Beschlussentwurf:
1. Der
Bürger- und Umweltausschuss nimmt den Sachstandsbericht „Leitbild Grün“
zur Kenntnis und beschließt basierend darauf das daraus resultierende „Strukturkonzept
Klimafolgenanpassung“ (Anlage 1 der Vorlage), das die Grundlage zur Teilnahme
an Klimaschutzwettbewerben bildet.
2. Der Bürger- und Umweltausschuss stimmt der Verwendung der Finanzmittel „Leitbild Grün“ i. H. v. 100.000 € zu folgenden Maßnahmen zu:
(1) Einsatz erforderlicher Eigenmittel zur Teilnahme an aktuellen Klimaschutzförderprogrammen,
(2) Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 07.09.2018 zum Antrag Nr. 2018/2136 „Leverkusen summt! Wir tun was für Bienen“,
(3) Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes.
3. Der Rat beschließt die Teilnahme am European Climate Award Verfahren und beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Förderantragsverfahren einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Lünenbach
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.10.2017 die Verwaltung beauftragt, das „Leitbild Grün“ auf der Grundlage neuerer Erkenntnisse und Erfahrungen zu überarbeiten und in den Abstimmungsprozess zu geben. Infolgedessen wurden diverse Anträge in das „Leitbild Grün“ verwiesen (vgl. Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2018 zur Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.06.2018). Zur fachgerechten Umsetzung erfolgt im Rahmen der zu erstellenden Konzeption eine inhaltliche Bündelung der Anträge.
Im Rahmen der Strukturierung erfolgte ein
Austausch mit den zuständigen Fachbereichen sowie den politischen Vertretern,
der zu der Erarbeitung von gemeinsamen Strategien und Zielen führte.
Folgende Anträge wurden in der als Anlage 1
beigefügten Strukturkonzeption „Klimaanpassung“ eingebunden:
- Nr. 2017/1857 „Leitbild Grün“ (Leitantrag),
- Nr. 2017/1844 Zukunft Stadtgrün,
- Nr. 2017/1855 Klima und Lebensqualität in
unserer Stadt verbessern - Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung,
- Nr. 2017/1989 Verstärkte Vermittlung der Bedeutung von Insekten und
ihren Lebensräumen durch Schaffung und Förderung von exemplarischen Blühangeboten,
charakteristischen Lebensraumstrukturen sowie Nisthabitaten,
- Nr. 2018/2246 Totholz als Nisthilfe,
- Nr. 2018/2253 Förderung naturnaher Gärten.
Zielsetzung war, unter Berücksichtigung der
vorhandenen Voruntersuchungen die fehlenden konzeptionellen Elemente der
Klimaanpassung zu erarbeiten und diese in inhaltliche Handlungsfelder zusammenzuführen.
Folgende strategische Ziele und Handlungsfelder wurden ermittelt:
· Biologische Vielfalt und Naturschutz inklusive Umweltbildung,
· Grün- und Freiflächen,
· Bauen/Wohnen/Stadtentwicklung,
· menschliche Gesundheit und soziale Infrastruktur,
· Fördermittelmanagement.
Zur Finanzierung von
Klimaschutzprojekten erfolgt im Rahmen des städtischen Klimaschutzmanagements
der Einsatz der vorliegenden Strukturkonzeption zur weiteren Akquise von Förder-
und Preisgeldern. Im Falle eines Zuschlags könnten Förder- und/oder Preisgelder
für die weitere Umsetzung von Klimaschutzprojekten, wie z. B. der
Finanzierung von Dach- und Fassadenbegrünung eingesetzt werden.
Zu Beschlusspunkt 2:
2.1.: Erarbeitung eines
Klimaanpassungskonzeptes zur Fördermittelakquise
Hitze,
Starkregen und Stürme - auch in der Stadt Leverkusen wird der Klimawandel durch extreme Wetterereignisse deutlicher
spürbar. In Zukunft ist mit
einer Zunahme von längeren Hitzeperioden sowie Starkregenereignissen zu
rechnen. Diese prognostizierten Veränderungen haben Auswirkungen auf unser
Leben, darunter werden u. a. vorhandene Infrastrukturen,
Energieversorgung, Wasserver- und -entsorgung und die eigene Gesundheit durch
die Folgen des Klimawandels betroffen sein.
Um die negativen Auswirkungen bereits im Vorfeld zu begrenzen und hohe
Kosten zu vermeiden, ist es sinnvoll, rechtzeitig Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
zu treffen. Daher werden im Zuge eines Workshops gemeinsam mit den zuständigen
Fachbereichen Projektsteckbriefe formuliert, die eine Umsetzbarkeit
sicherstellen und die Kosten aufschlüsseln. Darüber hinaus können geeignete
Förderprogramme zur Dach- und Fassadenbegrünung oder direkte Zuschüsse für
Entsiegelungsmaßnahmen strategisch erarbeitet und definiert werden.
Förderprogramme zur kommunalen Klimaanpassung werden im Laufe des Jahres
2019 durch das Umweltbundesamt bzw. durch das Land NRW im Zuge der deutschen Anpassungsstrategie
an den Klimawandel (DAS) mitgeteilt. Die Förderung von Personal, wie z. B.
der Einsatz eines Klimaanpassungsmanagers in Kommunen, könnte ebenfalls im
Rahmen der Bekanntgabe veröffentlicht werden.
Basierend auf der vorliegenden Strukturkonzeption „Leitbild Grün“ sowie
unter Berücksichtigung der bereits bestehenden politischen Anträge werden
folgende Konzeptbausteine erarbeitet:
· Analyse und Bündelung aller politischen Anträge im Bereich Klimaanpassung,
· Planungsstrategie und Zielsetzung,
- Ausgangssituation und zukünftige Veränderungen
in Leverkusen (Ermittlung des Handlungsbedarfs),
- Identifikation geeigneter Handlungsfelder,
- Aufzeigen exemplarischer Steckbriefmaßnahmen,
wie z. B. Projektbeschreibung Dach- und Fassadenbegrünung,
- Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur
Teilnahme an Wettbewerben und Förderprogrammen,
- Finanzierungs- und Umsetzungsstrategie
(insbesondere Fördermittelrecherche).
Die
Verschränkung der einzelnen Klimaschutzprojekte, Förderprogramme und das weitere
strategische Vorgehen sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Die o.g. Konzeptbausteine werden in dem zu
erstellenden Klimaanpassungskonzept eingearbeitet. Die Kosten zur Erstellung
eines Klimaanpassungskonzeptes betragen 35.000 €.
Zu 2.2.: Projektumsetzung „Leverkusen summt!“
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner
Sitzung am 07.05.2018 die Verwaltung beauftragt, für das Projekt „Leverkusen
summt! Wir tun was für Bienen“, Antrag Nr. 2018/2136, ein passendes
Konzept zu entwickeln. Mit der Bereitstellung
der
Finanzmittel „Leitbild Grün“ im Haushaltsjahr 2019 ist eine kurzfristige
Umsetzung des Ratsauftrages möglich. Die Stadt Leverkusen beabsichtigt nunmehr
die Umsetzung
eines Pilot- und Kooperationsprojektes mit der Lebenshilfe, dem NaturGut
Ophoven und dem Job Service Leverkusen. Die Federführung übernimmt das NaturGut
Ophoven.
Im Rahmen der
Projektumsetzung erfolgt die Einbindung von Kitas und Schulen zur pädagogischen
Vermittlung des Handlungsfeldes biologische Vielfalt. Hierbei soll durch
handlungsorientierte Auseinandersetzungen bei der Herstellung und Beobachtung
von Nisthilfen die Bedeutung der Wildbiene näher vermittelt werden. Dazu bietet sich das „Schulmodell“ an,
welches 2017 vom NaturGut Ophoven entwickelt wurde.
Basierend auf
dem fachpolitisch besetzten, interfraktionellen Gespräch am 30.10.2018 sowie
der Berücksichtigung der Recherche bezüglich der Nistkästen wurde das Projekt
ebenfalls in eine gesamtstädtische „Leitbild Grün“-Strategie eingebunden. Als
Ergebnis erfolgte die konzeptionelle Einarbeitung des Handlungsfeldes
„Biologische Vielfalt und Naturschutz “ als Teilelement in die vorliegende
„Leitbild Grün“-Strukturkonzeption.
Die Ausführung ist durch ein Qualifizierungs-
und Beschäftigungsprojekt der JSL im Bereich des Klimaschutzes geplant, da die
Erfahrungen und die Aussagen der zuständigen Personen zeigen, dass der Aufbau
und die dafür notwendigen umfangreichen Absprachen mit Bildungsort, Fachbereich
Stadtgrün und Sicherheitstechnik mit dem vorhandenen Personal der Schulen,
Kindergärten und städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Zeitgründen
nicht realisierbar sind. Die JSL wird dabei in fachlicher Anleitung durch das
NaturGut Ophoven unter Beratung durch den Fachbereich Stadtgrün die Anlage der
Wildblumenwiese vornehmen.
Für die Kosten zur Projektumsetzung werden
30.000 € (2019) zur Verfügung gestellt.
Zu Beschlusspunkt 3.:
Teilnahme am European Climate Award
Die Auswirkungen des Klimawandels sind in
Leverkusen bereits spürbar und werden in Zukunft voraussichtlich zunehmen. Nach
dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen sollen die
Auswirkungen des Klimawandels durch die Erarbeitung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen
begrenzt werden.
Der European Climate Award (eca) ist ein
vom Land NRW unterstütztes Förderprogramm für Kommunen, die mit der komplexen
Aufgabe der Anpassung an die Folgen des Klimawandels konfrontiert sind. Das
Verfahren bietet den Kommunen konstruktive Lösungen, um ihre Folgeschäden zu
minimieren.
Ziel des Verfahrens ist es, Anpassungsaktivitäten durch die Schaffung optimierter Strukturen in der Kommunalverwaltung aufzubauen und dort, wo bereits Aktivitäten vorhanden sind, diese auszubauen. Dies soll zur kontinuierlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel führen, sowie die fortlaufende Umsetzung und Integration des Handlungsfeldes Klimaanpassung in das alltägliche Verwaltungshandeln lenken.
Der European Climate Award soll das bereits seit 2011 eingeführte European Energy Award Verfahren ergänzen. Die Verschränkungen der einzelnen Förderinstrumente sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Hierfür ist ein Förderantrag für den Zeitraum 2020 - 2023 zu stellen. Gefördert werden der jährliche Programmbeitrag, die Moderations- und Beratungsleistungen des akkreditierten Beraters sowie die Durchführung des externen Audits. Seitens der Stadt ist ein Eigenanteil i. H. v insgesamt 11.600 € (2020 - 2023) zu leisten.
Ausblick:
Die vorliegende Strukturkonzeption „Leitbild
Grün“ beinhaltet konkrete Maßnahmen-skizzen zur Einreichung und Durchführung
geeigneter Förderprodukte, wie z. B: die Dach-und Fassadenbegrünung. Im
Laufe des Jahres 2019 wird die Verwaltung die begonnene Fördermittelakquise
fortführen. Die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes ist hierzu ein
notwendiger Vorbereitungsschritt der in einen Prozess zur Einführung eines
kommunalen Qualitätsmanagements- und Zertifizierungsverfahrens einmündet.
Die aktuelle Vorlage Nr. 2018/2651 ersetzt die Ursprungsvorlage Nr. 2018/2541.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Oublal, Dez. III, 406 - 8836
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Freigabe der Maßnahmen erfolgt durch den Bürger- und Umweltausschuss. Die Finanzmittel stehen im vom Rat am 10.12.2018 beschlossenen Haushaltsplan 2019 erneut bereit. Die Freigabe der Haushaltsmittel 2019 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 durch die Bezirksregierung Köln.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Veranschlagung:
Innenauftrag: 900001900302 (Steuerung von
strategischen Programmen und Zielen im Bereich Dez. III), Sachkonto: 526100
(Aufwand Dienstleistungen).
Folgende Projektkosten werden
aufgeschlüsselt:
1. Projekt „Leverkusen summt! Wir tun was für Bienen“ 30.000 € (2019),
2. Klimaanpassungskonzept 35.000 € (2019),
3. Eigenanteile i. H. v. 23.400 € zur Teilnahme an Klimaschutzförderprogrammen und Klimaschutzwettbewerben (2019),
4.
Eigenanteil i. H. v. insgesamt 11.600 € bei
einer 80%igen Förderung zur Teilnahme am European Climate Award Verfahren für
den Förderzeitraum
2020 - 2023. Die Aufteilung auf die Jahre 2020 - 2023 (jährliche 2.900 €)
erfolgt mit dem Haushaltsplan 2020.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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