Beschlussentwurf:
1.
Der Schulausschuss nimmt das Schreiben der
Realschule Am Stadtpark vom 22.12.2017 zum Schulkonferenzbeschluss vom
13.12.2017 zur Kenntnis (Anlage).
2.
Die Verwaltung wird mit der Prüfung der
Voraussetzungen hinsichtlich einer Genehmigungsfähigkeit beauftragt. In diesem
Zusammenhang sind erste Sondierungsgespräche mit der zuständigen
Bezirksregierung zu führen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Bedarf -
auch mit Blick auf das prognostizierte Bevölkerungswachstum (unter Beachtung
von Inklusion und Integration) - besteht.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Schreiben vom 22.12.2017 teilt die Realschule Am Stadtpark mit, dass sie in der Schulkonferenz am 13.12.2017 beschlossen hat, den Schulträger und die Schulaufsicht zu bitten, die Umwandlung der Realschule Am Stadtpark in eine Gesamtschule zu prüfen und ggfs. umzusetzen.
Sollten die nötigen Voraussetzungen erfüllt sein, wird seitens der Verwaltung die Durchführung einer Elternbefragung geprüft.
Sollte sich herausstellen, dass die Voraussetzungen für eine Gesamtschule nicht gegeben sind, wünschte die Schule, sich künftig als Ganztagsrealschule aufzustellen.
Dem schulischen Wunsch der Überprüfung wird die Verwaltung, wie im Beschluss formuliert, nachkommen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Andrea Werner / FB 40 / 406 - 4010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Zur Sicherstellung des Informationsflusses ist es notwendig, dass die Vorlage noch in diesem Turnus beraten wird.