- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen
erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der
Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO
NRW folgende Weisungen:
a) den Jahresabschluss zum
31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 132.445.424,91 € und einem
Jahresüberschuss in Höhe von 158.541,41 € festzustellen,
b) den Lagebericht 2016 zu
genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe
von 158.541,41 € mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 5.584.521,39 zu
saldieren und mit 5.425.979,98 € auf das neue Geschäftsjahr 2017 vorzutragen,
d) der Geschäftsführung der
Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Der Jahresabschluss 2016 der Klinikum Leverkusen gGmbH wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG geprüft und hat unter dem Datum vom 16.03.2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Als Teilergebnis der Prüfung wurde der Klinikum Leverkusen gGmbH unter Zugrundelegung des derzeit gültigen Betrauungsaktes vom 17.02.2014 bescheinigt, dass die Verwendung der kommunal-verbürgten Darlehensmittel 2016 im Einklang mit dem zitierten Betrauungsakt erfolgt ist.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 14 Nr. 2 Buchstabe j) des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH der Gesellschafterversammlung obliegen, erfolgte vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 05.04.2017.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 wurden bei den Gesellschaften erstmals unter der Vorschrift des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Die erstmalige Berücksichtigung der BilRUG-Regelungen kann Auswirkungen auf die Vorjahresvergleiche und die Jahresabschlusskennzahlen haben.
Die Umsatzerlöse erhöhten sich von 131.766 T€ um 4.884 T€ auf 136.650 T€.
Die Entwicklung der Leistungen der Klinikum Leverkusen gGmbH stellt sich wie folgt dar:
Leistungen |
|
Jahr 2014 |
Jahr 2015 |
Jahr 2016 |
Veränderung Vorjahr |
Planbetten /
Plätze |
Anzahl |
747 |
747 |
740 |
-7 |
Fallzahlen
ohne interne Verlegung (voll- und teilstationär) |
Anzahl |
33.981 |
33.224 |
34.429 |
+1.205 |
Vereinbarte
Fallzahlen |
Anzahl |
34.080 |
33.546 |
33.935 |
+389 |
Behandlungstage |
Anzahl |
218.935 |
211.395 |
210.467 |
-928 |
Behandlungstage
vollstationär |
Anzahl |
218.583 |
211.166 |
210.426 |
-740 |
Behandlungstage
teilstationär |
Anzahl |
352 |
229 |
41 |
-188 |
Verweildauer (durchschnittlich)
(voll- und teilstationär) |
Tage |
6,42 |
6,3 |
6,0 |
-0,3 |
Auslastung
(voll- und teilstationär) |
% |
80,30 |
77,53 |
77,71 |
+0,18 |
Anzahl der
ambulanten Operationen/ Behandlungen |
Anzahl |
998 |
1.032 |
1.170 |
+138 |
Ertragslage: |
|
|
|
|
|
Umsatzerlöse |
T€ |
127.940 |
131.766 |
136.650 |
+4.884 |
Vollkräfte |
|
1.099 |
1.100 |
1.106 |
+6 |
Personalaufwand
je Fall |
€ |
2.224 |
2.347 |
2.389 |
+42 |
Materialaufwand
je stationärem Fall |
€ |
1.456 |
1.549 |
1.599 |
+50 |
Den höheren Umsatzerlösen standen Steigerungen beim Personalaufwand von 84.442 T€ in 2015 auf 89.356 T€ in 2016 sowie beim Materialaufwand von 51.775 T€ in 2015 auf 55.052 T€ in 2016 gegenüber. Die Erhöhung des Personalaufwandes resultiert aus tariflichen Gehaltssteigerungen sowohl im ärztlichen als auch im nichtärztlichen Dienst. Die Steigerung des Materialaufwandes ergibt sich im Wesentlichen aus dem Anstieg der Fallzahlen und den steigenden Umsätzen aus dem Verkauf von Zytostatika-Zubereitungen.
Bei Gesamtaufwendungen i. H. v. 171.418 T€ und Gesamterträgen i. H. v. 171.576 T€ konnte ein Jahresüberschuss i. H. v. rd. 158 T€ erzielt werden. Damit wird die positive Tendenz - keine negativen Jahresergebnisse seit dem Jahr 2008 - fortgesetzt.
Finanzkennzahlen
zum 31.12.2016
|
|
in
T€ |
2016 |
2015 |
Eigenkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
158 |
0,69% |
0,96% |
Eigenkapital: |
22.835 |
|||
Gesamtkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
158 |
3,6% |
6,43% |
Zinsaufwand: |
1.963 |
|||
Gesamtkapital
(EK + langfr. Fremdkapital) |
58.909 |
|||
Anlagendeckungsgrad
II: |
Eigenkapital: |
22.835 |
83,5% |
81,14% |
Sonderposten: |
26.993 |
|||
Langfr.
Fremdkapital: |
36.074 |
|||
Anlagevermögen: |
102.873 |
|||
Personalaufwandsquote: |
Personalaufwand: |
89.356 |
52,13% |
52,12% |
Gesamtaufwand: |
171.418 |
|||
Zinsaufwandsquote: |
Zinsaufwand: |
1.963 |
1,15% |
1,79% |
Gesamtaufwand: |
171.418 |
|||
Investitionen: |
Anschaffung
AV: |
|
16.252
T€ |
7.773
T€ |
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der Klinikum Leverkusen gGmbH und die Realisierung ihrer satzungsgemäßen Ziele wird durch folgende Zahlen belegt:
12 |
Fachrichtungen bestätigen das umfassende medizinische Leistungsspektrum der Klinikum Leverkusen gGmbH. |
34.429 |
Patienten wurden im Jahr 2016 behandelt. |
173,42 |
CM-Punkte wurden mehr abgerechnet als im Vorjahr. |
1.599 |
Mitarbeiter versorgen und betreuen die Patienten. (Zahl ohne an Beteiligungen gestelltes Personal). |
740 |
Betten stehen insgesamt für die Patienten zur Verfügung, davon gehören zwölf Betten zur Tagesklinik. |
Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 158.541,41 € mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 5.584.521,39 € saldiert und mit 5.425.979,98 € auf das neue Geschäftsjahr 2017 vorgetragen.
Ergänzend sei auf Folgendes
hingewiesen:
Ratsmitglieder, die
selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH angehören, haben sowohl
bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des
Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein
Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte
1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende
Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der
Oberbürgermeister sowie die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der
Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g.
Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister Uwe Richrath
Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich
Rh. Paul Hebbel
Rh. Gerd Masurowski
Rh. Oliver Ruß
Rf. Barbara Trampenau
Abschließende
Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppe(n) bzw. Einzelvertreter(n) jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfungsberichts zur Verfügung.
Der Jahresabschluss
2016 wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 28.08.2017 kurz
vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Klinikum
Leverkusen gGmbH zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2017/1758
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Thiele / FB Finanzen/ 2044
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |