- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Äußerungen I/A)
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
(Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der
Verwaltung (Anlage 6 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
I/A) Äußerungen der Öffentlichkeit
I/A 1 Protokoll der öffentlichen Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I/B) Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
I/B 1 Amprion GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
I/B 2 Bezirksregierung Köln – Dezernat 52 Abfallwirtschaft
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
I/B
3 Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
Domstraße 55-73
50668 Köln
I/B
4 Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Fontainengraben 200
53123 Bonn
I/B
5 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle
Köln
Werkstattstraße 10
50733 Köln
I/B
6 Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG
Overfeldweg 23
51371 Leverkusen
I/B
7 Fernleitungsauskunft –
Evonik Technology & Infrastructure GmbH
Gebäude Elbstraße 7
Paul-Baumann-Straße 1 /
PB 44
45772 Marl
I/B
8 GASCADE Gastransport GmbH
Kölnische Straße 108-112
34119 Kassel
I/B
9 Geologischer Dienst NRW
De-Greiff-Straße 195
47803 Krefeld
I/B
10 Handelsverband
Nordrhein-Westfalen Rheinland
Altenberger-Dom-Straße
200
51467 Bergisch Gladbach
I/B
11 IHK Köln
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
I/B
12 LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
I/B
13 PLEdoc GmbH
Gladbecker Straße 404
45326 Essen
I/B
14 Stadt Burscheid
Höhestraße 7-9
51399 Burscheid
I/B
15 Stadt Leichlingen
Am Schulbusch 16
42799 Leichlingen
I/B
16 Stadt Monheim am Rhein
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
I/B
17 Telefónica
Germany GmbH & Co. OHG (extern)
Überseering
33a
22297
Hamburg
I/B
18 Deutsche
Telekom Technik GmbH
Postfach
10 07 09
44782 Bochum
I/B
19 Vodafone GmbH
D2 Park 5
40878 Ratingen
I/B
20 WSW Wuppertaler Stadtwerke
GmbH
Bromberger Straße 39-41
42281 Wuppertal
I/B
21 Deutsche Bahn AG – DB
Immobilien
Erna-Scheffler-Straße 5
51103 Köln
I/B
22 Straßen.NRW – Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Hansastraße 2
47799 Krefeld
I/B
23 E-Plus
Service GmbH
Südwestpark 38
90449
Nürnberg
I/B
24 Polizeipräsidium
Köln
Walter-Paul-Ring
2-6
51103
Köln
I/B
25 neue
bahnstadt Opladen
Bahnstadtchaussee
4
51379
Leverkusen
I/B
26 TBL
693 – Technische Betriebe Leverkusen TBL AöR
I/B
27 FB 630 – Untere
Denkmalbehörde
I/B
28 FB 50 – Soziales,
Pflegeplanung und Altenhilfe
I/B
29 FB 36 – Straßenverkehr
I/B
30 FB 30 – Recht und Ordnung
I/B
31 FB 32 – Umwelt
I/B
32 FB 66 – Tiefbau
2. Über die während der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen
II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 7 der Vorlage)
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II/B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
II/B
1 Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co.KG
Overfeldweg 23,
51371
Leverkusen
II/B
2 Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Hansastraße 2
47799 Krefeld
II/B
3 Bundesnetzagentur
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
II/B
4 Nahverkehr
Rheinland GmbH
Glockengasse 37-39
50667 Köln
II/B
5 AVEA GmbH & Co.KG
Im Eisholz 3
51373 Leverkusen
II/B
6 Amprion
GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
II/B
7 Polizei Nordrhein-Westfalen /
Polizeipräsidium Köln
Walter-Paul-Ring 2-6
51101
Köln
II/B
8 GASCADE
Gastransport GmbH
Kölnische Straße 108-112
34119 Kassel
II/B
9 Bundesamt
für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr
Fontainengraben 200
53123 Bonn
II/B
10 Evonik
Technology & Infrastructure GmbH
Gebäude Elbestraße 7
Paul-Baumann-Straße
1 / PB 44
45772 Marl
II/B
11 PLEdoc GmbH
Gladbecker Straße 404
45326 Essen
II/B
12 Deutsche
Bahn AG – DB Immobilien
Erna-Scheffler-Straße 5
51103 Köln
II/B
13 Stadt
Burscheid
Höhestraße 7-9
51399 Burscheid
II/B
14 Stadt Leichlingen
Am Schulbusch 16
42799 Leichlingen
II/B
15 Stadt Monheim am Rhein
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
II/B
16 Vodafone
GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH
D2-Park 5
40878 Ratingen
II/B
17 WSW
Wuppertaler Stadtwerke GmbH
Bromberger Straße 39-41
42281 Wuppertal
II/B
18 Telefónica Germany GmbH
& Co. OHG – E-Plus Service GmbH
Südwestpark 38
90449
Nürnberg
II/B
19 Ericsson
GmbH
Prinzenallee 21
40549 Düsseldorf
II/B
20 Nord-West Oelleitung GmbH
Zum Ölhafen 207
26384 Wilhelmshafen
II/B
21 Wasserstraßen-
und Schifffahrtsamt Köln
An der Münze 8
50668 Köln
II/B
22 Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH & Co. KG /
Stadtwerke
Langenfeld
GmbH
Postfach 22 39
40746 Langenfeld
II/B
23 Stadt
Köln – Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
II/B
24 Unitymedia NRW GmbH
Postfach 10 20 28
34020 Kassel
II/B
2 5 Deutsche
Telekom Technik GmbH
Postfach 10 07 09
44782 Bochum
II/B
26 TBL 693 – Technische
Betriebe Leverkusen TBL AöR
II/B
27 TBL
693 – Technische Betriebe Leverkusen TBL AöR
II/B
28 FB
37 – Feuerwehr
II/B
29 FB
32 – Umwelt
II/B
30 FB
66 – Tiefbau
3. Der Bebauungsplan Nr. 172 B/II "nbso - Campus und Gewerbe", 2. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen mit redaktionellen Änderungen, wird gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), in Verbindung mit
· der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786) und
· § 86 Landesbauordnung (BauO NRW) i. d. F. d. B. vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294), in Kraft getreten am 28. Mai 2014, i. V. m. der Fassung dieses Gesetzes, verkündet am 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1162), teilweise in Kraft getreten am 28. Juni 2017 (§§ 3, 17, bis 28, 86 Absatz 11 und § 87) und am 28. Dezember 2017 (GV. NRW. 2016 S. 1162); geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2017 (GV. NRW. S. 1005), in Kraft getreten am 28. Dezember 2017 sowie
· § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 2. Februar 2018,
als Satzung beschlossen.
4. Die als Anlage 5 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum
Bebauungsplan wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Lage des
Plangebietes
Das Plangebiet
liegt im Stadtteil Leverkusen-Opladen, Stadtbezirk II. Es wird östlich von der
Fakultätsstraße, nördlich von der „Grünen Mitte“ der Bahnstadt Opladen,
westlich von der öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Anger“
und südlich von dem auf dem Baugrundstück der Technischen Hochschule Köln
gelegenen, sogenannten „Boulevard“ begrenzt. Der Geltungsbereich der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „nbso - Campus und Gewerbe“ umfasst
das Flurstück 577 in der Gemarkung Opladen, Flur 8. Das Plangebiet umfasst eine
Größe von rund 21.000 m².
Planungsanlass
Mit der 2. Änderung
des hier geltenden, rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 172 B/II
„nbso - Campus und Gewerbe“ besteht die Planungsintention, das Ergebnis des
Qualifizierungsverfahrens, welches eine Mischung unterschiedlicher,
standortgerechter Nutzungen vorsieht, umzusetzen. Da der bestehende
Bebauungsplan ein Sondergebiet vorsieht, in welchem nicht alle geplanten
Nutzungen umgesetzt werden können und auch die Baugrenzen und Baulinien der
Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes entgegenstehen, soll der Bebauungsplan
entsprechend geändert werden.
Ziele und Zwecke
der Planung
Mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „nbso - Campus und Gewerbe“, 2. Änderung
ist die Umsetzung des prämierten Wettbewerbsentwurfes beabsichtigt, was mit den
Festsetzungen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht möglich ist.
Zur Umsetzung der Planung sind eine Neuordnung der Baugrenzen und Baulinien,
eine Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung sowie die Änderung der Art der
baulichen Nutzung sowie Festsetzungen zu örtlichen Bauvorschriften
erforderlich.
Durch den Bebauungsplan
Nr. 172 B/II „nbso - Campus und Gewerbe“, 2. Änderung soll ein Quartier
entstehen, welches im Einklang mit der Neuen Bahnstadt und dem unmittelbar
angrenzenden Campus Leverkusen steht und die Qualität des Standortes durch eine
Mischung unterschiedlicher, standortgerechter Nutzungen prägt.
Verfahren
Im wirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen wird das Plangebiet als
Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Hochschule“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan
muss daher gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
angepasst werden.
Der Bebauungsplan
Nr. 172 B/II „nbso - Campus Leverkusen und Gewerbe“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung
im Sinne des § 13a BauGB aufgestellt. Durch die Planung wird eine
zulässige Grundfläche festgesetzt, die unterhalb des zulässigen Schwellenwertes
von 20.000 m² Grundfläche liegt. Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben
begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder Landesrecht
unterliegen. Die in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter sind
nicht betroffen und Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung von Auswirkungen
von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind nicht zu beachten.
Die Voraussetzungen
für die Anwendung des § 13a BauGB bei der Aufstellung des
Bebauungsplanes sind gegeben. Für den Bebauungsplan ist demnach eine
Umweltprüfung und ein Umweltbericht nicht erforderlich. Die durch die Planung
bedingten Eingriffe gelten vor der planerischen Entscheidung als erfolgt bzw.
zulässig. Umweltrelevante Auswirkungen auf das Plangebiet sind in die Planung
eingearbeitet.
Alle nach früheren
baurechtlichen Vorschriften und städtebaulichen Plänen im Geltungsbereich
dieses Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen werden bei Inkrafttreten
dieses Bebauungsplanes durch die hiermit getroffenen Festsetzungen überplant.
Der Beschluss zur
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „nbso - Campus und Gewerbe“ und
zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 19.06.2017
gefasst (Vorlage Nr. 2017/1684).
Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 35 der Stadt
Leverkusen am 15.09.2017. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
erfolgte im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 im
Funkenturm, Bahnstadtchaussee 8, 51379 Leverkusen. Zudem konnte die
Planung vom 25.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 im Verwaltungsgebäude der
Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und über die Internetseite
der Stadt Leverkusen eingesehen werden. Parallel erfolgte die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange.
In seiner Sitzung
am 16.04.2018 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen den
Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
in Verbindung mit § 13a BauGB gefasst (Vorlage Nr. 2018/2066).
Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
172 B/II „nbso - Campus und Gewerbe“ einschließlich der Begründung inklusive
einer Betrachtung der Umweltbelange erfolgte im Zeitraum vom 28.05.2018 bis
einschließlich 28.06.2018 durch Aushang im Verwaltungsgebäude der Stadt
Leverkusen, Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen. Parallel
erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB.
Äußerungen zur
frühzeitigen Beteiligung
Außer den
Äußerungen der Öffentlichkeit im Rahmen der Bürgerinformations-veranstaltung sind
keine schriftlichen Äußerungen vonseiten der Öffentlichkeit beim Fachbereich
Stadtplanung eingegangen. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der städtischen
Fachbereiche. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingereichten
Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange betrafen
insbesondere folgende Themen:
- Befahrbarkeit des
Quartiers,
- Art der
Wohnnutzung,
- Parkhaus,
- Art und
Vielfältigkeit der Nutzungsarten,
-
Realisierungszeitraum.
Der Planung
grundsätzlich entgegenstehende Aussagen wurden hierbei nicht geäußert. Die
Hinweise zur Entwässerung, zu Kampfmitteln, Bodenverunreinigungen, zum Artenschutz,
zur Erdbebengefährdung und zum Umgang mit Bodendenkmälern wurden in den
Bebauungsplan aufgenommen. Weiterhin wurde einer Prüfung der Anwendbarkeit des
bestehenden Verkehrsgutachtens auf die geänderte Nutzung des Plangebietes durch
eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme Rechnung getragen. Überdies wurden
Gutachten zur Untersuchung der Schallimmissionen, artenschutzrechtlicher
Belange sowie eine bodenschutzrechtliche Neubeurteilung beauftragt.
Stellungnahmen
zur öffentlichen Auslegung
Vonseiten der
Öffentlichkeit sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen zur
Planung geäußert worden. Die seitens der Behörden und Träger öffentlicher
Belange eingetroffenen Stellungnahmen enthielten Anregungen zur Ermöglichung
der Einrichtung einer Trafostation, Informationen und Hinweise zu
Telekommunikationslinien sowie Informationen und Hinweise zur Abfallentsorgung
und -abholung. Vonseiten der Behörden und städtischen Fachbereiche erfolgten im
Wesentlichen Stellungnahmen mit Hinweisen zum Abwasseranschluss, Informationen
und Hinweisen zu angrenzenden Flächen (Anger), Hinweise zu Feuerwehrflächen
sowie ebenfalls Informationen und Hinweise zur Abfallentsorgung und -abholung.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen
vom 16.04.2018 hat Herr Klaus Wolf, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gebeten, zu prüfen,
ob in Teilen Fassadenbegrünungen möglich sind und ob überdachte Stellplätze
zugelassen werden können. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden im
städtebaulichen Vertrag verbindlich vereinbart (Anlage 9 der Vorlage).
Der Planung
entgegenstehende Stellungnahmen sind im Rahmen der Auslegung des
Bebauungsplanes nicht eingegangen.
Überarbeitung
des Bebauungsplanentwurfes nach der öffentlichen Auslegung
Die Begründung wurde unter Punkt 2.1 Geltungsbereich auf Seite 2 um die Geltungsbereichserweiterung zur öffentlichen Auslegung klarstellend ergänzt und unter Punkt 4.3 Technische Ver- und Entsorgung auf Seite 9 gemäß der Stellungnahme II/B 1 (EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG) mit Blick auf die Errichtungsmöglichkeit einer Trafostation angepasst.
Aktuelle
Beschlussvorlage
Nach der
öffentlichen Auslegung soll nun der Beschluss über die Abwägung der Äußerungen
und Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) sowie der Satzungsbeschluss zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „nbso – Campus und Gewerbe“ gefasst
werden.
Hinweis
Der Bebauungsplan in Originalgröße (A0) wird nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Im Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich 61 / Herr
Maas, Telefon: 406 - 6139
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Mit diesem Bebauungsplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung der Quartiersentwicklung auf den Flächen der nbso/Ostseite geschaffen. Das Planverfahren zum Projekt nbso Campus und Gewerbe/Ostseite gehört zu den priorisierten Projekten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Gemäß Kosten- und Finanzierungsplan Gesamtmaßnahme der nbso GmbH.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Leverkusen keine Kosten.
Die Kosten der Planerarbeitung inkl. Gutachten werden von einem Investor
getragen. Die Stadt Leverkusen schließt mit dem Investor einen städtebaulichen
Vertrag, in dem die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten und die
Folgekosten des Bebauungsplanes geregelt werden (Anlage 9 der Vorlage).
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Gemäß Kosten- und Finanzierungsplan Gesamtmaßnahme der nbso GmbH.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
ja |
ja |
nein |