Beschlussentwurf:
Der Aufstellung von Fahrradboxen im Stadtgebiet Leverkusen wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
(gleichzeitig in Vertretung für den Beigeordneten für Finanzen, Recht
und Ordnung)
Begründung:
Ausgangslage
Die Stadt Leverkusen lässt zurzeit ein umfassendes Mobilitätskonzept
erarbeiten. Hierbei ist unter vielen anderen Aspekten und Bausteinen die
Förderung des Radverkehrs ein wichtiger Bestandteil.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 16.10.2017 mit dem Antrag Nr.
2017/1853 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich
gesicherte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (z. B. Fahrradboxen) an den
Haltestellen Bahnhof Schlebusch in Manfort, Bahnhof Opladen, S-6-Haltestelle in
Rheindorf, Endhaltstelle Straßenbahnlinie 4 in Schlebusch sowie
S-Bahn-Haltestelle in Küppersteg auf beiden Seiten (Bürrig und Küppersteg) zu
planen und kurzfristig zur Entscheidung vorzulegen.“
Die letzte Modal-Split-Untersuchung für die Stadt Leverkusen in 2015
ergab einen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (10 %) hohen Anteil des
Radverkehrs mit ca. 15 %. Auch der ÖPNV-Anteil ist mit 14 % höher als
der Bundesdurchschnitt von 9 %. Um dem hohen Aufkommen an Radverkehr Rechnung
zu tragen und den Anteil des Radverkehrs noch weiter zu erhöhen, müssen u. a.
entsprechende Angebote der sicheren Abstellmöglichkeit geboten werden. Es
werden immer mehr hochwertige Fahrräder, wie Pedelecs, genutzt, für die eine
abgeschlossene sichere Abstellanlage von den Nutzern gewünscht wird.
Zusätzlich gibt es in der Stadt Leverkusen einen hohen Anteil an
Pendlern, die mit dem Pkw anreisen und die auf die Bahn umsteigen. Um den
Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad bei der Anreise zu erleichtern und einen komfortablen
Anreiz zu schaffen, ist es ebenfalls notwendig, gesicherte Abstellanlagen zu
schaffen. Eine in 2016 an der S-Bahnhaltestelle Rheindorf und am Bahnhof
Schlebusch durchgeführte Befragung der S-Bahn- bzw. Bahnbenutzer ergab, dass
ca. 30 % der Befragten, die mit dem Auto zur Haltestelle angereist waren,
sich einen Umstieg auf das Rad vorstellen können, wenn gesicherte
Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden wären.
Grundsätzliche Varianten der gesicherten Abstellmöglichkeiten
Es gibt folgende gesicherte Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern:
· Fahrradboxen
Hier gibt es eine Vielzahl von Modellen, die mit unterschiedlichen
Zugangsmöglichkeiten versehen werden können. Vom einfachen Schloss bis zur internetgestützten
Zugangsplattform (App). (Beispiele siehe Anlagen 1 - 3 der Vorlage)
Fahrradboxen bieten eine geschützte Unterbringung, die mit einer
E-Ladestation ausgestattet werden können. In einer Box können neben dem Fahrrad
auch zusätzliche Gegenstände untergebracht werden, z. B. Gepäcktaschen,
Trafo, Regenkleidung etc. Bei einem internetgestützten Zugang ist eine einfache
Buchung über eine Plattform möglich, dadurch entsteht nur geringer
Verwaltungsaufwand beim Betrieb der Boxen.
· Fahrradparkanlagen
Hierbei werden größere Flächen als Fahrradabstellanlage mit einem Zaun gesichert, der Zugang erfolgt über ein Tor. Die Radparkanlage kann ganz oder teilweise überdacht werden (Anlage 4 der Vorlage). Es ist hierbei nur ein Zugangsportal für eine Vielzahl von Fahrradabstellplätzen nötig. Auch diese Form der Abstellmöglichkeit kann über eine Internetplattform betrieben werden, dadurch entsteht ebenfalls ein geringer Verwaltungsaufwand.
Fahrradparkanlagen in ebenerdiger Form benötigen einen großen Platzbedarf. Ein unberechtigter Zugang ist relativ einfach über den Zaun möglich. Grundsätzlich handelt es sich um eine kostengünstigere Alternative zur Fahrradbox, die mehr Schutz bietet, als eine ungesicherte Fläche, aber weniger als eine Fahrradbox. Eine Fahrradparkanlage für ca. 150 Stellplätze ist im Bereich der P+R-Anlage an der Lützenkirchener Straße in der Nähe des Opladener Bahnhofs für 2018 vorgesehen.
· Fahrradparkhaus und Fahrradstation
Hierbei handelt es sich um eine überdachte Abstellanlage in einem möglichst abschließbaren Gebäude. Dieses kann mit elektronischen Zugangssystemen ausgestattet werden, bis hin zu einem vollautomatischen Ablauf der Fahrradabgabe, wie z. B. bei dem neuen Fahrradparkhaus in Offenburg (Anlagen 5 und 6 der Vorlage). In den meisten Fahrradparkhäusern wird mit Videoüberwachung gearbeitet. Gegebenenfalls muss für die Anlage oder das Gebäude eine Baugenehmigung beantragt werden, falls der umbaute Raum größer ist als 30 m³. Zusätzlich muss auch das Ortsrecht, wie z. B. geltende Bebauungspläne, berücksichtigt werden.
Die geschätzten Kosten für ein solches Parkhaus liegen
bei ca. 300.000 € - 500.000 € plus Tiefbau- und Fundamentkosten. Bei einer
Fahrradstation kommen zu dem kostenpflichtigen und bewachten Abstellen von Fahrrädern in geschlossenen
Räumen noch der Verleih von Fahrrädern sowie ein Reparaturservice hinzu. Fahrradparkhäuser
bzw. Fahrradstationen sind nach derzeitigem Planungsstand sowohl für die
Ostseite des Busbahnhofs Wiesdorf (nach Abschluss der Gleisarbeiten im Zuge des
RRX) als auch für den neuen ZOB Opladen vorgesehen.
Bezüglich der vorhandenen, auf Kölner Stadtgebiet gelegenen Fahrradbügel
an der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 4 wurde die Stadt Leverkusen im Januar
2018 darüber informiert, dass sich die Stadt Köln in Verbindung mit der KVB in
ersten Planungsüberlegungen für eine moderne eingehauste Fahrradabstellanlage
(Fahrradparkhaus) befindet, deren Zugang mit einer digitalen Mobilitätskarte
erfolgen soll. Eine Umsetzung könnte deutlich beschleunigt werden, wenn eine
finanzielle Förderung aus dem Sofortprogramm des Bundes „Saubere Luft 2017 -
2020“ erfolgt. Vonseiten der Stadt Leverkusen wird dieses Projekt unterstützt
und - falls erforderlich - Mitarbeit zugesichert.
Fahrradboxen im Stadtgebiet
Erste Fahrradboxen (jeweils 12 Stück) sollen bereits in diesem Jahr am
Busbahnhof Wiesdorf und am P&R Platz Ost an der Lützenkirchener Straße in
Leverkusen-Opladen aufgestellt werden. Die vorbereitenden Tiefbauarbeiten
erfolgen im Rahmen der laufenden Baumaßnahmen.
Fahrradboxen bieten grundsätzlich einen sicheren Platz zum Abstellen
eines Fahrrades. Ihre Akzeptanz steigt mit ihrer Attraktivität. Hierzu gehört
außer einer ansprechenden Optik, die eine regelmäßige Reinigung und Wartung
voraussetzt, auch die richtige Standortwahl.
Im Stadtgebiet existieren bereits einige ältere Fahrradboxen, hier
jeweils 4 oder 5 Stück an den Bahnhöfen Rheindorf, Küppersteg und Schlebusch. Diese
sind allerdings veraltet und in schlechtem Zustand. Es wird an jedem bisherigen
Standort individuell geprüft, ob diese vorhandenen Boxen aufgrund ihres
Zustandes erhalten werden können. Lange Wartelisten bei diesen bestehenden
Boxen zeugen von einer großen Nachfrage bei Fahrradfahrern. Aus diesen Gründen
will die Stadt Leverkusen an den wichtigen ÖPNV-Verknüpfungspunkten im
Stadtgebiet abschließbare Fahrradboxen erwerben und aufstellen.
Umsetzung
Es wird angestrebt, Fahrradboxen entsprechend dem Modell der Fa.
Kienzler aufzustellen. Diese bieten die Möglichkeit, als Doppelstockboxen
aufgestellt zu werden und reduzieren damit den notwendigen Platzbedarf. Hierbei
soll ein internetgestütztes Zugangssystem (Beispiel siehe Anlage 3) installiert
werden, an das alle zukünftigen Fahrradboxen ebenfalls angeschlossen werden
können. Die Buchung und die Verwaltung der Boxen erfolgt für das gesamte
Stadtgebiet über eine gemeinsame Internetplattform.
Die Betreuung der Internetplattform und damit die Vermietung der Boxen
werden gegen eine jährliche Gebühr von der Firma übernommen, welches den
Verwaltungsaufwand der Boxen minimiert. Mit dieser Art der Vermietung lassen
sich die Vermietungszeiten individuell anpassen. Es können sowohl Boxen für
einen längeren Zeitraum bis zu einem Jahr vermietet werden als auch bei
entsprechender Verfügbarkeit Boxen tageweise angeboten werden. Zusätzlich kann
die Mietdauer der einzelnen Boxen jederzeit den Bedürfnissen der Nutzer
flexibel angepasst und verändert werden. Auch die im Stadtgebiet
entstehenden eingezäunten Radparkanlagen können ebenfalls über das Buchungsportal
verwaltet werden.
Für die Nutzung der Boxen wird ein Nutzungsentgelt erhoben, welches die
Verwaltungskosten mindern soll. Angedacht ist hier eine tägliche Gebühr von ca.
1 bis 3 €, eine wöchentliche Gebühr von ca. 4 bis 7 €, eine
monatliche Gebühr von ca. 12 bis 15 € und bei einer jährlichen Anmietung
eine Gebühr von ca. 100 bis 120 €. Dies sind vergleichbare Preise mit
anderen Kommunen, die solche Fahrradboxen bereits betreiben. Es sollen sowohl
Boxen für die flexible Nutzung (tage- oder wochenweise) zur Verfügung stehen
als auch für Dauermieter (6 oder 12 Monate).
Geplante Standorte der Fahrradboxen (siehe Stadtkarte-Übersicht Standorte Anlage 7)
An folgenden ÖPNV Verknüpfungspunkten sollen in einer ersten Ausbauphase
insgesamt 60 neue Fahrradboxen aufgestellt werden:
- Leverkusen-Küppersteg, 12 Fahrradboxen,
- Leverkusen-Rheindorf, 12 Fahrradboxen,
- Leverkusen-Schlebusch Bhf., 12 Fahrradboxen,
- Leverkusen-Schlebusch, Endhaltestelle der Linie 4, 12 Fahrradboxen,
- Leverkusen-Mitte/Busbahnhof, 12 Fahrradboxen.
Die Realisierung dieser Standorte soll in 2019 erfolgen. In den
folgenden Jahren soll in weiteren Ausbauphasen die Aufstellung von Fahrradboxen
kontinuierlich fortgeführt werden. Hier sind dann, außer der Erweiterung an den
o. g. ÖPNV-Verknüpfungspunkten, auch andere Standorte, wie Randbereiche
von Fußgängerzonen und Verwaltungsstandorte, möglich.
Kosten
Die Kosten betragen ca. 2.400 € pro Fahrradbox, d. h. bei einem Grundmodul von je sechs Boxen rund 14.500 €. Hinzu kommt das Zugangsterminal mit ca. 6.000 €. Das Zugangsterminal wird nur einmal je Standort benötigt. Damit können dann eine Vielzahl von Fahrradboxen bedient werden.
Finanzierung
Haushaltsmittel für die Aufstellung von Fahrradboxen in Höhe von 180.000 € für 2019 und 150.000 € jährlich für 2020 ff. werden im Haushalt der Stadt Leverkusen angemeldet. Es ist bereits ein Einplanungsantrag beim Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) gestellt worden. Der NVR hat ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem die Aufstellung von Fahrradboxen mit Festpreisen gefördert wird. Die Umsetzung der Maßnahme ist in Abhängigkeit der Bewilligung durch den Fördergeber NVR zu sehen.
Eine flexibel nutzbare Fahrradbox wird zurzeit vom NVR mit 1.400 €/Stellplatz und eine personengebundene Box mit max. 1.000 €/Stellplatz gefördert. Zusätzlich können entstehende spezifische Kosten für das Zugangssystem oder die Beleuchtung gefördert werden. Der NVR plant aktuell, diese Förderbeträge noch in 2018 zu erhöhen. Bei einer Förderung durch den NVR darf mit der Erhebung von Gebühren kein Gewinn erzielt werden, sondern es dürfen nur die tatsächlichen Kosten gedeckt werden.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Prämaßing / 66/ 406 - 6623
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Aufstellung von Fahrradboxen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel stehen - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung Köln für 2019 - wie folgt bereit:
· Auszahlungspositionen für alle investiven Maßnahmen (Erwerb und Aufstellung) werden für 2019 mit 180.000 € und ab 2020 mit 150.000 € jährlich angemeldet,
· Einzahlungspositionen werden ab 2019 mit 80.000 € Zuwendungen jährlich angemeldet,
· Mieterträge in Höhe von ca. 6.000 € werden erwartet,
· Serviceaufwand (für Vermietung) ca. 5.000 bis 6.000 € jährlich/60 Boxen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
· Jährliche Abschreibungen = 18.000 €/Jahr,
· Ertrag aus Auflösung Sonderposten 8.000 €/Jahr.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja |