Beschlussentwurf:
Der
Rat stimmt dem Abschluss des in der Anlage beigefügten 1. Änderungsvertrages
zum Vertrag vom 06.01.2004 über die Unterbringung und Verpflegung von Tieren
zwischen der Stadt Leverkusen und dem Tierschutzverein Leverkusen e. V.
zu.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens
Begründung:
I. Ausgangssituation
Die Stadt Leverkusen und der Tierschutzverein Leverkusen e. V. haben mit Vertrag vom 06.01.2004 vereinbart, dass sich die Stadt Leverkusen an den Kosten des Tierschutzzentrums insoweit beteiligt, als dort im Wege der Unterbringung und Versorgung von Fundtieren und aus anderen Gründen sichergestellten Tieren städtische ordnungsbehördliche Aufgaben erfüllt werden.
Die Verwaltung hat hinsichtlich der Finanzierung Kontakt mit dem Tierschutz Leverkusen e. V. aufgenommen, mit dem Ziel die Kostenerstattung den heutigen Anforderungen und den damit verbundenen Mittelbedarf anzupassen. Die vom Tierschutz zusammengestellten Aufwendungen, die in testierter Form vorliegen, wurden seitens der Fachverwaltung überprüft und die Anpassung der Kostenerstattung bestätigt.
II. Kostenerstattung
Für die Erbringung der genannten Leistungen erhält der Tierschutzverein von der Stadt eine pauschale Kostenerstattung.
Diese beläuft sich ab dem 01.01.2017 auf 175.000 € p. a.,
ab dem 01.01.2018 auf 225.000 € p. a.,
ab dem 01.01.2019 auf 250.000 € p.a. und
ab dem 01.01.2021 auf 280.000 € p. a.
Die bisherige Bemessung der Kostenerstattung nach vorgehaltenen Plätzen je Tierart und Unterbringungsgrund wird aufgegeben.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Dr. Rudersdorf/ FB 30 / 406 - 3008
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Änderungsantrag mit dem Tierschutzverein über die Unterbringung und Verpflegung von Tieren im Auftrag der Stadt Leverkusen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag:
300002050102 - Sachkonto: 525800
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Ab 01.01.2017 auf 175.000 € p. a.,
ab 01.01.2018 auf 225.000 € p. a.,
ab 01.01.2019 auf 250.000 € p.a.,
ab
01.01.2021 auf 280.000 € p. a.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vertragsverhandlungen mit dem
Tierschutzverein e. V. konnten erst Mitte September einvernehmlich
abgeschlossen werden. Da die Regelungen ab Oktober 2017 gelten sollen, ist eine
Beschlussfassung noch in diesem Turnus erforderlich.