Betreff
Vorlage Förderung plusKITA gem. § 16a Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)
Vorlage
2019/2718
Aktenzeichen
JHPL-Kü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) festgelegte Verteilung der jährlichen Fördermittel in Höhe von insgesamt 475.000 € wird für das Kindergartenjahr 2019/2020, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags zum eingebrachten Gesetzentwurf für das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“, fortgeschrieben.

 

2.    Die mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) zur Ziffer 1.3 der Vorlage erfolgte Zuweisung des Restbetrages der Fördersumme, 50.000 €, an den öffentlichen Träger zur Verwendung in städtischen Kindertageseinrichtungen, wird für das Kindergartenjahr 2019/2020 bestätigt und aufgrund des seit 2014 unveränderten Bedarfes bis zum 31.07.2020 fortgeschrieben.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

 

Begründung:

 

Der Landschaftsverband Rheinland teilte dem Fachbereich Kinder- und Jugend in seinem Rundschreiben Nr. 42/02/2019 vom 08.01.2019 mit, dass aufgrund des in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurfs für das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ geplant ist, die Förderung für plusKITA und zusätzlichen Sprachförderbedarf auch im Kindergartenjahr 2019/2020 fortzusetzen.

 

Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) ist festgelegt worden, den jährlichen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 475.000 €, den das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Leverkusen jährlich für Kindertageseinrichtungen „mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses (…)“ zur Verfügung stellt, um ihre Bildungs- und Teilhabechancen zu verbessern, wie folgt aufzuteilen:

 

1.    Von der Fördersumme 475.000 € (jährlich), mit dem in Leverkusen Kinder in ausgewählten 19 Kindertageseinrichtungen (25.000 € pro Einrichtung) zusätzlich gefördert werden können, erhalten

 

-       freie Träger 200.000 €, wie von ihnen vorgeschlagen für insgesamt 8 Kindertageseinrichtungen,

-       der öffentliche Träger 225.000 € für 9 Einrichtungen.

 

2.    Der Restbetrag von 50.000 € soll grundsätzlich „entwicklungsoffen“ für künftige Jahre zur Verfügung stehen. Zunächst für zwei Kindergartenjahre erhält der öffentliche Träger diesen Betrag zum Einsatz in städtischen Kindertageseinrichtungen in besonders belasteten Stadtteilen.

 

Die Überprüfung 2019 ist in Zusammenarbeit mit der AG § 78 Kindertageseinrichtungen erfolgt. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich per E-Mail-Votum darauf verständigt, dem Ausschuss vorzuschlagen, die mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) beschlossene Aufteilung der Fördermittel auch für das Kindergartenjahr 2019/2020 zu bestätigen.

 

Aufgrund der bisher unveränderten und stabilen Bedarfe in den Einrichtungen sowie der Schwierigkeit des öffentlichen als auch der freien Träger ggf. neues Personal für die Aufgaben zu akquirieren, soll die Verteilung der Mittel bis zum Ende des Kindergartenjahres 2019/2020 fortgeschrieben werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Küppers, FB 51, Tel. 406 -5104

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Einrichtung von 19 plusKITAen (8 Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe und 11 städtische Einrichtungen) entsprechend § 16a Kinderbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze, beschlossen durch den Landtag am 04.06.2014; mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) erstmalig den Trägern zugewiesen; Überprüfung 2019.

 

Förderbetrag in Höhe von insgesamt 475.000 €, der zweckgebunden weiterzuleiten bzw. einzusetzen ist.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Es handelt sich hierbei um Einnahmen bzw. Ausgaben in der Produktgruppe 0605 zu den Innenaufträgen:

 

510006050202 (Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft)

und

510006050203 (Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger).

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Weiterleitung der Summe von 200.000 € an die betreffenden Träger. Verwendung des Betrages von 275.000 € gem. §§ 16a und 21a KiBiz zweckgebunden für den Einsatz von pädagogischem Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

 

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]