- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonntagen
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt
Leverkusen beschließt die in der Anlage I beigefügte Ordnungsbehördliche
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im
Stadtteil Wiesdorf im Jahr 2018.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Erfolgt die Freigabe beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden; insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen.
Basierend auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des Ladenöffnungsgesetzes hat der Rat der Stadt Leverkusen einen Kriterienkatalog für die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Leverkusen erstellt. Zusätzlich zu den bereits gesetzlich ausgeschlossenen Sonntagen wird an weiteren kirchlichen Feiertagen wie beispielsweise Palmsonntag, Weißer Sonntag, Mariä Himmelfahrt, dem Reformationstag und Allerseelen sowie am Karnevalssonntag von einer Sonntagsöffnung abgesehen.
Als Kernpunkt wurde aufgenommen, dass die Sonntagsöffnungen nur anlassbezogen erfolgen dürfen und erst ein Anlass gegeben sein muss, bevor ein verkaufsoffener Sonntag terminiert werden kann. Entsprechende Konzepte sind von den antragstellenden Werbe-/Förder- und Aktionsgemeinschaften der Verwaltung vorzulegen.
Der Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL) obliegt es bereits seit geraumer Zeit, gemeinsam mit den Werbe-, Aktions-, Förder- und Interessengemeinschaften im Stadtgebiet Leverkusen die Veranstaltungen und die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage zu koordinieren.
Die Werbegemeinschaft City Leverkusen e. V. plant für 2018 folgende Veranstaltungen, an welchen ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden soll:
1.
29.04.2018 - im Rahmen der 4. LiveART vom
28.-29.04.2018,
2.
02.09.2018 - im Rahmen des Herbstfests mit
Herbstkirmes vom 31.08.-02.09.2018,
3.
07.10.2018 - im Rahmen des Musik- und
Familienfestes vom 05.-07.10.2018,
4.
16.12.2018 - im Rahmen des
Christkindchenmarktes.
Die Konzepte der einzelnen Veranstaltungen sind in der Anlage II dargelegt.
Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der
verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage sind nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW die
zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen,
die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer anzuhören.
Mit Schreiben vom 24.07.2017 und 09.08.2017 wurden folgende Interessensverbände angehört:
- Ver.di
Geschäftsstelle Leverkusen,
- Industrie- und Handelskammer Köln,
- Handwerkskammer Köln,
- Rheinischer Einzelhandels- und
Dienstleistungsverband,
- Arbeitgeberverband Rhein-Wupper e. V.
Leverkusen,
- Gesamtverband Ev. Kirchengemeinden (Leverkusen),
- Katholikenrat
der Stadt Leverkusen.
Schriftliche Stellungnahmen gingen von Ver.di, vom
Handelsverband Nordrhein-Westfalen Rheinland und von dem Katholikenrat
Leverkusen ein.
Die Gewerkschaft
Ver.di Bezirk Rhein-Wupper spricht sich seit Jahren grundsätzlich gegen
Sonntagsöffnungen aus. Sie verweist insbesondere darauf, dass keine Anlässe
geschaffen werden dürfen, um eine Sonntagsöffnung zu rechtfertigen. Der
Katholikenrat Leverkusen erklärt sein Einverständnis nur zu der Sonntagsöffnung
im Rahmen des Christkindchenmarktes, die anderen drei geplanten
verkaufsoffenen Sonntage lehnt er ab mit der Begründung, es handele sich nicht
um etablierte, feste, traditionelle Veranstaltungen, die für die Gemeinschaft
und den Zusammenhalt im Stadtteil förderlich seien.
Der Handelsverband
Nordrhein-Westfalen Rheinland ist dagegen der Auffassung, dass die vorgelegten
Konzepte die gesetzlichen Anforderungen des Ladenöffnungsgesetzes einhalten; er
spricht sich daher für die avisierten Veranstaltungen und die damit verbundenen
verkaufsoffenen Sonntage aus.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Der Lageplan in der Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Rehringhaus/FB 30/
Tel. 0214/406 - 3031
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Maßnahme hat keine städtischen finanziellen Auswirkungen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |