- Stellungnahme im Anhörungsverfahren
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Stellungnahme der Stadt Leverkusen zum Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH vom 09.12.2016 in der Fassung vom 14.09.2017 auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses im Rahmen der Beteiligung im Verwaltungsverfahren gem. § 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat einen Antrag auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, gestellt.
Gegenstände
des Planfeststellungsverfahrens sind (zusammengefasst):
1)
Die abschließende Zulassung der Änderung und Erweiterung von
Flugbetriebsflächen zur Schaffung zusätzlicher Flugzeugabstellpositionen sowie
2)
die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit folgender
Maßnahmen:
•
Neuordnung des sogenannten „Frachtriegels“ (Frachthallen, Hangars,
Betriebsgebäude u. a.) mit Festlegungen zu baulichen Nutzungen auf dem
zentralen Flughafengelände und
•
diverse Hochbauten (Erweiterung des Frachtzentrums General Cargo, Anbau
an das Terminal 2, Parkhäuser, Verwaltungsgebäude, Hotel).
Weitere
Informationen finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums für Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen unter:
http://www.vm.nrw.de/verkehr/luftverkehr/Planfeststellungsverfahren/index.php,
bzw.
der Internetseiten des Flughafens unter:
http://www.koeln-bonn-airport.de/unternehmen/planfeststellung.html.
Mit Verfügung vom 06.10.2017 hat die Bezirksregierung Düsseldorf als Anhörungsbehörde die Stadt Leverkusen um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen muss spätestens bis zum 15.01.2018 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingegangen sein.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2017/1986
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / 61 / 406 - 6121
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu §
82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden
Haushaltsverfügung.)
Antrag der
Flughafen Köln/Bonn GmbH vom 09.12.2016 in der Fassung vom 14.09.2017 auf
Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses;
Beteiligung
im Verwaltungsverfahren gem. § 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Stellungnahme der Stadt Leverkusen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungsverfahren zu Planfeststellungsverfahren ist laufendes Geschäft der Verwaltung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
s. o.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
s. o.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Mit Verfügung vom 06.10.2017 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Stadt Leverkusen um Abgabe einer Stellungnahme im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für den Ausbau des Flughafens Köln/Bonn gebeten.
Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen muss spätestens bis zum 15.01.2018 bei der Bezirksregierung eingegangen sein.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Eine Beteiligung der Öffentlichkeit hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
stattgefunden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit über die städtische
Stellungnahme ist nicht notwendig. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |