Betreff
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
- Übernahme des Trägeranteils für die Tageseinrichtungen für Kinder des Caritasverbandes Leverkusen e. V. Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125 und St. Matthias, Spandauer Str. 20
Vorlage
2017/2012
Aktenzeichen
510-u3/18
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Caritasverband Leverkusen e. V. als Träger der Tageseinrichtung für Kinder Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125, auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs eine verbindliche vertragliche Regelung für den Betrieb der Einrichtung im Zeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2023 zu treffen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Caritasverband Leverkusen e. V. als Träger der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Str. 20, auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Entwurfs eine verbindliche vertragliche Regelung für den Betrieb der Einrichtung im Zeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2023 zu treffen.

 

3.    Die notwendigen Finanzmittel werden im Rahmen des jeweiligen Etats 2018 bis 2023 beim Innenauftrag 510006050203, Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft, bereitgestellt.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                             In Vertretung

Richrath                                              Märtens                                      Adomat

 

Begründung:

 

Mit dem Grundsatzbeschluss über die Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zur Erreichung einer Versorgungsquote von 35 % für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in 2013 (Vorlage Nr. R 1597/16. TA) hat der Rat am 29.06.2009 u. a. beschlossen, dass die seinerzeit für den Zeitraum 01.08.2009 bis 31.07.2013 mit der Kath. Kirche geschlossenen Verträge über die Fortführung des Betriebs der Tageseinrichtungen für Kinder St. Stephanus, von-Ketteler-Str. 103 in Bürrig, Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125 in Quettingen, und St. Matthias, Spandauer Str. 20 in Steinbüchel, bei Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen über den 31.07.2013 hinaus verlängert werden sollen. Die bestehenden Vertragsverhältnisse hatten sich dabei dergestalt fortentwickelt, als dass die Trägerschaft für die Einrichtungen Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125, und St. Matthias, Spandauer Str. 20, von der Kath. Kirche auf den Caritasverband Leverkusen e. V. übergegangen waren.

 

Mit der Vorlage Nr. 1619/2012 hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 02.07.2012 auf dieser Grundlage die Verwaltung beauftragt, mit den Trägern der vorstehenden Tageseinrichtungen für Kinder eine verbindliche vertragliche Regelung für den Betrieb der Einrichtungen für den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.07.2018 zu treffen. Dies ist entsprechend umgesetzt worden.

 

Vor dem Hintergrund der bekannten Mangelsituation im Bereich der Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen und der damit einhergehenden Problematik bei der Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz hält die Verwaltung eine Fortführung des Betriebs der drei angesprochenen Tageseinrichtungen für Kinder für zwingend erforderlich. Es ist von daher mit dem Caritasverband Leverkusen e. V. und der Kath. Kirchengemeinde St. Stephanus Kontakt im Hinblick auf eine Fortführung der Verträge für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2023 aufgenommen worden.

 

Mit dem Caritasverband Leverkusen e. V. konnte diesbezüglich für die Tageseinrichtungen für Kinder Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125, und St. Matthias, Spandauer Str. 20, bereits Einvernehmen erzielt werden.

 

Die abgestimmten Vertragsentwürfe, die als Anlage 1 und 2 der Vorlage beigefügt sind, regeln die Betriebsführung/Finanzierung auf der Grundlage der Vorschriften des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 30.10.2007 bei Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen. Gegenüber der bisherigen vertraglichen Vereinbarung ist neben redaktionellen Veränderungen und Klarstellungen dabei eine Fortschreibung der Finanzierung adäquat der Betriebsführung der im Rahmen des u3-Ausbaus in Leverkusen von der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) neu errichteten und in der Trägerschaft freier Träger liegenden Tageseinrichtungen für Kinder dahin gehend erfolgt, dass in § 3 nunmehr eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 3 % der nach dem Kinderbildungsgesetz gegebenen Kindpauschalen von der Stadt Leverkusen zu leisten ist.

 

Die Finanzierung erfolgt im jeweiligen Haushaltsjahr im Rahmen der Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz aus den beim Innenauftrag 510006050202 bereitstehenden Mitteln für die Förderung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Die konkrete Höhe der Aufwendungen ist dabei abhängig vom Betreuungsangebot, das im Rahmen der jährlichen Jugendhilfeplanung mit der verbindlichen Meldung an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt zum 15.03. jeden Jahres für das ab dem 01.08. beginnende, nachfolgende Kindergartenjahr neu festgelegt wird.

 

Der Vertragsabschluss ist zwingend zur Fortführung der Einrichtungen über den 31.07.2018 hinaus erforderlich. Ohne die Sicherstellung der Finanzierung durch die Stadt Leverkusen wird der Caritasverband Leverkusen e. V. die beiden Tageseinrichtungen nicht über den 31.07.2018 hinaus fortführen. Der weitere Betrieb der beiden Tageseinrichtungen ist jedoch im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt zwingend zu gewährleisten.

 

Die Verhandlungen über die Vertragsfortführung für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, von-Ketteler-Str. 103, konnten noch nicht abgeschlossen werden. Die Verwaltung wird hierzu eine Vorlage einbringen, sobald ein abgestimmter Vertragsentwurf vorliegt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, FB 51,
Tel. 406 - 5110

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe 0605.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die konkrete Höhe der Aufwendungen ist abhängig vom Betreuungsangebot, das im Rahmen der jährlichen Jugendhilfeplanung mit der verbindlichen Meldung an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt zum 15.03. jeden Jahres für das ab dem 01.08. beginnende nachfolgende Kindergartenjahr neu festgelegt wird.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

s. B.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

51, 510, Frau Jarosch

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

./.

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

               nein

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 nein

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]