Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung und Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
2018/2511
Aktenzeichen
200-01-05-kr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Leverkusen einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Entwurf des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP) werden zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Krings, FB 20, 406 - 2012

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Haushaltsplanung 2019, mittelfristige Finanzplanung und Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021. Nach § 80 GO NRW leitet der Oberbürgermeister den vom Stadtkämmerer aufgestellten und von ihm bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat zu.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Auf der Basis der vom Rat der Stadt beschlossenen und von der Kommunalaufsicht genehmigten Haushaltssatzung ist eine Bewirtschaftung des Haushaltes möglich.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Für die Jahre 2019 ff. stellt der Haushaltsanierungsplan die Einhaltung der Vorschriften des Stärkungspaktgesetzes (ausgeglichene Ergebnisse ab 2018 ff.) dar.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]