- Abberufung und Bestellung eines Geschäftsführers der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den
Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JSL nach §
113 Abs. 1 GO NRW Weisung,
1. Herrn Alexander Lünenbach zum 30.04.2018 als
Geschäftsführer der JSL abzuberufen;
2. nach Beschlussfassung zu 1. Herrn Thomas
Schorn mit Wirkung ab dem 01.05.2018 als Geschäftsführer der JSL zu bestellen
und einen Anstellungsvertrag unter den in der Begründung genannten
Rahmenbedingungen abzuschließen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der derzeitige Geschäftsführer der JSL, Herr Alexander Lünenbach, wurde in der Ratssitzung vom 18.12.2017 mit Wirkung zum 01.02.2018 zum Beigeordneten für das Dezernat III - Bürger, Umwelt und Soziales gewählt. Er führt seine Tätigkeit als Geschäftsführer auch über diesen Zeitpunkt hinaus fort, bis ein neuer Geschäftsführer bestellt ist.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Thomas Schorn zum Nachfolger von Herrn Alexander Lünenbach zu bestellen. Herr Thomas Schorn befindet sich zurzeit in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit der JSL.
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, Herrn Alexander Finke, folgende wesentliche Rahmenbedingungen vor:
- Der zwischen der Gesellschaft und Herrn Schorn bestehende Anstellungsvertrag ruht während der Dauer des mit Herrn Schorn zu den nachfolgenden Konditionen abzuschließenden Geschäftsführervertrages.
- Abschluss eines Anstellungs- bzw. Dienstvertrags als Geschäftsführer (Geschäftsführervertrag) mit der Gesellschaft für die Dauer von zunächst 5 Jahren.
- Vergütung nach TVöD 15 zuzüglich einer dynamischen Funktionszulage von monatlich 600 €.
- Verzicht auf einen persönlichen Dienstwagen.
- „Rückfallklausel“ in die mit der JSL derzeit bestehenden arbeitsvertraglichen Regelungen bei Beendigung des Geschäftsführervertrages, d. h. der bis zur Beendigung des Geschäftsführervertrages ruhende Anstellungsvertrag zwischen Herrn Schorn und der Gesellschaft wird fortgesetzt. Herrn Schorn entstehen durch das zwischenzeitliche Ruhen des Anstellungsvertrages keine Nachteile.
Nach § 12 Buchstabe
c des Gesellschaftsvertrages der JSL beschließt die Gesellschafterversammlung
über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie über die
Festlegung der Anstellungsbedingungen. Die von der Stadt Leverkusen entsandten
Mitglieder in der Gesellschafterversammlung bedürfen hierfür gem. § 8 des
Gesellschaftsvertrages einer Weisung nach § 113 Abs. 1 GO NRW.
Der Anstellungsvertrag bzw. Dienstvertrag mit der Geschäftsführung wird für die Gesellschaft nach § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages durch den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung geschlossen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2018/2104
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Thiele / FB Finanzen/ 2044
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung
von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |