Beschlussentwurf:
1. Der Rat der
Stadt Leverkusen beschließt gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die folgenden Abberufungen aus Organen
von Unternehmen und Einrichtungen:
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Unternehmen/ Einrichtung |
Organ |
Funktion |
Name |
a) |
Klinikum Leverkusen gGmbH |
Aufsichtsrat |
stellvertretendes
Mitglied |
Herr Thomas Eimermacher |
b) |
PBH Papierservice
„Britanniahütte“ gGmbH |
Gesellschafter- versammlung |
Mitglied |
Frau Helga Vogt |
c) |
Sparkasse Leverkusen |
Verwaltungsrat |
Mitglied |
Herr Thomas Eimermacher |
d) |
wupsi GmbH |
Gesellschafter- versammlung |
Mitglied |
Herr Thomas Eimermacher |
2. Der Rat der Stadt Leverkusen
beschließt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. §
50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW die folgenden Bestellungen in Organe von
Unternehmen und Einrichtungen:
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Unternehmen/ Einrichtung |
Organ |
Funktion |
Name |
a) |
Klinikum Leverkusen gGmbH |
Aufsichtsrat |
stellvertretendes
Mitglied |
Herr Christoph Meyer zu
Berstenhorst |
b) |
PBH Papierservice
„Britanniahütte“ gGmbH |
Gesellschafter- versammlung |
Mitglied |
Frau Sabine Willich |
c) |
Sparkasse Leverkusen |
Verwaltungsrat |
Mitglied |
Herr Peter Seven |
d) |
wupsi GmbH |
Gesellschafter- versammlung |
Mitglied |
Frau Annegret
Bruchhausen-Scholich |
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
zu 1. a), c) und d):
Herr Thomas Eimermacher ist mit Wirkung zum 30.09.2018 aus dem Rat der Stadt Leverkusen ausgeschieden. In seiner Funktion als Ratsmitglied war Herr Eimermacher Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in Organen von Unternehmen und Einrichtungen. Aus diesen Gremien wird er abberufen.
zu 1. b)
Frau Helga Vogt ist
zum 31.12.2017 in den Ruhestand eingetreten. In ihrer Funktion als
Fachbereichsleiterin Soziales war sie Mitglied in der Gesellschafterversammlung
der PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH. Sie wird aus diesem Gremium
abberufen.
zu 2. a) Aufsichtsrat
Klinikum Leverkusen gGmbH
Gem. § 9 Abs. 2
des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH besteht der
Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern: acht vom Rat zu bestimmende Vertreter, dem Oberbürgermeister
und die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen oder zwei
vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen und fünf
Vertreterinnen/Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Für jedes Aufsichtsratsmitglied
ist gleichzeitig eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu wählen.
Ersatzwahlen gelten für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds
oder der Stellvertreterin/des Stellvertreters.
zu 2. b)
Gesellschafterversammlung PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH
Der
Gesellschaftsvertrag der PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH trifft keine
Aussage zur Anzahl der Vertreterinnen/der Vertreter in der
Gesellschafterversammlung. Die Verwaltung schlägt vor, wie bisher die Fachbereichsleiterin
Soziales in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
zu 2. c) Sparkasse Leverkusen
Gem. § 12 Abs. 5 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes eine Nachfolgerin/ein Nachfolger auf Vorschlag der Gruppe, welche die ausgeschiedene Person vorgeschlagen hat, zu wählen.
zu 2. d) Gesellschafterversammlung wupsi GmbH
Dem Aufsichtsrat der wupsi GmbH gehören u. a. drei vom Rat der Stadt Leverkusen zu bestellende Mitglieder an. Ersatzwahlen für ausgeschiedene oder abberufene Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgen gem. § 7 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH für die restliche Amtsdauer der/des Ausgeschiedenen oder der/des Abberufenen.