- neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)
- Wirtschaftsplan 2019
- Mittelfristplanung 2020 - 2022
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der nbso Weisung, dem von der Geschäftsführung der nbso aufgestellten Wirtschaftsplan 2019 sowie der Mittelfristplanung 2020 - 2022 Zustimmung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Nach § 15 des Gesellschaftsvertrages der nbso ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Investitionsplan und dem Stellenplan, aufzustellen und diesen dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Mittelfristplanung über 5 Jahre zu erstellen.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 ist als Anlagen 1.1 - 1.3 beigefügt.
Die als Anlage 2 beigefügte Mittelfristplanung umfasst lediglich den Zeitraum 2020 - 2022, weil die Dauer der Gesellschaft laut Satzung bis zum Abschluss des Projektes neue bahnstadt opladen begrenzt ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird von einer Abwicklung der Gesellschaft im Laufe des Jahres 2022 ausgegangen.
Der Aufsichtsrat der nbso hat sich in seiner Sitzung am 27.09.2018 vorberatend mit dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung befasst und Zustimmung erteilt.
Die sich aus Wirtschaftsplan und Mittelfristplanung ergebenden Konsequenzen für die Haushaltsplanung der Stadt Leverkusen werden entsprechend berücksichtigt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Liebsch/FB Finanzen/406 - 2041
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Es handelt sich um den Eigenanteil der Stadt Leverkusen an den Personal- und Sachkosten der Gesellschaft, der für Leistungen der nbso im Rahmen des Projektes neue bahnstadt opladen auf Grund des Gesellschafts- und des geschlossenen Dienstleistungsvertrages anfällt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Etatisierung der erforderlichen Mittel für die Produktgruppe 0927 erfolgt unter dem Sachkonto 531700, der Finanzstelle PN0927, und dem Innenauftrag 970009270103.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Der voraussichtliche Eigenanteil für das Jahr 2019 beträgt 530.000 € und setzt sich momentan aus folgenden Planeinnahmen und -ausgaben zusammen:
Bundes-/Landeszuschuss: 500.000 €,
Kosten nbso lt. Wirtschaftsplan: 1.030.000 €,
Haushaltsbelastung: 530.000 €.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Das Projekt neue bahnstadt opladen ist mittelfristig angelegt; Kosten für die nbso werden mindestens bis zum Jahr 2022 anfallen. Auf Basis der Mittelfristplanung der nbso sind folgende Zahlen im Haushalt der Stadt etatisiert:
Jahr 2020 2021 2022
Zuschüsse: 500.000 € 0 € 0 €
Kosten
nbso: 994.700 € 737.000 € 761.400 €
Belastung: 494.700 € 737.000 € 761.400 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da der Wirtschaftsplan 2019 Geschäftsgrundlage für das Tätigwerden der nbso für das nächste Jahr ist, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr erforderlich.