Beschlussentwurf:
Zur nachhaltigen Sicherung der erfolgreichen Umsetzung des
Haushaltssanierungsplans hinsichtlich des zukünftigen Personalaufwandes
beschließt der Rat die Durchführung einer extern begleiteten Untersuchung gemäß
§ 9 Stärkungspaktgesetz NRW.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Mit Verfügung vom 7. Juli 2017 hat die Kommunalaufsicht den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan (HSP) 2017 unter Beachtung der Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes genehmigt.
Ein „Ausruhen“ auf dieser Genehmigung ist nicht angezeigt, denn bekanntlich muss ab den Jahren 2018 ff. mindestens eine „schwarze Null“ dargestellt werden. Nur so wird die Stadt Leverkusen die Ziele des Stärkungspaktgesetzes erreichen und mögliche Restriktionen der Aufsichtsbehörde - z.B. weitere Erhöhung der Hebesätze - vermeiden können. Prioritäres Ziel der Stadt Leverkusen muss deshalb nach wie vor sein, die kommunale Handlungsfähigkeit auf Dauer zu sichern, insbesondere auch deshalb, damit eine finanzielle Förderung durch Bezuschussung für investive Projekte nicht an dieser Stelle gestoppt wird.
Ein Blick auf das laufende Jahr zeigt, dass es für 2017 noch nicht gelungen ist und auch im Jahresabschluss 2017 nach heutigem Stand nicht gelingen wird, ein positives Ergebnis zu erreichen. Bei einem geplanten und genehmigten Defizit 2017 von rund 55,2 Millionen € ist – trotz einer guten Gewerbesteuerentwicklung und nach einer Prognoseabfrage unter Einbindung aller Fachbereiche auf den Stand 30. Juni 2017 - derzeit mit einem Defizit von etwa 35 Millionen € zu rechnen.
Ein Blick auf das zurückliegende Jahr 2016 zeigt, dass zwar eine sehr erfreuliche Senkung des Defizits auf rund 8,7 Millionen € (geplant waren - 36,4 Millionen €) eingetreten ist, aber unter dem Strich die erforderliche „schwarze Null“ weder im Plan noch im Ist dargestellt bzw. erreicht werden konnte. Das Gleiche gilt im Übrigen für alle zurückliegenden HSP-Jahre von 2012 bis 2015. Schon an dieser Stelle zeigt sich die besondere Herausforderung, denn es muss erstmals gelingen, ausgeglichene Haushalte für die Jahre 2018 ff. bei gleichzeitigem Abbau der Konsolidierungshilfen aus dem Stärkungspaktgesetz (Hinweis: Diese betragen für das Jahr 2018 11,057 Millionen €, für das Jahr 2019 7,37 Millionen €, für das Jahr 2020 3,68 Millionen €, für das Jahr 2021 0 €) zu beschließen und mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen.
In diesem Zusammenhang stellt der Block des
Personalaufwandes die höchste Aufwandsposition der Verwaltung dar. Deshalb
macht es viel Sinn, diesen Block vertieft zu analysieren und einer extern zu begleitenden
Untersuchung
zu unterziehen.
An dieser Stelle ein konkreter und aktueller Blick auf die im Haushalt 2017 etatisierten und im Haushalt 2018 zu etatisierenden Personalaufwendungen.
·
Mit Beschluss über den HSP 2017 hat der Rat
Personalaufwand in Höhe von 128.996.700 € und darauf aufbauend eine Steigerung
von rund 1 % ab 2018 ff. beschlossen (Diese Steigerungsraten werden
insbesondere für liquiditätsmäßige Aufwendungen angewendet).
- Der in Vorbereitung befindliche HSP 2018
wird voraussichtlich ca. 131 Millionen € für Personalaufwand
vorsehen. Die auf der Basis des Jahres 2018 aufbauende Steigerung für die
Jahre ab 2019 ff. von jeweils rund 1 % p.a. entspricht wiederum den
vom Land NRW herausgegebenen Orientierungsdaten. Die entsprechende
Anwendung wurde durch die Kommunalaufsicht in bisherigen
Genehmigungsverfügungen nicht beanstandet.
- Nach den hochgerechneten
Tarifsteigerungen der Vergangenheit reichen etatisierte Steigerungen von 1 %/Jahr
nicht aus, ohne gleichzeitig durch entsprechende personalaufwandsreduzierende
Maßnahmen gegenzusteuern.
Wegen der Einrichtung zahlreicher neuer Stellen, z. B.
o Umsetzung
U3-Betreuung / KiBiz NRW (146,41 zusätzliche Vollzeitäquivalente im Stellenplan
2012 bis 2016; 2017 voraussichtlich plus rund weitere 10 Planstellen),
o neues
Arbeitszeitrecht Berufsfeuerwehr (19 zusätzliche VZ-Planstellen),
o Personalbedarf
Flüchtlinge (rund 47 VZ-Bedarfe),
o höhere
Tarifsteigerungen als prognostiziert; vollständige Übernahme von
Tarifabschlüssen auf die Beamten mit der Folge höherer laufender Zahlungen und
gleichzeitig höherer Pensionsrückstellungen,
konnten die angestrebten Steigerungsraten
trotz des Einsatzes stellenbewirtschaftender Maßnahmen, wie z. B.
Wiederbesetzungssperren, nicht realisiert werden.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Ausführungen der Bezirksregierung im Rahmen der Genehmigung des HSP
2017 zu den Personalaufwendungen (siehe Seiten 5 und 12 der Haushaltsverfügung)
empfiehlt
die Verwaltung zur nachhaltigen Sicherung der erfolgreichen Umsetzung des HSP
hinsichtlich des zukünftigen Personalaufwandes die Durchführung einer extern
begleiteten Untersuchung. Die Kosten hierfür werden im Rahmen des
Stärkungspaktgesetzes NRW von der GPA getragen.
Den Fraktionen und Gruppen des Rates, der Personalvertretung sowie der
Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Leverkusen wurde am 13. Juli 2017 durch
den stellvertretenden Präsidenten der GPA ein Beratungskonzept vorgestellt
(vgl. Anlage).
Hierbei wurden die erforderlichen Rahmenbedingungen sowie eine mögliche
Projektstruktur skizziert. Entscheidend für die Beauftragung ist die
Absicherung durch entsprechende HSP-Maßnahmen, welche als Bestandteil des
Haushaltes beschlossen werden sowie die Etablierung einer Projektstruktur unter
Einbeziehung von Politik, Verwaltung und Personalvertretung. Die GPA stellte in
diesem Termin klar, dass sie zur Durchführung ein Drittunternehmen beauftragen
wird, da die eigenen Ressourcen hierfür nicht zur Verfügung stehen.
Nach erfolgtem Durchführungsbeschluss zu dieser Vorlage werden in der
Folge die Projektstruktur definiert, Verantwortliche benannt, relevante
Untersuchungsbereiche identifiziert und abschließend den Entscheidungsgremien
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Dezernat II,
Herr Stadtkämmerer Stein, Tel. 406 - 8820
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die letzten Abstimmungen konnten erst nach den diesjährigen Sommerferien erfolgen, sodass es erst jetzt möglich ist, die Vorlage über den Nachtrag einzubringen.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger Darstellung einzusehen.)