- Auswahl des Abfallbehälters und der Sitzbank nach Bemusterung
Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt als Sitzelement für die Fußgängerzone Opladen die Bank der Firma ………………………………....
2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt als Abfallbehälter für die Fußgängerzone Opladen den Abfallbehälter der Firma ………………………….
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Grundlagen des vorliegenden Beschlusses sind die Beschlüsse der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 06.07.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1111), vom 25.10.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1319), der Baubeschluss vom 06.12.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1355) sowie der Beschluss vom 12.06.2017 (vgl. Vorlage Nr. 2017/1682).
Bereits in der Bezirkssitzung am 06.12.2016 wurde der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II zugesichert, dass sie an der Auswahl der Ausstattung in der Fußgängerzone im Rahmen einer Bemusterung beteiligt wird. Die Auswahl des Pflastersteins fand bereits im 3. Arbeitstreffen mit Vertretern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 23.05.2017 statt.
Der Bemusterungstermin für die Bänke und die Abfallbehälter ist für den 20.12.2017 um 15.30 Uhr festgesetzt. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II ist hierzu eingeladen worden. Die Bemusterung findet im Betriebshof der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL), Borsigstraße 15, 51381 Leverkusen, statt. In der anschließenden Sondersitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II sollen die ausgewählten Bänke und die Abfallbehälter beschlossen werden.
Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
Im September leiteten die TBL das Vergabeverfahren für die Tiefbauarbeiten zur Umgestaltung der Fußgängerzone ein. Der Verwaltungsrat der TBL hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 die Auftragsvergabe an ein leistungsfähiges Bauunternehmen beschlossen. Dieses wird nun durch die TBL beauftragt. Die Lieferung von verschiedenen Abfallbehältern (verschiedene Modelle und Typen unterschiedlicher Hersteller) zur Bemusterung ist Inhalt dieser Ausschreibung und Beauftragung.
Aufgrund der besonderen Bedeutung der zukünftigen Sitzelemente bei der Umgestaltung der Fußgängerzone wurde dafür eine separate Ausschreibung für Herstellerfirmen von Bänken/Stadtmobiliar zur Herstellung und Lieferung durchgeführt. Bereits mit der Ausschreibung wurde den Anbietern mitgeteilt, dass bei der Auswahl der Sitzelemente die Kriterien: Preis (40 %), technische Anforderungen/Qualität (20 %), Funktionalität/Nachhaltigkeit (5 %), gestalterische Anforderungen/Design (20 %) sowie Gewährleistung/Herstellergarantie (15 %) in die Bewertung einfließen. Die Submission der eingegangenen Angebote für die Banklieferung hat nach der fachlichen Prüfung ergeben, dass insgesamt drei Bieter mit der Lieferung einer Musterbank beauftragt wurden.
Die Inhalte der Angebote und die Detailprüfung der gelieferten Musterbank sind in eine Bewertungsmatrix eingearbeitet worden. Diese dient neben der Begutachtung der Musterbänke als Grundlage für die Auswahl des Bankmodells und dessen Hersteller/Lieferant.
Auf Grundlage der Beschlussfassung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II erfolgt der Vergabebeschluss zur Herstellung und Lieferung der Bänke durch den Verwaltungsrat der TBL im Januar 2018. Der Einbau sowohl der beschlossenen Abfallbehälter als auch der Bänke erfolgt durch die mit den Tiefbauarbeiten beauftragte Firma und ist Gegenstand der erfolgten Bauausschreibung. Daher ist die Bemusterung und Auswahl noch in 2017 notwendig, damit die Abfallbehälter und Bänke rechtzeitig bestellt und für die Baumaßnahme zur Verfügung gestellt werden können.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Mohr/61/ 406 - 6124
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Umgestaltung Fußgängerzone Opladen auf der Grundlage des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2016/1111 zzgl. der Einplanung und des Baus eines Fontänenfeldes in der Fußgängerzone auf der Grundlage des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2016/1319 sowie des Baubeschlusses zur Vorlage Nr. 2016/1355.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel von insges. 1.188.000,-
Euro stehen im Finanzplan bei Finanzstelle 61000905011003 zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Grundsätzlich entstehen nach Investitionen immer Folgeauswirkungen, z. B. in Form von Abschreibungen, Betriebskosten etc.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung
von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
[ja] |