Betreff
Projekt "Herzlich Willkommen in Leverkusen" im Rahmen des Präventionskonzeptes "Frühe Hilfen"
Vorlage
2017/1823
Aktenzeichen
510-Zi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Diakonischen Werk Leverkusen für die Durchführung des Projektes „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 14.12.2015 beschlossenen Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ für 2016 einen Betrag in Höhe von 29.101,77 € anzuweisen.

 

Die Mittel stehen unter Innenauftrag 510006150103 – Sachkonto 53 18 00 zur Verfügung.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 die Fortführung des Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ u. a. mit der Maßgabe beschlossen, das Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Zeitraum 2016 - 2020 mit bis zu 50.000 € jährlich weiterhin zu fördern. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nach Prüfung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten durch die Verwaltung und den Projektträger.

 

Projektträger ist das Diakonische Werk in Leverkusen.

 

Drittmittel konnten für 2016 nicht eingeworben werden (s. Anlage).

 

Die in 2016 aufgewendeten Personal- und Sachkosten für die mit der Durchführung des Projektes betraute Diplom-Sozialpädagogin des Diakonischen Werkes betragen insgesamt 29.101,77 €.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Frau Zimmermann/FB 51/

Telefon: 406 - 5167

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2015 i. R. des Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ zwecks Eindämmung

 

-      der Zunahmen von Kindeswohlgefährdung,

-      der stetigen Fallzahlen- und Kostensteigerungen,

-      der wachsenden Kinderarmut.

 

Die Voraussetzungen des § 82 GO NW sind erfüllt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 0615/730000, Innenauftrag 510006150103

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Einmalig 29.101,77 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die Fortsetzung der Konzeption wurde vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 14.12.2015 für die Dauer von weiteren 5 Jahren bis zum 31.12.2020 beschlossen. Die Höhe der jährlichen Förderung beträgt max. 50.000 €.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]