Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 2,0 Mio. € für einen zur Finanzierung des Umbaus des Gebäudes M benötigten Investitionskredit.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) NRW einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Das Klinikum beabsichtigt, den Umbau des Gebäudes M über einen
langfristigen Investitionskredit in Höhe von 2,0 Mio. € zu finanzieren. Das
Projekt ist im Wirtschaftsplan 2018 etatisiert und wurde sowohl vom
Aufsichtsrat des Klinikums als auch vom Rat der Stadt Leverkusen bewilligt.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Baubeschreibung (Anlage 1)
und der Bauzeichnung (Anlage 2).
Bei der Gewährung von Bürgschaften zu mehr als 80 % der
Darlehenssumme ist grundsätzlich der Tatbestand der Beihilfe gemäß EU-Beihilferecht
erfüllt. Mit Ratsbeschluss vom 17.02.2014 (Vorlage Nr. 2598/2014) wurde das Gesamtunternehmen
Klinikum durch einen öffentlichen Betrauungsakt mit Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für die Dauer von zehn Jahren betraut.
Aufgrund dessen stellt auch eine Bürgschaft von mehr als 80 % der
Darlehnssumme keine staatliche Beihilfe dar. Das Darlehen kann somit in voller
Höhe verbürgt werden.
Die Bezirksregierung Köln hat anlässlich der Befassung mit der Thematik
Bürgschaftsgewährung im Rahmen des Betrauungsaktes angemerkt, dass jede
einzelne Bürgschaftserklärung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss
abgedeckt werden muss und als anzeigepflichtiges Rechtsgeschäft zu werten ist.
Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaft wird der Bezirksregierung daher
unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigt.
Es ist beabsichtigt, die Kreditaufnahme für die Finanzierung des Umbaus
des Gebäudes M inkl. der Bürgschaftserklärung unmittelbar nach Beendigung
des Anzeigeverfahrens zu den wirtschaftlichsten Konditionen herbeizuführen. Die
dann erst vorliegenden Vertragsbestandteile werden zusammen mit der
Bürgschaftserklärung der Bezirksregierung ausgehändigt.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in der Abwägung
von Bürgschaftsrisiken/Chancen die Zustimmung zur Vorlage empfiehlt. Die Stadt
Leverkusen erfüllt mit dem Betreiben des Klinikums einen gesetzlich vorgeschriebenen
Gesundheitsauftrag. Gleichzeitig wird das Klinikum in seinem erfolgreichen
Konsolidierungsprozess - keine Verluste seit 2008 - unterstützt. Insofern wird
die Eintrittswahrscheinlichkeit in Bezug auf die Inanspruchnahme aus der
Bürgschaft für den Gesellschafter Stadt Leverkusen als „minimal“ bewertet.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2018/2413
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Thiele/ FB 20/ 406 - 2044
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Verwaltung hat die für die Erstellung der Vorlage notwendigen Informationen erst per Email am 29.08.2018 erhalten. Somit konnte die Vorlage erst mit dem Nachtrag eingereicht werden. Eine Befassung des Rates ist in der Ratssitzung am 01.10.2018 notwendig, um die weiteren Schritte zeitnah einleiten zu können.