- Ergebnisse des Ergänzungsantrags (Vorlage Nr. 2016/1066) zu den Punkten:
Verkehrsuntersuchung und Angaben zum öffentlich geförderten Wohnungsba u
- ergänzte Begründung gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme:
1. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 219/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur alten Fabrik“ werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1 der Vorlage).
2. Die Angaben zum öffentlich geförderten Wohnungsbau im Umfeld (Radius 750 m) des Bebauungsplanes Nr. 219/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur alten Fabrik“ werden zur Kenntnis genommen (Anlagen 2 und 2a der Vorlage).
3. Die ergänzte Begründung gemäß § 2a BauGB wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3 der Vorlage).
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ein Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens wurde am
26.09.2016 im Rat der Stadt Leverkusen beschlossen (Vorlage Nr. 2016/1219).
Zusätzlich wurde ein Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Opladen Plus vom 21.09.2016 (Vorlage Nr. 2016/1066) beschlossen. In diesem
Antrag wurde die Verwaltung aufgefordert, die Auswirkungen des Vorhabens auf
die Verkehrssituation zu untersuchen und die Anzahl der öffentlich geförderten
Wohnungen zu ermitteln.
Am 28.11.2016 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Bauen und Planen für das Gebiet zwischen Pommernstraße, Stauffenbergstraße und
der Straße Zur Alten Fabrik der Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 219/II und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gefasst (Vorlage Nr. 2016/1256). Planungsziel ist die Schaffung von
öffentlich gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau.
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung (Anlage 1 der Vorlage) liegen
nun vor, ebenso die Angaben zum öffentlich geförderten Wohnungsbau (Anlagen 2
und 2a der Vorlage).
Die Begründung zur frühzeitigen Beteiligung wurde ebenfalls im
Untersuchungsergebnis zum Verkehr, Lärm und Bodenqualität ergänzt (Anlage 3 der
Vorlage). Die Ergebnisse werden hiermit zur Kenntnis gegeben und in der Sitzung
durch die entsprechenden Ingenieurbüros erläutert.
Die Untersuchungen zum Thema Lärm sind derzeit aufgrund der Komplexität
dieses Themas noch nicht vollständig abgeschlossen. Bis zur frühzeitigen
Beteiligung werden diese aber vorliegen.
Zusammen mit dem städtebaulichen Entwurf bilden diese Ergebnisse die
Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie
die Bürgerinformationsveranstaltung. Die im Ergänzungsantrag geforderten
Untersuchungen zum Verkehr wurden durch ein qualifiziertes Verkehrsplanungsbüro
erstellt und durch die Verwaltung geprüft. Im Ergebnis führt das Vorhaben
insgesamt zu keiner Verschlechterung. Das Gutachten wird in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen durch Vertreter der
Ingenieurbüros erläutert.
Verkehrsuntersuchung:
Um die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Wohnbebauung zu
ermitteln, wurde ein Verkehrsgutachten (Planungsbüro VIA, Juni 2017) erstellt. Künftig
soll das Plangebiet auch weiterhin über die Straße Zur Alten Fabrik erschlossen
werden. Für die Anbindung des Plangebietes an das bestehende Straßennetz wurden
im Rahmen des Gutachtens zwei Varianten untersucht. Als Prognosehorizont wurde
das Jahr 2025 zugrunde gelegt mit der Annahme, dass westlich der Bahnstrecke
2730 Köln-Mühlheim-Wuppertal die Neue Bahnallee und der Anschlusskreisverkehr
an die Lützenkirchener Straße realisiert wurde. Darüber hinaus wurde für die
Prognose die Ansiedlung der Westseite der Neuen Bahnstadt Opladen (nbso),
weitere kleinere Baugebiete sowie die Neuansiedlung der Fachhochschule Köln im
Bereich der nbso-Ostseite berücksichtigt.
Planvarianten und Differenzen
Bestandsvariante (2017)
In der Bestandsvariante wird der derzeitige verkehrliche Zustand dargestellt.
Nullvariante (2025)
In der Nullvariante wird mit dem Prognosehorizont 2025 folgendes
abgebildet: Die erheblichen Änderungen im Straßennetz in der unmittelbaren
Umgebung des Plangebietes. Dies erfolgt unabhängig von der diesem Bebauungsplan
zugrunde liegenden Planung.
Variante 1 (2025)
Bei der Variante 1 wurde die bisherige, beidseitige Anbindung der Straße
Zur Alten Fabrik an die Pommern- und Stauffenbergstraße mit dem Prognosehorizont
2025 zugrunde gelegt.
Variante 2 (2025)
In einer weiteren Variante wurde eine einseitige Anbindung des
Plangebietes über die Stauffenbergstraße untersucht. Die Abbindung der Straße
Zur Alten Fabrik erfolgte gegenüber dem vorhandenen Verbrauchermarkt. Die
Zufahrt von der Pommernstraße bleibt weiterhin für Kunden des
Verbrauchermarktes bestehen. Auch bei dieser Variante wurde der
Prognosehorizont 2025 zugrunde gelegt.
Variantenvergleich
Im Gegensatz zu Variante 1, bei der lediglich die Fahrten aus dem
Plangebiet hinzukommen, wirkt das Szenario in Variante 2 durch die Abbindung
der Straße Zur Alten Fabrik auch auf die bestehenden Verkehrsströme ein.
Das führt zur Verlagerung von rund 1.800 Fahrten auf die Stauffenbergstraße und
demnach zu einer weiteren Belastung des ohnehin stark belasteten Knotens
Stauffenbergstraße/Pommernstraße. Dies führt in der morgendlichen Spitzenstunde
dazu, dass an diesem Knoten der Linksabbiegerstrom aus der Stauffenbergstraße
Süd, welcher bei der Nullvariante und der Variante 1 eine gute
Verkehrsqualität (Stufe B) aufweist, bei Variante 2 nur eine befriedigende
Qualitätsstufe (C) erreicht.
Zur nachmitttäglichen Spitzenstunde werden durch die Variante 1 im
Vergleich zur Nullvariante keine Änderungen ausgelöst. Bei Variante 2 erreicht
der Linksabbiegerstrom hingegen lediglich die Qualitätsstufe E und blockiert
durch den Rückstau den Rechtsabbieger so stark, dass dieser im Vergleich zur
Nullvariante mit Stufe B nur die Qualitätsstufe D erreicht.
Die geplante Wohnnutzung kann unter Zugrundelegung der Variante 1
unproblematisch in den Bestand eingefügt werden, da nur die knapp 360 Fahrten
des Planungsgebietes hinzukommen, ansonsten aber die Netzflexibilität im Umfeld
der hoch belasteten Straßen erhalten bleibt. Demzufolge wird die Variante 1 im
weiteren Verfahren der Planung zugrunde gelegt.
Im Ergebnis ist
festzustellen, dass das geplante Baugebiet errichtet werden kann, ohne eine
Verschlechterung der Straßenverkehrsverhältnisse im Umfeld zu erzeugen. Im Zuge des
Verkehrsgutachtens wurde auch die derzeitige Parksituation im Bereich des
Plangebietes untersucht. Die Randbereiche der Straße Zur Alten Fabrik werden
zurzeit für den ruhenden Verkehr genutzt. Im Südwesten wird eine Fläche mit
Längsparkständen für etwa 10 - 11 Fahrzeuge verwendet, östlich der Kurve wird
der unbefestigte Randbereich von weiteren rund 23 Fahrzeugen zum
Senkrechtparken genutzt. Eine Zuordnung der Fahrzeuge zu bestimmten Nutzungen
ist nicht möglich, es ist aber davon auszugehen, dass es sich überwiegend um
Kunden der anliegenden Einrichtungen handelt. Zusätzlich befinden sich auf dem
nordöstlichen Abschnitt 24 Kundenparkplätze des Verbrauchermarktes.
Im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 97/II
„Stauffenbergstraße“ ist die Straße Zur Alten Fabrik als Gewerbegebiet mit
einer mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastenden Fläche festgesetzt.
Demzufolge befinden sich die gesamte Straße sowie die angrenzenden Flächen in
privatem Besitz und sind somit nicht für eine öffentliche Nutzung zugänglich.
Vor Ort finden sich auch entsprechende
Beschilderungen als Privatstraße bzw. Privatparkplätze. Sofern es sich nicht um
Kundenparkplätze des Verbrauchermarktes handelt, ist somit eine öffentliche
Nutzung untersagt. In diesem Bereich wird das Unterbringen des ruhenden
Verkehrs derzeit zwar geduldet, ein Anspruch kann hieraus jedoch nicht
abgeleitet werden. Die an die Straße Zur Alten Fabrik grenzenden Flächen sind
in den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes einbezogen und werden künftig
nicht mehr für den geduldeten, ruhenden Verkehr zur Verfügung stehen.
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Im Stadtteil Opladen existierten zum Stichtag
31.12.2016 507 Miet- und Genossenschaftswohnungen. Damit liegt dieser Stadtteil
an 3. Stelle hinter den Stadtteilen Quettingen und Schlebusch.
In der tabellarischen Übersicht (Anlage 2) sind die derzeit in der
Bindung befindlichen Wohnungen in einem Radius von 750 Metern um das Plangebiet
aufgelistet und in einem Übersichtsplan (Anlage 2a) grafisch dargestellt. Eine
Auflistung aller jemals öffentlich geförderten Wohnungen in dem Bereich würde
das Bild verzerren, da die aus der Preisbindung entfallenen Wohnungen
mittlerweile dem freien Markt zuzuordnen sind und hier kein Rückschluss auf die
Bewohnerschaft möglich ist.
Weiteres Vorgehen
Es ist vorgesehen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden im Zeitraum November 2017 durchzuführen. In dieser Zeit soll auch die
Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die
Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und
vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ahrendt
/ 61 / 406 - 6130
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die anfallenden Kosten für Gutachten und Ingenieurbüros werden vom Investor übernommen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die anfallenden Kosten für Gutachten und Ingenieurbüros werden vom Investor übernommen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Das Verfahren wird gem. § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten
Verfahren durchgeführt. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[ja] |
[ja] |