Betreff
Nachrüstung von SCRT-Filtern für im ÖPNV eingesetzte Diesel-Busse der wupsi GmbH; Nachtrag zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag
Vorlage
2018/2470
Aktenzeichen
mel
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt vorbehaltlich der Aufnahme in den Haushalt 2019 ff. und der Beschlussfassung durch den Rat sowie der Genehmigung der Bezirksregierung zum Haushaltsplan 2019 dem Nachtrag an die wupsi GmbH zum bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag bezüglich Nachrüstung von bis zu 30 Dieselbussen mit SCRT-Filtern und damit der Aufhebung des Gremienvorbehaltes im Beschluss der Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH vom 26.06.2018 zu.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                     Märtens                                          Lünenbach

 

Begründung:

 

Die Bundesregierung hat das „Sofortprogramm saubere Luft 2017 bis 2020“ aufgesetzt, um mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen die Luftqualität und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung effektiv zu verbessern. Als Teil des vorgenannten Sofortprogramms hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der am 28.03.2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von Dieselbussen der Schadstoffklassen EURO III, IV, V und EEV im Öffentlichen Personennahverkehr“ vom 21. Februar 2018 die Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV geregelt. Gefördert wird die Nachrüstung von Dieselbussen der genannten Schadstoffklassen, die überwiegend in von Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen im ÖPNV eingesetzt werden.

 

Die Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH hat daher am 26.06.2018 einstimmig beschlossen, die Geschäftsführung der wupsi GmbH vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Rat der Stadt Leverkusen sowie im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises zu den entsprechenden Bedingungen mit der Beschaffung von bis zu 30 SCRT-Filtern zu beauftragen (SCRT=Selective Catalytic Reduction Technology). Die Gesellschafterversammlung genehmigt hierfür über den beschlossenen aktuellen Wirtschaftsplan hinausgehend eine Investitionssumme von ca. 600.000,00 €. Die Geschäftsführung der wupsi GmbH wurde beauftragt, Fördermittel in größtmöglicher Höhe zu akquirieren (Förderquote lt. Richtlinie 40 %).

 

Das SCRT-Filtersystem besteht aus einem Partikelfilter und einem Stickoxidkatalysator mit AdBlue-Eindüsung, das ab einer definierten Abgastemperatur eine chemische Reaktion unter Beteiligung des AdBlues und des Abgases beginnt. Diese Systeme filtern zwar schwerpunktmäßig Stickoxide (NOx), behandeln allerdings auch andere Schadstoffe wie Feinstaub (PM), Kohlenwasserstoffe (HC) und Kohlenmonoxid (CO), also eine Kombination von SCR- (Stickstoffe) und CRT/DPF-Filter (Dieselpartikel, Feinstaub). Die Hersteller geben an, dass die Systeme bis zu 95 % des Feinstaubs und bis zu 92 % der Stickstoffe filtern. Nach der Umrüstung erreichen die Fahrzeuge damit annähernd die gleichen Werte wie die aktuell saubersten Dieselbusse mit Euro VI-Norm. Die wupsi GmbH hat zu Testzwecken einen Bus mit einem NOx-Filtersystem ausgerüstet, welcher seit dem 18.06.2018 im Linienverkehr eingesetzt wird. Erste Messungen bestätigen die Angaben der Hersteller.

 

Zwischenzeitlich ist ein Förderantrag gestellt worden. Beantragt wurde bei 30 im Fuhrpark der wupsi GmbH vorhandenen Bussen mit der Abgasnorm EURO 5/EEV aus den Jahrgängen 2010 - 2013 die Nachrüstung mit SCRT-Filtern vorzunehmen. Die Gesamtkosten hierfür beziffert die wupsi GmbH mit 600.000,00 €. Unter Berücksichtigung einer Förderung in Höhe von 40 % der anrechenbaren Kosten verbliebe ein Eigenanteil in Höhe von 360.000,00 €. Der dadurch entstehende höhere Abschreibungsaufwand ist im Rahmen der Verlustabdeckung zusätzlich im städtischen Haushalt ab dem Jahr 2019 zu veranschlagen. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass die Busse der wupsi GmbH umlaufbedingt nicht nur im von der Stadt Leverkusen bewirkten Verkehrsleistungsbereich (mit ausbrechenden Linien in die Städte Köln und Langenfeld), sondern auch im interlokalen Verkehr zwischen Leverkusen und Bergisch Gladbach (mit überwiegender Verkehrsleistung in Leverkusen) eingesetzt werden.

 

Gemäß diesem Verkehrsleistungsanteil ist ein Kostenanteil für die Stadt Leverkusen von ca. 70 % einzuplanen, d.h. für die Jahre 2019 - 2024 sind unter Berücksichtigung der Förderung in Höhe von 40 % Mittel in Höhe von 252.000,00 € bereitzustellen.

 

Übersicht über den Abschreibungsaufwand für die SCRT-Filter bei 30 Fahrzeugen:

 

Jahr

Ohne Förderung

Anteil Stadt

Leverkusen

Mit Förderung (40 %)

Anteil Stadt

Leverkusen

2019

ca.160.000,00 €

ca.112.000,00 €

ca. 95.000,00 €

ca. 66.500,00 €

2020

ca.160.000,00 €

ca.112.000,00 €

ca. 95.000,00 €

ca. 66.500,00 €

2021

ca.155.000,00 €

ca.108.500,00 €

ca. 90.000,00 €

ca. 63.000,00 €

2022

ca. 80.000,00 €

ca. 56.000,00 €

ca. 50.000,00 €

ca. 35.000,00 €

2023

ca. 40.000,00 €

ca. 28.000,00 €

ca. 25.000,00 €

ca. 17.500,00 €

2024

ca. 2.000,00 €

ca.1.400,00 €

ca. 1.000,00 €

ca. 700,00 €

gesamt

ca. 600.000,00 €

ca. 420.000,00 €

ca. 360.000,00 €

ca. 252.000,00 €

 

Der mit der wupsi GmbH bestehende öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) sieht vor, dass die Stadt Leverkusen ebenso wie der Rheinisch-Bergische Kreis Nachaufträge zu diesem ÖDA erteilen kann. Da der zugrunde liegende ÖDA vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen wurde, wird nunmehr auch der Nachauftrag zur Filternachrüstung von Dieselbussen zur Entscheidung vorgeschlagen. Die Verwaltung hält die Nachrüstung von ÖPNV-Dieselbussen mit SCRT-Filtern, wie von der wupsi GmbH vorgesehen, zur Verbesserung der Luftqualität für sinnvoll. Die vorgenannte Nachrüstung wird durch die mögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln erleichtert und außerdem sollte der in der Öffentlichkeit in besonderem Fokus stehende ÖPNV mit Vorbildcharakter beim Thema Schadstoffreduzierung vorangehen. Daher werden die Aufhebung des Gremienvorbehaltes (laut Beschluss der Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH) und der Nachtrag zur Filternachrüstung von bis zu 30 Dieselbussen der wupsi GmbH vorgeschlagen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Melchert, Dez. III, 406 - 8894

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Beschaffung von bis zu 30 SCRT-Filtern zur Nachrüstung von Bussen der Abgasnorm EURO 5/EEV der wupsi GmbH.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Aufwendungen:

Finanzstelle:            9000121201

Produktgruppe:        PN1212 (ÖPNV Dez. III)

Sachkonto:               542930 (Aufwendungen ÖPNV)

 

Ansatz 2019:             112.000,00 € (wird über die Veränderungsliste eingebracht)

Ansatz 2020 - 2024: 308.000,00 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Für die Nachrüstung von 30 Dieselbussen mit SCRT-Filtern fällt für die Jahre 2019-2024 (ohne Förderung) ein höherer Abschreibungsaufwand in Höhe von ca. 600.000,00 € an. Im Rahmen der Verlustabdeckung ist der höhere Abschreibungsaufwand zusätzlich im städtischen Haushalt ab dem Jahr 2019 zu veranschlagen. Zu berücksichtigen ist hierbei noch eine Kostenaufteilung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis (ca. 70 % zu 30 %).

 

Sofern die beantragte Förderung - die Zuwendungen betragen 40 % der anrechenbaren Kosten - gewährt wird, reduziert sich der Abschreibungsaufwand für den Zeitraum 2019 - 2024 von ca. 600.000,00 € auf ca. 360.000,00 € bzw. für das Jahr 2019 von ca. 160.000,00 € auf ca. 95.000,00 €. Unter Berücksichtigung der Kostenteilung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis sind für den Haushalt 2019 112.000,00 € (bzw. 67.000,00 € bei Förderung) einzuplanen.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

vergleiche Ausführungen zu B)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Bei der Erstellung der Vorlage waren Abstimmungen mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie verwaltungsintern im Zuge der Verlagerung der anteiligen Aufgabe ÖPNV zu Dezernat III notwendig. Daher konnte die Vorlage erst jetzt eingebracht werden.