Betreff
Konzept zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von besonders vulnerablen Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der Stadt Leverkusen
Vorlage
2018/2358
Aktenzeichen
503-dn
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Dem Konzept zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von besonders vulnerablen Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der Stadt Leverkusen wird zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konzept beauftragt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach


Begründung:

 

In Ergänzung und Konkretisierung der Konzepte zur „Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen“ und zur „Koordination des ehrenamtlichen Engagements in den städtischen Flüchtlingseinrichtungen“ wird dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren das Konzept zur „Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von besonders vulnerablen Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der Stadt Leverkusen“ zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In den Gemeinschaftseinrichtungen für geflüchtete Menschen liegen in besonderem Maße Risikofaktoren aufgrund von Lebensbedingungen vor Ort sowie sozialem Status, ethnokultureller Zusammensetzung und Fluchtgeschichten vor. Die gemeinsame Unterbringung von Menschen verschiedenster Herkunft birgt aus den unterschiedlichsten Gründen das Risiko gewaltsamer Eskalationen oder Übergriffe.

 

Unterschiedliche Nationalitäten, Sprachen, Religionen und Wertvorstellungen treffen dort aufeinander. Gefahren bestehen dann besonders für Frauen oder Kinder sowie LSBTIQ*Personen (Lesbisch Schwul Bi Trans Inter Queer - LSBTIQ* ist ein Akronym für unterschiedliche sexuelle und geschlechtliche Identitäten; hiermit sind lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen gemeint). Insofern gilt es, Gewaltprävention und -schutz als konzeptionelle Handlungsgrundlage in den städtischen Einrichtungen zu verankern. Es gilt drohende Gewalthandlungen und sexuelle Übergriffe zu verhindern und akute Gewaltsituationen sofort zu beenden, den Betroffenen zu helfen, sie adäquat zu schützen und sie zu unterstützen.

 

Hierzu braucht es neben der Schaffung eines Angebots von Unterbringungs- und Rückzugsmöglichkeiten und der Etablierung von Sicherheits- und Meldestrukturen auch ein Konzept mit Maßnahmen, das die unterschiedlichen bestehenden Hilfesysteme und deren Standards zusammenführt und insbesondere darauf abzielt

 

-       das Bewusstsein für die Gewaltproblematik zu erhöhen - auch bei den Bewohnerinnen und Bewohnern -, zu aktivieren, zu ermutigen, genau hinzuschauen, Interventionsbereitschaft zu zeigen,

 

-       die Nutzung bestehender Angebote an Aktivitäten, Beratung, Rückzugsmöglichkeiten zu verbessern,

 

-       den Aus- und Aufbau von Unterstützungsnetzwerken rund um die Unterbringungen weiter zu fördern, um die Sozialraumressourcen außerhalb der Unterbringungen effektiver zu nutzen,

 

-       externe Dienstleister zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz zu verpflichten,

 

-       die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Themen, die Gewaltprävention und Gewaltschutz betreffen, zu schulen.

 

Darüber hinaus gelten die Normenverdeutlichung im Rahmen von polizeilichem Einschreiten zur Gefahrenabwehr bzw. zur Strafverfolgung sowie die Unterstützungs-angebote des Fachbereiches Kinder und Jugend selbstverständlich gleichermaßen auch für geflüchtete Personen.

 

Insbesondere wird das Konzept der Istanbul-Konvention (Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) gerecht. Am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

 

Die im Konzept beschriebenen Maßnahmen wurden mit dem Flüchtlingsrat, dem Caritasverband Leverkusen e. V., den Beratungsstellen, dem Frauenbüro, dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Fachbereich Kinder und Jugend und der Geschäftsstelle des Integrationsrats abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fachbudgets bzw. wird im Rahmen der jährlichen Mittelanmeldungen beantragt.

 


Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Nelson/FB 50/406 - 5071

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die im Konzept beschriebenen Maßnahmen werden im Rahmen der bereitgestellten Budgets sowie durch Inanspruchnahme vorhandener Förderkulissen (z. B. KOMM AN-Mittel) umgesetzt.

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund des vorangegangenen Abstimmungsprozesses war eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich. Daher wird die Vorlage erst über den Nachtrag vorgelegt. Um die geplanten Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wird um eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus gebeten.