Betreff
Vorläufige Anerkennung "Kintawelt UG Tünde Licz-Egharevba" als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG
Vorlage
2017/1822
Aktenzeichen
514-74-cw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Die „Kintawelt UG Tünde Licz-Egharevba“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.

Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat


Begründung:

Mit Antrag vom 16.08.17 (s. Anlage) beantragt die Kintawelt UG Tünde Licz-Egharevba die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).

Zweck des Vereins ist eine qualifizierte Kinderbetreuung angepasst an die entsprechenden Bedürfnisse der Kinder unter 3 Jahren.

Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung vorläufig auf drei Jahre zu befristen und wie im Beschlussentwurf zu verfahren.


Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

Ansprechpartner/in Frau Schlösser/ Fachbereich 51-514/ Telefon: 406 - 5190

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

Vorläufige Anerkennung „Kintawelt UG Tünde Licz-Egharevba“

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

entfällt

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

entfällt

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

entfällt

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

Stufe 3

Kooperation

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]