Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 (Jahresabschluss 2017)
Vorlage
2018/2360
Aktenzeichen
20-21-2017-schu
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 03.09.2018 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2017 aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme von 1.380.421.462,63 € fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 21.667.704,92 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung für den Jahresabschluss 2017.

 

 

Kenntnis genommen                                        Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO                             Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                                     Rechnungsprüfung und Beratung

 

gezeichnet:                                                         gezeichnet:

Richrath                                                              Schulte

                                                                                                                             (stellv. Fachbereichsleiter)

Begründung:

 

1.         Prüfauftrag

 

Die Stadt Leverkusen hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GO NRW) i. V. m. § 37 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wurde vom Kämmerer am 29.03.2018 aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. Er wurde als Dringlichkeitsentscheidung beschlossen und dem Rat zur Sitzung am 07.05.2018 (siehe Vorlage Nr. 2018/2179) vorgelegt, der ihn dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet hat.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss – vorbehaltlich seiner Beschlussfassung am 24.09.2018 – bedient sich des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung. Der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung hat den Jahresabschluss der Stadt Leverkusen zum 31.12.2017 gemäß § 101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

2.         Prüfergebnis

 

Der Jahresabschluss 2017 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen und wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt.

Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die zum Zeitpunkt seiner Erstellung absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen. Mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 21.667.704,92 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.

 

Auf eine Stellungnahme nach § 101 Absatz 2 GO NRW zum vorliegenden Prüfbericht haben der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer verzichtet.

 

Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2017, zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung einschl. Lagebericht sind dem beigefügten Prüfungsbericht sowie den Erläuterungen, Hinweisen und Empfehlungen zum geprüften Jahresabschluss 2017 zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 24.09.2018 mit dem Jahresabschluss 2017 befassen und sich ggfs. mit einem (im Entwurf beigefügten) Testat, das von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen wäre, dem Prüfungsergebnis des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung anschließen.

 

3.         Wesentliche Eckdaten des Jahresabschlusses 2017

 

Der Lagebericht enthält nach Auffassung des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung folgende Kernaussagen, die mit den bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 gewonnenen Erkenntnissen in Einklang stehen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, das die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt:

 

-       Die Ertragslage der Stadt Leverkusen hat sich 2017 gegenüber der Planung  verbessert. Im Ergebnisplan (Originalansatz) hatte der Rat der Stadt Leverkusen für 2017 einen Jahresfehlbetrag von rd. 55,2 Mio. € beschlossen. Der Jahresabschluss 2017 weist tatsächlich einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 21,7 Mio. € aus.

 

-       Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2017 rd. 1.380,4 Mio. €.

 

-       Das Eigenkapital verringert sich nach der Entnahme zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2017 (rd. 21,7 Mio. €) und beträgt dann rd. 201,8 Mio. €.

 

-       Aufgrund der Prüfung zum Jahresabschluss 2017 wurden von der Finanzbuchhaltung verschiedene Umbuchungen bzw. Korrekturen vorgenommen, die im Einvernehmen mit der örtlichen Rechnungsprüfung zum vorliegenden geprüften Jahresabschluss geführt haben. Weitere Informationen zum Jahresabschluss 2017 können dem beigefügten geprüften Jahresabschluss 2017 sowie dem Prüfbericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung zum Jahresabschluss 2017 entnommen werden.

 

Der Prüfbericht beinhaltet Prüfungsempfehlungen für künftige Jahresabschlüsse.

 

Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 sowie der geprüfte Jahresabschluss 2017 wird den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern als Druckstück (s/w) zur Verfügung gestellt. Die Mandatsträger haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Ratsinformationssystem Session im Internet oder in den Geschäftsstellen einzusehen.

 

Für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine kurze Präsentation zum Prüfungsergebnis vorgesehen. Die Mitglieder des Finanz- und Rechtsausschusses werden zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses hinzugeladen, damit sie sich im Vorgriff auf die anschließende Sitzung über das Prüfungsergebnis informieren können.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0595

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Werner Schulte/FB 14/Tel. 406 - 1410

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 stellt nach § 96 GO NRW eine Pflichtaufgabe dar.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

nicht erforderlich

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Keine unmittelbaren Auswirkungen aus der Vorlage. Die Vorlage stellt nur die Ergebnisse des Jahresabschlusses fest.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

siehe B)

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)