Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung zur dritten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen vom 24.10.2007 - Sondernutzungssatzung -.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens
Begründung:
Zum Sachverhalt wird grundsätzlich auf die Vorlage Nr. 2017/1550 vom 11.04.2017 verwiesen.
Der Rat der Stadt Leverkusen hatte in seiner Sitzung am 03.04.17 beschlossen, dass alle in Leverkusen privat betriebenen Märkte gebührentechnisch mit den von der Marktgilde betriebenen Wochenmärkten gleichgestellt werden. Seitens der Verwaltung wurde daraufhin die o.g. Vorlage erstellt, die eine 50%ige Reduzierung der der Gebühren für privat betriebene Märkte vorsah.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat daraufhin in der Sitzung am 22.05.2017 beschlossen, dass sich eine Arbeitsgruppe mit der Thematik der Sondernutzungsgebühren für die privat betriebenen Märkte befasst. Die Arbeitsgruppe sollte aus den jeweiligen Bezirksvorstehern sowie deren Stellvertretungen und den jeweiligen Vertretern der Fraktionen, Gruppen sowie den Einzelvertretern gebildet werden.
Am 22.06.2017 fand ein Abstimmungstermin statt, in dem die künftig zu erhebenden Gebühren beraten wurden. Nach eingehender Beratung bestand Einigkeit darin, dem Rat der Stadt Leverkusen für seine Sitzung am 10.07.2017 eine Senkung der bisherigen Sondernutzungsgebühren um 70% zu empfehlen. Die zur Beschlussfassung beiliegende Anlage entspricht diesem Beratungsergebnis.
Da die Genehmigungen für die privaten Märkte jeweils für ein Quartal erteilt werden, sollte die Gebührenreduzierung zum Beginn des 4. Quartals 2017 (01.10.2017) wirksam werden, damit spätere aufwändige Verrechnungen bzw. Gebührenerstattungen entbehrlich sind. Zum Zeitpunkt der Ratssitzung am 10.07.2017 werden die Sondernutzungserlaubnisse für das 3. Quartal bereits erteilt und berechnet sein.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in Frau Samusch/
Fachbereich 36 / Telefon 406 - 3640
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Dritte Änderung der Sondernutzungssatzung
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Es ist mit jährlichen Mindereinnahmen in Höhe von ca. 20.000 € zu rechnen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |