Beschlussentwurf:
1.
Dem
Konzept zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von besonders vulnerablen
Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der Stadt Leverkusen wird
zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konzept beauftragt.
gezeichnet:
In Vertretung
Lünenbach
Begründung:
In Ergänzung und Konkretisierung der Konzepte zur „Unterbringung von
Flüchtlingen in Leverkusen“ und zur „Koordination des ehrenamtlichen
Engagements in den städtischen Flüchtlingseinrichtungen“ wird dem Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren das Konzept zur „Gewaltprävention und zum
Gewaltschutz von besonders vulnerablen Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften für
Geflüchtete der Stadt Leverkusen“ zur Beschlussfassung vorgelegt.
In den Gemeinschaftseinrichtungen für geflüchtete Menschen liegen in
besonderem Maße Risikofaktoren aufgrund von Lebensbedingungen vor Ort sowie
sozialem Status, ethnokultureller Zusammensetzung und Fluchtgeschichten vor.
Die gemeinsame Unterbringung von Menschen verschiedenster Herkunft birgt aus
den unterschiedlichsten Gründen das Risiko gewaltsamer Eskalationen oder
Übergriffe.
Unterschiedliche Nationalitäten, Sprachen,
Religionen und Wertvorstellungen treffen dort aufeinander. Gefahren bestehen
dann besonders für Frauen oder Kinder sowie LSBTIQ*Personen (Lesbisch Schwul Bi Trans Inter Queer - LSBTIQ* ist
ein Akronym für unterschiedliche sexuelle und geschlechtliche Identitäten;
hiermit sind lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender,
intersexuelle und queere Menschen gemeint). Insofern gilt es, Gewaltprävention und -schutz
als konzeptionelle Handlungsgrundlage in den städtischen Einrichtungen zu
verankern. Es gilt drohende Gewalthandlungen und sexuelle Übergriffe zu
verhindern und akute Gewaltsituationen sofort zu beenden, den Betroffenen zu helfen,
sie adäquat zu schützen und sie zu unterstützen.
Hierzu braucht es neben der Schaffung eines Angebots von Unterbringungs-
und Rückzugsmöglichkeiten und der Etablierung von Sicherheits- und
Meldestrukturen auch ein Konzept mit Maßnahmen, das die unterschiedlichen bestehenden Hilfesysteme und deren Standards
zusammenführt und insbesondere darauf abzielt
-
das Bewusstsein für die Gewaltproblematik zu
erhöhen - auch bei den Bewohnerinnen und Bewohnern -, zu aktivieren, zu
ermutigen, genau hinzuschauen, Interventionsbereitschaft zu zeigen,
-
die Nutzung bestehender Angebote an Aktivitäten,
Beratung, Rückzugsmöglichkeiten zu verbessern,
-
den Aus- und Aufbau von Unterstützungsnetzwerken
rund um die Unterbringungen weiter zu fördern, um die Sozialraumressourcen
außerhalb der Unterbringungen effektiver zu nutzen,
-
externe Dienstleister zur Gewaltprävention und zum
Gewaltschutz zu verpflichten,
-
die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie
Bewohnerinnen und Bewohner in Themen, die Gewaltprävention und Gewaltschutz
betreffen, zu schulen.
Darüber hinaus gelten die Normenverdeutlichung im Rahmen von
polizeilichem Einschreiten zur Gefahrenabwehr bzw. zur Strafverfolgung sowie
die Unterstützungs-angebote des Fachbereiches Kinder und Jugend
selbstverständlich gleichermaßen auch für geflüchtete Personen.
Insbesondere wird das Konzept der Istanbul-Konvention (Gesetz zu dem
Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) gerecht. Am 1. Februar 2018 trat das
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, für
Deutschland in Kraft. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich
Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen
Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt
zu verhindern.
Die im Konzept beschriebenen Maßnahmen wurden mit dem Flüchtlingsrat, dem
Caritasverband Leverkusen e. V., den Beratungsstellen, dem Frauenbüro, dem
Kommunalen Integrationszentrum, dem Fachbereich Kinder und Jugend und der
Geschäftsstelle des Integrationsrats abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Fachbudgets bzw. wird im Rahmen der
jährlichen Mittelanmeldungen beantragt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Nelson/FB 50/406 - 5071
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die im Konzept beschriebenen Maßnahmen werden im Rahmen der bereitgestellten Budgets sowie durch Inanspruchnahme vorhandener Förderkulissen (z. B. KOMM AN-Mittel) umgesetzt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund des vorangegangenen Abstimmungsprozesses war eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich. Daher wird die Vorlage erst über den Nachtrag vorgelegt. Um die geplanten Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wird um eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus gebeten.