- Neubestellung einer hauptamtlichen Geschäftsführerin bzw. eines hauptamtlichen Geschäftsführers der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL) nach § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung
1. Frau/Herrn _________________________ mit Wirkung vom __________ als Geschäftsführer/-in der WFL zu bestellen
2. den Aufsichtsratsvorsitzenden der WFL zu beauftragen, mit der/dem neu bestellten Geschäftsführer/-in einen Anstellungsvertrag abzuschließen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 22.03.2010 mit der Vorlage 0404/2010 erfolgte Beschlussfassung sieht eine erneute Befassung des Rates der Stadt Leverkusen bei der Bestellung der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers der WFL vor.
Die
konkrete Auswahl der hauptamtlichen Geschäftsführerin/des hauptamtlichen
Geschäftsführers wird durch die Findungskommission vorbereitet. Für die
anschließende Beratung im Aufsichtsrat und Bestellung durch die
Gesellschafterversammlung hat der Rat sich einen weiteren Weisungsbeschluss
vorbehalten.
Dies entspricht dem Gesellschaftsvertrag der WFL, wonach die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer gem. § 11 Abs. 1 Buchstabe h) unter die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung fällt, wobei die Vertreterinnen/Vertreter der Stadt Leverkusen gem. § 7 Abs. 2 nur einheitlich für die Stadt nach Weisung handeln dürfen.
Über die Eckwerte des mit der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer abzuschließenden Anstellungsvertrages wird der Rat der Stadt Leverkusen auf Grundlage einer Berichterstattung in nicht öffentlicher Sitzung beraten.