Betreff
Leitbild Grün
Vorlage
2018/2651
Aktenzeichen
oublal
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Bürger- und Umweltausschuss nimmt den Sachstandsbericht „Leitbild Grün“ zur Kenntnis und beschließt basierend darauf das daraus resultierende „Strukturkonzept Klimafolgenanpassung“ (Anlage 1 der Vorlage), das die Grundlage zur Teilnahme an Klimaschutzwettbewerben bildet.

 

2.    Der Bürger- und Umweltausschuss stimmt der Verwendung der Finanzmittel „Leitbild Grün“ i. H. v. 100.000 € zu folgenden Maßnahmen zu:

 

(1)  Einsatz erforderlicher Eigenmittel zur Teilnahme an aktuellen Klimaschutzförderprogrammen,

 

(2)  Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 07.09.2018 zum Antrag Nr. 2018/2136 „Leverkusen summt! Wir tun was für Bienen“,

 

(3)  Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes.

 

3.    Der Rat beschließt die Teilnahme am European Climate Award Verfahren und beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Förderantragsverfahren einzuleiten.

 

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Lünenbach

Begründung:

 

Zu Beschlusspunkt 1:

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.10.2017 die Verwaltung beauftragt, das „Leitbild Grün“ auf der Grundlage neuerer Erkenntnisse und Erfahrungen zu überarbeiten und in den Abstimmungsprozess zu geben. Infolgedessen wurden diverse Anträge in das „Leitbild Grün“ verwiesen (vgl. Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2018 zur Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.06.2018). Zur fachgerechten Umsetzung erfolgt im Rahmen der zu erstellenden Konzeption eine inhaltliche Bündelung der Anträge.

 

Im Rahmen der Strukturierung erfolgte ein Austausch mit den zuständigen Fachbereichen sowie den politischen Vertretern, der zu der Erarbeitung von gemeinsamen Strategien und Zielen führte.

 

Folgende Anträge wurden in der als Anlage 1 beigefügten Strukturkonzeption „Klimaanpassung“ eingebunden:

 

  • Nr. 2017/1857 „Leitbild Grün“ (Leitantrag),
  • Nr. 2017/1844 Zukunft Stadtgrün,
  • Nr. 2017/1855 Klima und Lebensqualität in unserer Stadt verbessern - Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung,
  • Nr. 2017/1989 Verstärkte Vermittlung der Bedeutung von Insekten und

ihren Lebensräumen durch Schaffung und Förderung von exemplarischen Blühangeboten, charakteristischen Lebensraumstrukturen sowie Nisthabitaten,

  • Nr. 2018/2246 Totholz als Nisthilfe,
  • Nr. 2018/2253 Förderung naturnaher Gärten.

 

Zielsetzung war, unter Berücksichtigung der vorhandenen Voruntersuchungen die fehlenden konzeptionellen Elemente der Klimaanpassung zu erarbeiten und diese in inhaltliche Handlungsfelder zusammenzuführen. Folgende strategische Ziele und Handlungsfelder wurden ermittelt:

 

·           Biologische Vielfalt und Naturschutz inklusive Umweltbildung,

·           Grün- und Freiflächen,

·           Bauen/Wohnen/Stadtentwicklung,

·           menschliche Gesundheit und soziale Infrastruktur,

·           Fördermittelmanagement.

 

Zur Finanzierung von Klimaschutzprojekten erfolgt im Rahmen des städtischen Klimaschutzmanagements der Einsatz der vorliegenden Strukturkonzeption zur weiteren Akquise von Förder- und Preisgeldern. Im Falle eines Zuschlags könnten Förder- und/oder Preisgelder für die weitere Umsetzung von Klimaschutzprojekten, wie z. B.  der Finanzierung von Dach- und Fassadenbegrünung eingesetzt werden.

 

 


Zu Beschlusspunkt 2:

 

2.1.: Erarbeitung eines Klimaanpassungskonzeptes zur Fördermittelakquise

Hitze, Starkregen und Stürme - auch in der Stadt Leverkusen wird der Klimawandel durch extreme Wetterereignisse deutlicher spürbar. In Zukunft ist mit einer Zunahme von längeren Hitzeperioden sowie Starkregenereignissen zu rechnen. Diese prognostizierten Veränderungen haben Auswirkungen auf unser Leben, darunter werden u. a. vorhandene Infrastrukturen, Energieversorgung, Wasserver- und -entsorgung und die eigene Gesundheit durch die Folgen des Klimawandels betroffen sein.

 

Um die negativen Auswirkungen bereits im Vorfeld zu begrenzen und hohe Kosten zu vermeiden, ist es sinnvoll, rechtzeitig Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Daher werden im Zuge eines Workshops gemeinsam mit den zuständigen Fachbereichen Projektsteckbriefe formuliert, die eine Umsetzbarkeit sicherstellen und die Kosten aufschlüsseln. Darüber hinaus können geeignete Förderprogramme zur Dach- und Fassadenbegrünung oder direkte Zuschüsse für Entsiegelungsmaßnahmen strategisch erarbeitet und definiert werden.

 

Förderprogramme zur kommunalen Klimaanpassung werden im Laufe des Jahres 2019 durch das Umweltbundesamt bzw. durch das Land NRW im Zuge der deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) mitgeteilt. Die Förderung von Personal, wie z. B. der Einsatz eines Klimaanpassungsmanagers in Kommunen, könnte ebenfalls im Rahmen der Bekanntgabe veröffentlicht werden.

 

Basierend auf der vorliegenden Strukturkonzeption „Leitbild Grün“ sowie unter Berücksichtigung der bereits bestehenden politischen Anträge werden folgende Konzeptbausteine erarbeitet:

 

·      Analyse und Bündelung aller politischen Anträge im Bereich Klimaanpassung,

·      Planungsstrategie und Zielsetzung,

  • Ausgangssituation und zukünftige Veränderungen in Leverkusen (Ermittlung des Handlungsbedarfs),
  • Identifikation geeigneter Handlungsfelder,
  • Aufzeigen exemplarischer Steckbriefmaßnahmen, wie z. B. Projektbeschreibung Dach- und Fassadenbegrünung,
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur Teilnahme an Wettbewerben und Förderprogrammen,
  • Finanzierungs- und Umsetzungsstrategie (insbesondere Fördermittelrecherche).

 

Die Verschränkung der einzelnen Klimaschutzprojekte, Förderprogramme und das weitere strategische Vorgehen sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

 

 

 

Die o.g. Konzeptbausteine werden in dem zu erstellenden Klimaanpassungskonzept eingearbeitet. Die Kosten zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes betragen 35.000 €.

 

 

Zu 2.2.: Projektumsetzung „Leverkusen summt!“

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 07.05.2018 die Verwaltung beauftragt, für das Projekt „Leverkusen summt! Wir tun was für Bienen“, Antrag Nr. 2018/2136, ein passendes Konzept zu entwickeln. Mit der Bereitstellung der
Finanzmittel „Leitbild Grün“ im Haushaltsjahr 2019 ist eine kurzfristige Umsetzung des Ratsauftrages möglich. Die Stadt Leverkusen beabsichtigt nunmehr die Umsetzung
eines Pilot- und Kooperationsprojektes mit der Lebenshilfe, dem NaturGut Ophoven und dem Job Service Leverkusen. Die Federführung übernimmt das NaturGut Ophoven.

 

Im Rahmen der Projektumsetzung erfolgt die Einbindung von Kitas und Schulen zur pädagogischen Vermittlung des Handlungsfeldes biologische Vielfalt. Hierbei soll durch handlungsorientierte Auseinandersetzungen bei der Herstellung und Beobachtung von Nisthilfen die Bedeutung der Wildbiene näher vermittelt werden. Dazu bietet sich das „Schulmodell“ an, welches 2017 vom NaturGut Ophoven entwickelt wurde.

 

Basierend auf dem fachpolitisch besetzten, interfraktionellen Gespräch am 30.10.2018 sowie der Berücksichtigung der Recherche bezüglich der Nistkästen wurde das Projekt ebenfalls in eine gesamtstädtische „Leitbild Grün“-Strategie eingebunden. Als Ergebnis erfolgte die konzeptionelle Einarbeitung des Handlungsfeldes „Biologische Vielfalt und Naturschutz “ als Teilelement in die vorliegende „Leitbild Grün“-Strukturkonzeption.

 

Die Ausführung ist durch ein Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekt der JSL im Bereich des Klimaschutzes geplant, da die Erfahrungen und die Aussagen der zuständigen Personen zeigen, dass der Aufbau und die dafür notwendigen umfangreichen Absprachen mit Bildungsort, Fachbereich Stadtgrün und Sicherheitstechnik mit dem vorhandenen Personal der Schulen, Kindergärten und städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Zeitgründen nicht realisierbar sind. Die JSL wird dabei in fachlicher Anleitung durch das NaturGut Ophoven unter Beratung durch den Fachbereich Stadtgrün die Anlage der Wildblumenwiese vornehmen.

 

Für die Kosten zur Projektumsetzung werden 30.000 € (2019) zur Verfügung gestellt.

 

Zu Beschlusspunkt 3.:

 

Teilnahme am European Climate Award

Die Auswirkungen des Klimawandels sind in Leverkusen bereits spürbar und werden in Zukunft voraussichtlich zunehmen. Nach dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen sollen die Auswirkungen des Klimawandels durch die Erarbeitung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen begrenzt werden.

 

Der European Climate Award (eca) ist ein vom Land NRW unterstütztes Förderprogramm für Kommunen, die mit der komplexen Aufgabe der Anpassung an die Folgen des Klimawandels konfrontiert sind. Das Verfahren bietet den Kommunen konstruktive Lösungen, um ihre Folgeschäden zu minimieren.

 

Ziel des Verfahrens ist es, Anpassungsaktivitäten durch die Schaffung optimierter Strukturen in der Kommunalverwaltung aufzubauen und dort, wo bereits Aktivitäten vorhanden sind, diese auszubauen. Dies soll zur kontinuierlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel führen, sowie die fortlaufende Umsetzung und Integration des Handlungsfeldes Klimaanpassung in das alltägliche Verwaltungshandeln lenken.

 

Der European Climate Award soll das bereits seit 2011 eingeführte European Energy Award Verfahren ergänzen. Die Verschränkungen der einzelnen Förderinstrumente sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

 

 

 

Hierfür ist ein Förderantrag für den Zeitraum 2020 - 2023 zu stellen. Gefördert werden der jährliche Programmbeitrag, die Moderations- und Beratungsleistungen des akkreditierten Beraters sowie die Durchführung des externen Audits. Seitens der Stadt ist ein Eigenanteil i. H. v  insgesamt 11.600 € (2020 - 2023) zu leisten.

 

Ausblick:

Die vorliegende Strukturkonzeption „Leitbild Grün“ beinhaltet konkrete Maßnahmen-skizzen zur Einreichung und Durchführung geeigneter Förderprodukte, wie z. B: die Dach-und Fassadenbegrünung. Im Laufe des Jahres 2019 wird die Verwaltung die begonnene Fördermittelakquise fortführen. Die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes ist hierzu ein notwendiger Vorbereitungsschritt der in einen Prozess zur Einführung eines kommunalen Qualitätsmanagements- und Zertifizierungsverfahrens einmündet.

 

Die aktuelle Vorlage Nr. 2018/2651 ersetzt die Ursprungsvorlage Nr. 2018/2541.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Oublal, Dez. III, 406 - 8836

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Freigabe der Maßnahmen erfolgt durch den Bürger- und Umweltausschuss. Die Finanzmittel stehen im vom Rat am 10.12.2018 beschlossenen Haushaltsplan 2019 erneut bereit. Die Freigabe der Haushaltsmittel 2019 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 durch die Bezirksregierung Köln.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Veranschlagung:

Innenauftrag: 900001900302 (Steuerung von strategischen Programmen und Zielen im Bereich Dez. III), Sachkonto: 526100 (Aufwand Dienstleistungen).

 

Folgende Projektkosten werden aufgeschlüsselt:

 

1.    Projekt „Leverkusen summt! Wir tun was für Bienen“ 30.000 € (2019),

2.    Klimaanpassungskonzept 35.000 € (2019),

3.    Eigenanteile i. H. v. 23.400 € zur Teilnahme an Klimaschutzförderprogrammen und Klimaschutzwettbewerben (2019),

4.    Eigenanteil i. H. v. insgesamt 11.600 € bei einer 80%igen Förderung zur Teilnahme am European Climate Award Verfahren für den Förderzeitraum
2020 - 2023. Die Aufteilung auf die Jahre 2020 - 2023 (jährliche 2.900 €) erfolgt mit dem Haushaltsplan 2020.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]