Betreff
Treuhandvertrag zum Innovationspark Leverkusen in Leverkusen-Manfort
- 4. Ergänzung
Vorlage
2017/1958
Aktenzeichen
613-115/I-Ahr-extern
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den mit der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen (LEG NRW), Rechtsnachfolger: NRW.URBAN GmbH, abgeschlossenen treuhänderischen Erschließungsvertrag in der abgeänderten Form gemäß Anlage 1 bis zum 31.12.2020 einschließlich einer Option zur Fortsetzung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr maximal bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung                                    In Vertretung

Richrath                                            Märtens                                             Deppe

Begründung:

 

Das Gelände des Innovationsparkes Leverkusen (IPL) wurde im Jahre 1993 durch die LEG Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH treuhänderisch für den Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen erworben (Hinweis: Die NRW.URBAN ist auf Grundlage des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2009 seit dem 25.09.2009 Rechtsnachfolger der LEG Stadtentwicklung GmbH & Co. KG). Hierbei wurde ca. 2/3 des ehemaligen Walzwerkes durch den Grundstücksfonds des Landes NRW und 1/3 durch eine private GbR erworben; die „Fremdgrundstücke“ wurden zwischenzeitlich mehrfach an verschiedene Eigentümer weiterveräußert. Gemäß den Regularien des Grundstücksfonds NRW hat die Stadt Mitspracherechte bei der Belegung der Grundstücke, erwirbt die Verkehrs- und Grünflächen zu günstigen Konditionen und ist andererseits für die Vermarktung und Werbung zuständig. Der Verkauf erfolgt allerdings über die NRW.URBAN als Treuhänder für das Land NRW.

 

Neben der Baureifmachung der landeseigenen Grundstücke (Abbruch Wuppermann-Werk) wurde insbesondere die Herstellung der Erschließungsanlagen durch das Land NRW mit erheblichen Mitteln gefördert. Der Umfang der Aufgabe und die Komplexität erfordern die Zusammenarbeit mit einem durch das Land zertifizierten Treuhänder, der u. a. die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen koordiniert und mit der Stadt abstimmt, die erforderlichen Vergabeverfahren durchführt, Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern vornimmt und - soweit noch erforderlich - für die Unterhaltung der Flächen bis zur Abnahme/Übernahme durch die Stadt Leverkusen zuständig ist. Wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist auch die Führung des Treuhandkontos über das Treuhand-Informations-System (TIS).

 

Die Stadt Leverkusen hat im Jahr 1995 per Ratsbeschluss die LEG GmbH mit dem o. g. Treuhänderischen Erschließungsvertrag beauftragt, auf Basis der städtebaulichen Strukturplanung vom November 1994 und des daraus entwickelten Bebauungsplans Nr. 115/I „Innovationspark Leverkusen“, 2. Änderung, im eigenen Namen und für Rechnung der Stadt die Erschließungsanlagen der ehemaligen Industriebrache Krupp Wuppermann in Leverkusen-Manfort zu planen und auszuführen (Vorlage Nr. R 244/14.TA vom 09.11.1995). Die Kosten für die treuhänderische Erschließungstätigkeit werden als Bestandteil der Erschließungskosten über das Treuhandkonto geführt und werden somit im Wesentlichen bei Grundstücksverkäufen durch die NRW.URBAN refinanziert.

 

Bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit am 31.12.2012 des Treuhänderischen Erschließungsvertrag vom 12.05./02.06.1997 (einschließlich seiner 1. Vertragsergänzung vom 13.12./16.12.2002 und 2. Vertragsergänzung vom 15.11./11.12.2007) waren maßgebliche Teile der nach dem Vertrag herzustellenden Erschließungsanlagen im Einvernehmen zwischen Stadt und NRW.URBAN noch nicht fertig gestellt. Daher wurde eine Verlängerung des Vertrages für die weitere Erschließungskoordination erforderlich, die am 31.12.2017 ausläuft. Zum Zeitpunkt der letzten Verlängerung erfolgte auch eine Umstellung der Honorierung auf Stundenbasis. Diese ist im Wesentlichen der Tatsache geschuldet, dass die Erschließung bis Ende 2011 über Fördermittel, städtische Haushaltsmittel sowie Erschließungskostenanteile beim Grundstücksverkauf und bis dato lediglich mehr über Erschließungskostenanteile finanziert wurden. Der Fertigausbau der bisherigen Baustraßen bzw. der Beginn weiterer Erschließungsabschnitte können aber erst dann begonnen werden, wenn eine weitgehende Refinanzierung über Grundstücksverkäufe des Grundstücksfonds NRW bzw. die Ablösung von Erschließungsbeiträgen von „Fremdgrundstücken“ sichergestellt ist. Dieses Vorgehen wurde in den letzten knapp 5 Jahren praktiziert.

 

Nun ist eine erneute Verlängerung zum 31.12.2020 einschließlich einer Option zur Fortsetzung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr maximal bis zum 31.12.2022 vorgesehen.

 

Weiterhin ist eine alternative Übernahme dieser zeitintensiven Projektsteuerungs- und Koordinationsleistungen durch die Stadt aus personellen Kapazitätsgrenzen nicht darstellbar. Insbesondere entfiele auch die wichtige Schnittstellenfunktion von NRW.URBAN auf Grund der „doppelten“ Treuhänderschaft sowohl für die Entwicklung der privaten Gewerbeflächen des Grundstücksfonds NRW als auch der öffentlichen Straßenverkehrs- und Grünflächen der Stadt. Diese Zuständigkeiten zeigen sich vor allem bei der Ansiedlung von Unternehmen durch die Abwicklung der Grundstücks- und Erschließungsfragen durch einen Ansprechpartner als vorteilhaft. Die kontinuierliche Übernahme der Erschließungsaufgaben unterbindet zudem die bei einer Übergabe einer nicht abgeschlossenen Erschließungsmaßnahme möglicherweise entstehenden Reibungsverluste.

 

Die vorgeschlagene zeitliche Streckung der Vertragszeit ergibt sich aus dem Festhalten an der Strategie eines stufenweisen Ausbaus in Abhängigkeit des Ansiedlungsfortschrittes auf den Gewerbegrundstücken und den daraus fließenden Einnahmen. Eine Kreditaufnahme bzw. eine Überziehung des Treuhandkontos zur Finanzierung der Erschließungsmaßnahmen wird ausgeschlossen. Bisher erfolgt der Ausbau im Standard einer Baustraße, der Fertigausbau wurde erst nach Festlegung der Grundstücksnutzungen und Zufahrten bzw. nach Fertigstellung der Bebauung der anliegenden Grundstücke durchgeführt. So können Reparaturen und Unterhaltungsarbeiten von fertig ausgebauten Straßen vermieden und eine unmittelbare Refinanzierung nach Verkauf von Gewerbegrundstücken des Grundstücksfonds NRW ermöglicht werden. Eine Belastung des städtischen Haushaltes durch eine Vorfinanzierung noch nicht vereinnahmter Erschließungsbeiträge kann dadurch vermieden werden.

 

Über die Kontoführungsgebühren hinaus wird ab dem 01.08.2017 ein Verwahrentgelt von rd. 200 € vom Treuhandkonto abgebucht. Alle entstehenden Kosten werden wie bisher über die Einnahmen von Erschließungsbeiträgen bzw. deren Ablöse im Rahmen von Grundstücksverkäufen oder Vereinbarungen mit Eigentümern von Fremdgrundstücken gedeckt. Auf Grund der stundenweisen Abrechnung des Honorars nach erbrachten Tätigkeiten, der grundsätzlichen Deckelung des Honorar- und Leistungsumfangs je Quartal bzw. Jahr und der Erbringung von Teilleistungen erst nach vorheriger Absprache mit der Stadt ist eine Kontrolle der Tätigkeiten und Kosten sichergestellt. Eine pauschalierte Honorierung über die Dauer der Vertragslaufzeit ist damit ausgeschlossen.

 

Im Wesentlichen sind die folgenden größeren Erschließungsmaßnahmen treuhänderisch zu begleiten, die sich bereits in Vorbereitung befinden:

 

·         Ausbau des zentralen Platzes im IPL:

Der erstmalige Ausbau des zentralen Platzes als städtebaulicher Mittelpunkt des IPL soll plangemäß nach Veräußerung und weitgehender Entwicklung der nördlich und südlich gelegenen Baugrundstücke erfolgen. Nach Durchführung eines städtebaulichen Optimierungsverfahrens im Jahr 2017 befinden sich die Planungen zum Platzausbau in der Ausarbeitung. Die Baumaßnahme (Endausbau) ist für die erste Jahreshälfte 2018 vorgesehen.

·         Ausbau des nördlichen Abschnittes der Marie-Curie-Straße einschließlich angrenzender Flächen (u. a. Friedrich-Sertürner-Straße/Nord, angrenzende Grünflächen):

Die Vereinbarungen zur Ablösung des Erschließungsbeitrages mit den Grundstückseigentümern sind zwischenzeitlich geschlossen bzw. stehen kurz vor ihrem Abschluss. Parallel werden die für die Bauausführung bereits genehmigten Pläne derzeit überarbeitet und angepasst. Nach Abschluss der noch ausstehenden Beitragsvereinbarung soll der erstmalige Ausbau (zunächst voraussichtlich als Baustraße) unmittelbar eingeleitet werden. Damit erhöhen sich die Entwicklungs- und Vermarktungschancen für die Bestandsflächen, die sich nicht im Eigentum des Grundstücksfonds NRW befinden.

 

Des Weiteren steht der Endausbau bereits hergestellter Baustraßen aus. Im Wesentlichen betrifft dies die Johannes-Kepler-Straße sowie Teile der Friedrich-Sertürner-Straße. Im Zuge dessen sind noch weitere kleinteilige Erschließungsmaßnahmen im Umfeld der Johannes-Kepler-Straße zum Abschluss der Gebietsentwicklung umzusetzen (u. a. im Bereich Am Hemmelrather Hof und Hans-Gerhard-Straße; Fußwegeachse in Nord-Süd-Ausrichtung im östlichen Abschnitt des IPL).

 

Die Herstellung einer Bahnunterführung zwischen dem IPL und dem Bereich Metro/Bauhaus an der Syltstraße tangiert mit der Herstellung einer Straße zum Bahnkreuzungsbauwerk ebenfalls das Areal des IPL. Wegen grundsätzlicher Entscheidungen zur verkehrlichen Situation im Teilraum Leverkusen-Manfort im Zusammenhang mit den Planungen zur Autobahn A3 und dem Autobahnkreuz ist diese Entwicklung weiterhin offen (siehe Beschlusskontrolle Nr. 0818/2007 (ö) i. V. m. Nr. 1480/2009 (ö), letzter Stand aus November 2016). Aufgrund der nicht absehbaren Zeitschiene würde dieser Straßenabschnitt (ohne Erschließungsfunktion der angrenzenden Gewerbegrundstücke) nach Ablauf des Treuhandvertrages als eigenständige städtische Baumaßnahme umgesetzt werden.

 

Der Innovationspark Leverkusen ist weiterhin eine der wichtigsten Flächenreserven für gewerbliche Ansiedlungen in Leverkusen, da hier erschlossene und verfügbare Grundstücke (des Grundstücksfonds NRW) angeboten werden können. Mit den oben genannten kurzfristig anstehenden Erschließungsmaßnahmen wird ein weiterer Impuls auf Grund der städtebaulichen und im Stadtbild wahrnehmbaren Weiterentwicklung der öffentlichen Infrastruktur erwartet.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Ahrendt / FB 61 / 406 -6130

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Stadt Leverkusen ist aufgrund der Regelungen des Grundstücksfonds NRW, der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 115/I „Innovationspark Leverkusen“, 2. Änderung und der Annahme von Fördermitteln mit dem Ziel der Konversion der industriellen Brachfläche „Wuppermann“ in ein Gewerbegebiet zur Planung, Koordination und Durchführung von Erschließungsmaßnahmen verpflichtet. Die Abwicklung der Erschließung erfolgt durch einen Treuhänder (hier NRW.URBAN). Es handelt sich bei dem aktuellen Beschluss um die Fortsetzung einer bereits bestehenden Tätigkeit.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Finanzierung der Treuhandtätigkeit erfolgt über ein Treuhandkonto (Stand per 15.09.17 = 1.010.436 ), siehe auch D).

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die maximal abrufbare Summe für Leistungen beträgt 44.744 €/Jahr. Die Buchung erfolgt vom Treuhandkonto.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

siehe oben

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Die Kosten für die Treuhandtätigkeit werden durch Abführungen an das Treuhandkonto beim Verkauf von Grundstücken des Grundstücksfonds NRW bzw. durch Ablösevereinbarungen zu Erschließungskosten von Dritten finanziert. Eine Kosten- und Aufgabenkontrolle ist sichergestellt. Außer den Kosten der Kontoführung wird ab dem 01.08.17 ein Verwahrentgelt in Höhe von rd. 200 € im Monat vom Treuhandkonto abgebucht.


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

-

-

-

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

-

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-

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:

 

Zur Weiterführung der Erschließungsmaßnahmen ist die Verlängerung des Treuhänderischen Erschließungsvertrages unumgänglich. Die Komplexität der Materie und der Verhandlungen mit der NRW.URBAN machten eine Erstellung der Vorlage erst zum jetzigen Zeitpunkt möglich.