- Beschluss über die Aufstellung
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Für das im Folgenden näher bezeichnete
Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines
Bebauungsplanes beschlossen.
2.
Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 240/II „Opladen - nbso/Quartier
westlich des Bahnhofs“.
3.
Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Opladen, Flur 5, Flurstück 1087,
Teil-Flurstücke 1079, 1080, 1116, 1205 und 1236 sowie in der Gemarkung Opladen,
Flur 9, Teilflurstücke 149, 157, 180, 484, 677, 692, 699 und 733. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung
(Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
4. Der Bebauungsplan Nr. 240/II „Opladen -
nbso/Quartier westlich des Bahnhofs“ (Anlagen 2 und 3 der Vorlage)
einschließlich der Entwurfsbegründung (Anlage 5 der Vorlage) wird in der
vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.
5. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2
BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist
für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen,
öffentlich auszulegen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Lage des Plangebietes:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 240/II
„Opladen - nbso Quartier westlich des Bahnhofs“ beinhaltet in der Gemarkung
Opladen, Flur 5, das Flurstück 1087, die Teilflurstücke 1079, 1080, 1116, 1205
und 1236 sowie in der Gemarkung Opladen, Flur 9, die Teilflurstücke 149, 157,
180, 484, 677, 692, 699 und 733.
Anlass, Ziele
und Zwecke der Planung:
Das Gesamtprojekt „neue bahnstadt opladen“ (nbso) erstreckt sich in zentraler Lage auf die Flächen beiderseits der Bahnstrecken. Die Flächen westlich der Bahnstrecken in Opladen einschließlich des Bahnhofes Leverkusen-Opladen sollen im Rahmen der Entwicklung „neue bahnstadt opladen“ städtebaulich entwickelt werden.
Im Zuge der Entwicklung auf der Westseite wurden durch die Stadt Leverkusen in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG, die Gleise der überwiegend für den Güterverkehr genutzten Eisenbahntrasse 2324 Duisburg-Wedau – Niederlahnstein im Bereich der „neuen bahnstadt opladen“ an die parallel verlaufende Strecke 2730 Köln-Mülheim – Wuppertal verlegt, um hier eine Bündelung der Gleise zu erreichen. Hierdurch wurden östlich der bestehenden Ortslage in erheblichem Umfang Flächen verfügbar, die einer städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden sollen.
Durch die Verlegung der Gütergleise ergibt sich die Möglichkeit, den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) Opladen in zentraler Lage in Kombination mit der 2015 errichteten Bahnhofsbrücke und dem neuen Bahnhofsbereich verkehrlich neu zu ordnen und zu gestalten. Die geplante Lage des ZOB ermöglicht kurze Wege und erleichtert die Orientierung der Fahrgäste.
Um die Umsetzung des diesem Bebauungsplan zugrundeliegenden städtebaulichen und verkehrlichen Konzeptes zu sichern und damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieser Gesamtentwicklungsmaßnahme zu gewährleisten, wurde gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser Bebauungsplan (Nr. 208 B/II „Opladen - nbso/Westseite - Quartiere“) ist rechtswirksam.
Zur Qualifizierung
des Einzelhandels- und Dienstleistungsquartiers im Norden der nbso-Westseite
wurde 2018 ein dialogorientiertes Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Im
Rahmen dieses Verfahrens sollte ein betriebliches und architektonisches Konzept
zur Umsetzung dieses Projektes gefunden werden. Ausgewählt wurde das Konzept
der Momentum Real Estate mit dem Entwurf von kadawittfeldarchitektur Aachen.
Der Entwurf sieht
eine Anbindung an die bestehende Stadtstruktur und deren Maßstäblichkeit durch
die Ausbildung von einzelnen Baukörpern, den sogenannten „Stadt-Steinen“, vor.
Im nördlichen Quartiersbereich befindet sich das größte Gebäudeensemble in
dessen Erd- und ersten Untergeschoss Handelsflächen vorgesehen sind. Auf dem Sockelgeschoss
sollen fünf dieser „Stadt-Steine“ angeordnet werden. Im Süden des Quartiers
befinden sich zwei weitere kleinere Gebäudeensemble mit jeweils zwei
„Stadt-Steinen“ auf einem Sockelgeschoss. In diesen Sockelgeschossen sollen
ebenfalls Einzelhandelsbetriebe angesiedelt werden sowie Dienstleistungsbetriebe.
Ab dem ersten
Obergeschoss bieten die Baukörper im gesamten Quartier Raum für die Nutzungen
Wohnen, Büro, Dienstleistung und Beherbergungsgewerbe.
Den nördlichen
Abschluss des Quartiers bildet ein weiterer Baukörper südlich angrenzend an den
Nordkreisel, der zudem Raum für Dienstleistungsgewerbe bietet. Die Anordnung
und Ausbildung der einzelnen Baukörper entsprechen nicht in Gänze den Festsetzungen
des rechtswirksamen Bebauungsplanes 208 B/II. Darüber hinaus ist aufgrund der
vorliegenden hohen Schallimmissionen das neue städtebauliche Konzept schalltechnisch
zu überprüfen und diesbezüglich konkretere Festsetzungen zu treffen.
Für den
rechtswirksamen Bebauungsplan ist somit eine Änderung notwendig, um die
Umsetzung des städtebaulichen Entwurfes planungsrechtlich zu sichern.
Verfahrensstand:
Für
das gesamte Areal der nbso/Westseite liegt der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren
Nr. 208/II „Opladen - nbso/ Westseite“ aus dem Jahr 2013 vor (Vorlage Nr. 2378/2013).
Aufgrund der Größe des Plangebietes, der zeitlichen Abfolgen sowie der
Komplexität des gesamten Bebauungsplanverfahrens wurden hieraus verschiedene
Teilbebauungspläne erstellt.
Die
Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 240/II befinden
sich innerhalb der bislang in den Bebauungsplänen Nr. 208 B/II und 208 A/II,
III festgesetzten Sondergebietsflächen und öffentlichen Verkehrsflächen. Da die
Planung bereits im Rahmen des dialogorientierten Investorenauswahlverfahrens
2018 in der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, wird auf eine frühzeitige Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Weiteres Verfahren:
Es
ist vorgesehen, die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
des Bebauungsplanes Nr. 240/II in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Bauen und Planen am 18.11.2019 beschließen zu lassen.
Hinweis:
Alle zum Bebauungsplan
gehörigen gutachterlichen Stellungnahmen (Anlagen 5 bis 7.2 der Vorlage) sowie
der Entwurf des Bebauungsplanes im Originalmaßstab M 1:500 (Anlage 3 der
Vorlage) werden nur im
Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt.
Im Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Manfred Maas / FB 61 / 406 - 6139
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Mit diesem Bebauungsplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung der Quartiersentwicklung auf den Flächen der nbso/Westseite geschaffen. Das Planverfahren zum Projekt nbso/Quartier westlich des Bahnhofs gehört zu den priorisierten Projekten.
Das Planverfahren
ist im Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2019 - 2020 (vgl. Vorlage Nr.
2019/2714) in Priorität 1A enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Gemäß Kosten- und Finanzierungsplan Gesamtmaßnahme der nbso GmbH.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Leverkusen keine Kosten.
Die Kosten der Planerarbeitung inkl. Gutachten werden von einem Investor
getragen. Die nbso wird mit dem Investor darüber hinaus einen städtebaulichen
Vertrag schließen, in dem die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten
und die Folgekosten des Bebauungsplanes geregelt werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Gemäß Kosten- und Finanzierungsplan Gesamtmaßnahme der nbso GmbH.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung:
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch mit Aushang der Bauleitpläne der
Entwurfsbegründung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die
Dauer von 30 Tagen. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Abstimmungen zu diesem Bebauungsplan gestalteten sich aufgrund der komplexen Themen umfassender als erwartet. Das vorliegende Bauleitplanverfahren ist jedoch zügig durchzuführen, da insbesondere die Grundstücksverkäufe im Zusammenhang mit dem Haushalt zu betrachten sind.