Betreff
Änderungsvertrag über die Unterbringung und Verpflegung von Tieren im Auftrag der Stadt Leverkusen
Vorlage
2017/1881
Aktenzeichen
st-sö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat stimmt dem Abschluss des in der Anlage beigefügten 1. Änderungsvertrages zum Vertrag vom 06.01.2004 über die Unterbringung und Verpflegung von Tieren zwischen der Stadt Leverkusen und dem Tierschutzverein Leverkusen e. V. zu.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                     Stein                                      Märtens

Begründung:

 

I.        Ausgangssituation

 

Die Stadt Leverkusen und der Tierschutzverein Leverkusen e. V. haben mit Vertrag vom 06.01.2004 vereinbart, dass sich die Stadt Leverkusen an den Kosten des Tierschutzzentrums insoweit beteiligt, als dort im Wege der Unterbringung und Versorgung von Fundtieren und aus anderen Gründen sichergestellten Tieren städtische ordnungsbehördliche Aufgaben erfüllt werden.

 

Die Verwaltung hat hinsichtlich der Finanzierung Kontakt mit dem Tierschutz Leverkusen e. V. aufgenommen, mit dem Ziel die Kostenerstattung den heutigen Anforderungen und den damit verbundenen Mittelbedarf anzupassen. Die vom Tierschutz zusammengestellten Aufwendungen, die in testierter Form vorliegen, wurden seitens der Fachverwaltung überprüft und die Anpassung der Kostenerstattung bestätigt.

 

II.     Kostenerstattung

 

Für die Erbringung der genannten Leistungen erhält der Tierschutzverein von der Stadt eine pauschale Kostenerstattung.

 

Diese beläuft sich   ab dem 01.01.2017 auf 175.000 € p. a.,

                                    ab dem 01.01.2018 auf 225.000 € p. a.,

                                    ab dem 01.01.2019 auf 250.000 € p.a. und

                                        ab dem 01.01.2021 auf 280.000 € p. a.

 

Die bisherige Bemessung der Kostenerstattung nach vorgehaltenen Plätzen je Tierart und Unterbringungsgrund wird aufgegeben.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Dr. Rudersdorf/ FB 30 / 406 - 3008

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Änderungsantrag mit dem Tierschutzverein über die Unterbringung und Verpflegung von Tieren im Auftrag der Stadt Leverkusen

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag: 300002050102 - Sachkonto: 525800

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Ab 01.01.2017 auf 175.000 € p. a.,

ab 01.01.2018 auf 225.000 € p. a.,

ab 01.01.2019 auf 250.000 € p.a.,

            ab 01.01.2021 auf 280.000 € p. a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vertragsverhandlungen mit dem Tierschutzverein e. V. konnten erst Mitte September einvernehmlich abgeschlossen werden. Da die Regelungen ab Oktober 2017 gelten sollen, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus erforderlich.