Beschlussentwurf:
Als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk I der Stadt Leverkusen wird Herr Walter Endlein, Bitterfelder Str. 3, 51373 Leverkusen, wiedergewählt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
(i. V. des Beigeordneten für Finanzen, Recht und Ordnung)
Begründung:
Die Amtszeit der Schiedsperson Herr Walter Endlein endete am 14.10.2017.
Über die Besetzung der Schiedspersonenstelle ist daher erneut zu entscheiden.
Herr Endlein hat erklärt, dass er im Falle seiner Wiederwahl bereit
ist, das Amt weitere 5 Jahre auszuüben.
Ein Wechsel in der Schiedsperson liegt nicht im Interesse der Ausübung
der Schiedsamtstätigkeit, die eine gründliche Einarbeitung und viel Gewandtheit
und Umsicht erfordert. Diese Gründe sprechen für eine Wiederwahl.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Rütter, FB 30, Tel. 406 - 3091
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Nach § 3 Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW) wählt der Rat oder die zuständige Bezirksvertretung die Schiedsperson. Gem. § 12 SchAG tragen die Gemeinden die Sachkosten (Mitgliedsbeiträge, Literatur, Lehrgänge, Vordrucke und sonstige Aufwendungen) des Schiedsamtes.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle: 300002050303
Produkt: 020503
Produktgruppe: 0205
Sachkonten: 544300 und 549900
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Sachkosten betragen ca. 1.600 € pro Jahr.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
siehe Pkt. B)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Amtszeit des bisherigen Schiedsmanns, Herr Walter Endlein, endete am 14.10.2017. Damit Herr Endlein seine Aufgabe auch weiterhin erfüllen kann, ist angeraten, über die Besetzung der Schiedspersonenstelle noch in diesem Sitzungsturnus zu entscheiden.