- Sachstand zur Umsetzung der beschlossenen Ergänzungen
Kenntnisnahme:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt die Verschiebung der Gebäude - wie unter Punkt 1 beschrieben - sowie die notwendige Fällung der Bäume zur Kenntnis. Als Kompensation für die gewünschte Fassadenbegrünung wird das Dach des Gebäudes für den Offenen Ganztag extensiv begrünt.
Allen anderen Punkten wird entsprochen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Zu Punkt 1:
In dem beiliegenden Plan sind die Positionen der Gebäude im Wettbewerbsentwurf (gestrichelt) und im jetzigen Planungsstand (blaue Flächen) dargestellt. Zum Schutz des Baumbestandes auf dem südlichen Schulgelände soll das Sporthallengebäude um ca. 2,5 m nach Norden verschoben werden.
Bei dem Gebäude für den Offenen Ganztag sind die Abstandsflächen dargestellt. Hieraus geht hervor, dass die Verschiebung des Gebäudes max. um ca. 1,5 m nach Westen möglich ist. Der Baumbestand entfällt in diesem Bereich.
In diesem Plan sind auch die Abstände zwischen den einzelnen Gebäuden dargestellt, der Abstand verringert sich gegenüber dem Wettbewerbsvorentwurf um ca. 3 m. Die jetzige Bebauung „Sporthalle“ und „rotes Gebäude“ (Offener Ganztag mit Mensa), können während des ersten Bauabschnittes weiter genutzt werden. Somit wäre die Versorgung der Kinder über Mittag während der gesamten Bauzeit gesichert.
Zu Punkt 2:
Der Boden der Versammlungsstätte erhält einen für Bestuhlung geeigneten Boden.
Zu Punkt 3:
Der Bolzplatz verbleibt an der jetzigen Stelle.
Zu Punkt 4:
Der Lehrerparkplatz behält mindestens die jetzige Größe von 13 Stellplätzen. Zur Ermittlung der bauaufsichtlich notwendigen Anzahl von Stellplätzen wurde ein Verkehrskonzept beauftragt, dessen Ergebnisse noch nicht vorliegen.
Ggfs. ist es erforderlich, den Stellplatz in Richtung Bolzplatz zu erweitern.
Zu Punkt 5:
Der Schulhof wird wieder komplett eingezäunt.
Zu Punkt 6:
Die Außenanlagenplanung wird Fahrradabstellplätze beinhalten.
Zu Punkt 7:
Die Einhausung der Mülltonnen wird beibehalten.
Zu Punkt 8:
Die Begrünung der Fassaden ist aus Sicht der Bauunterhaltung nicht sinnvoll und wird nicht in Betracht gezogen. Stattdessen ist eine extensive Dachbegrünung auf dem Gebäude des Offenen Ganztags geplant, auch als Kompensation für die Eingriffe in den Baumbestand.
Zu Punkt 9:
Im Rahmen der Projektwoche sind drei Entwürfe durch Schülerinnen/Schüler entstanden. Diese wurden den Planern der Außenanlagen übermittelt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Frau
Kuhla-Folkmann, FB 65, 406 - 6519
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Stellungnahme zum Ergänzungsantrag Nr. 2018/2216 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I und der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 12.04.2018 zur Vorlage Nr. 2018/2166 "Ergebnis des Realisierungswettbewerbs Quartierstreffpunkt Dönhoffstraße/Alte Feuerwache".
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel stehen
auf der Finanzstelle 6500 017001 1151, Finanzposition 783 100,
zur
Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Fachbereich
65, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[ja] |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Für die Beantragung als Förderprojekt im Rahmen des InHK Wiesdorf muss bis Ende November 2018 die Entwurfsplanung inklusive der Kostenberechnung erarbeitet werden. Grundlage dafür ist die Festlegung der Lage der Baukörper.