gemäß §§ 27 ff SGB VIII
Beschlussentwurf:
Bei Innenauftrag 510006150103 – Sachkonten 53 34 00 und 53 35 00 – Finanzstelle PN0615 (ambulante und stationäre Hilfen gem. §§ 27 ff SGB VIII) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 4.000.000 € bereitgestellt.
Deckungsmittel stehen wie folgt zur Verfügung:
Mehrerträge bei
Innenauftrag: 970016050102
Finanzstelle: 9700160501
Sachkonto: 40 13 00
Finanzposition: 60 13 00
Bezeichnung: Gewerbesteuer
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Mehrbedarf ist durch Veränderungen verschiedener, nicht beeinflussbarer und prognostizierbarer Faktoren entstanden. Bei der Ermittlung des Haushaltsansatzes für das jeweilige Folgejahr handelt es sich stets um eine prognostische Schätzung, da weder die Fallzahl noch die Verweildauer der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der ambulanten und stationären Hilfen nach §§ 27 ff SGB VIII und die jeweiligen Entgelte der ambulanten Anbieter und stationären Einrichtungen im Vorfeld verlässlich zu beziffern sind.
Aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen und Strukturen in den einzelnen Hilfefällen reicht der bereitgestellte Ansatz nicht mehr aus, um Rechnungen der ambulanten und stationären Leistungserbringer bis Jahresende zu begleichen. Bei dem zusätzlichen Mittelbedarf handelt es sich um den Nettobetrag, der sich aus dem Minder- und Mehrbedarf der einzelnen Hilfearten ergibt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Kribus/FB 51/Tel.: 51 30
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Hilfe zur Erziehung in stationärer und ambulanter Form soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle: PN0615
Teilprodukt: 06150103
Innenauftrag: 510006150103
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Leistungen in ambulanter und stationärer Form in 2017 insgesamt 16.000.000 €
in 2018 = 17.000.000 €
in 2019 = 18.000.000 €
in 2020 = 19.000.000 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein]
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da es sich bei der Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VII um eine gesetzliche Verpflichtung ohne Ermessen handelt, ist eine Entscheidung unbedingt erforderlich, dass die zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls können der notwendige Lebensunterhalt sowie die erforderliche Hilfe durch pädagogische Fachkräfte nicht mehr sichergestellt werden.