Beschlussentwurf:
1. Der Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KSL wird festgestellt.
2. Der Deckung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 9.969.057,67 € aus der Kapitalrücklage wird zugestimmt.
3. Der Betriebsleitung der KSL wird Entlastung erteilt.
4. Dem Betriebsausschuss KSL wird Entlastung erteilt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat
Begründung:
Zu Ziffer 2. des Beschlussentwurfes:
Die Betriebsleitung der KSL hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2017 nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NW) aufgestellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden gemäß Vertrag vom 05.07.2017 von der Fa. INTEGRITAS Gesellschaft für Revision und Beratung mbH aus Langenfeld im April/Mai 2018 geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses ergab folgendes abschließendes Ergebnis:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
„Wir haben den
Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
– unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigen-betriebsähnlichen
Einrichtung KulturStadtLev für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen
Vertreters des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern des Rats werden Ausfertigungen des Prüfungsberichts inkl. des Lageberichts rechtzeitig vor dem Sitzungsturnus zur Verfügung gestellt.
Anmerkung zu Ziffer 4. des Beschlussentwurfs:
Folgende Mitglieder des Betriebsausschusses KSL dürfen gemäß § 5 Abs. 2 EigVO NW in Verbindung mit § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu Ziffer 4. des Beschlussentwurfs nicht mitwirken:
Bürgermeister Marewski
Rh. Omankowsky
Rf. von Styp-Rekowski
Rf. Bunde
Rf. Geisel
Rh. Klose
Rf.
Arnold
Rh.
Bastian
Rf.
Kumfert
Rh. Dietrich
Rf. Ballin-Meyer-Ahrens
Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon:
Stephan Reichwaldt/KSL/406 - 4110
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[nein] |
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