur Lage von Telekommunikationslinien sowie Informationen
und Hinweise zum Leitungsschutz.
Der Planung entgegenstehende Anregungen wurden nicht geäußert.
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung
Vonseiten der Öffentlichkeit sind im Rahmen der
öffentlichen Auslegung keine Anregungen zur Planung geäußert worden. Die seitens
der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingetroffenen Stellungnahmen betrafen
Informationen und Hinweise zur Lage sowie zum Leitungsschutz einer
Glasfaserleitung innerhalb eines Kabelführungssystems der DB-AG sowie Informationen
und Hinweise zum Leitungsschutz von Versorgungsleitungen. Vonseiten der
städtischen Fachbereiche erfolgten im Wesentlichen Stellungnahmen zu
Kleintierdurchlässen, zu Sicherheitsabständen zu verkehrstechnischen
Einrichtungen sowie zur Gestaltung der Lärmschutzwand.
Der Planung entgegenstehende Stellungnahmen sind
im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplanes nicht eingegangen.
Nach der öffentlichen
Auslegung erfolgt der Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen
(Abwägungsbeschluss) sowie der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III.
Kosten und
Erschließungsbeiträge
Die Lärmschutzwand mit
Kosten in Höhe von etwa 2.023.000 € als Bestandteil der
Gesamtförderungsmaßnahme „nbso“ (Teilbereich West) wird vorrangig durch
Erschließungsbeiträge finanziert. Lediglich der verbleibende Anteil wird im
Nachgang mit Mitteln des Stadtumbaus gefördert.
Der Antrag zur Förderung der Maßnahme Lärmschutzwand und weiterer
Teilprojekte 2017 wurde durch Stadt Leverkusen/nbso gestellt. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Bei einer
Förderung von 70 % der förderfähigen Kosten verbleibt ein städtischer
Eigenanteil von 30 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die im
Teilbereich West geplanten Grundstückserlöse bei der Berechnung förderfähiger
Kosten in Abzug zu bringen sind. Derzeit erfolgt die Planung der Schallschutzmauer; die Durchführung der
Baumaßnahme ist für 2017/2018 vorgesehen.
Die Lärmschutzwand ist
unabhängig von der Landesförderung erschließungsbeitragspflichtig. Die Beiträge
ermitteln sich aus ca. 90 % der Baukosten. Die Ermittlung und Erhebung von
Anliegerbeiträgen erfolgt parallel zum weiteren Verfahren über den Fachbereich
Tiefbau.
Hinweise
Der Bebauungsplan in Originalgröße (A0) wird nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Im Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Hennecke / FB 61 / 406 - 6135
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung.
Das Planverfahren zum Projekt „neue bahnstadt opladen/Westseite“ ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.10.2013 beschlossenen Arbeitsprogramms „Verbindliche Bauleitplanung 2013/2014" (Vorlage Nr. 2013/2013) als TOP-Projekt enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Begründung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
siehe Begründung
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
siehe Begründung
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |