Beschlussentwurf:
1.
Die
mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103,
durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) festgelegte
Verteilung der jährlichen Fördermittel in Höhe von insgesamt 475.000 € wird für
das Kindergartenjahr 2019/2020, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags zum eingebrachten
Gesetzentwurf für das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem
reformierten Kinderbildungsgesetz“, fortgeschrieben.
2.
Die
mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103,
durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) zur Ziffer
1.3 der Vorlage erfolgte Zuweisung des Restbetrages der Fördersumme, 50.000 €,
an den öffentlichen Träger zur Verwendung in städtischen
Kindertageseinrichtungen, wird für das Kindergartenjahr 2019/2020 bestätigt und
aufgrund des seit 2014 unveränderten Bedarfes bis zum 31.07.2020
fortgeschrieben.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Der
Landschaftsverband Rheinland teilte dem Fachbereich Kinder- und Jugend in seinem
Rundschreiben Nr. 42/02/2019 vom 08.01.2019 mit, dass aufgrund des in den
Landtag eingebrachten Gesetzentwurfs für das „Gesetz für einen qualitativ
sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ geplant ist, die
Förderung für plusKITA und zusätzlichen Sprachförderbedarf auch im
Kindergartenjahr 2019/2020 fortzusetzen.
Mit
Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch
den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) ist festgelegt worden,
den jährlichen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 475.000 €, den das Ministerium
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Leverkusen jährlich für Kindertageseinrichtungen „mit einem hohen Anteil von
Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses (…)“ zur
Verfügung stellt, um ihre Bildungs- und Teilhabechancen zu verbessern, wie
folgt aufzuteilen:
1.
Von
der Fördersumme 475.000 € (jährlich), mit dem in Leverkusen Kinder in ausgewählten
19 Kindertageseinrichtungen (25.000 € pro Einrichtung) zusätzlich gefördert
werden können, erhalten
-
freie
Träger 200.000 €, wie von ihnen vorgeschlagen für insgesamt 8 Kindertageseinrichtungen,
-
der
öffentliche Träger 225.000 € für 9 Einrichtungen.
2.
Der
Restbetrag von 50.000 € soll grundsätzlich „entwicklungsoffen“ für künftige
Jahre zur Verfügung stehen. Zunächst für zwei Kindergartenjahre erhält der
öffentliche Träger diesen Betrag zum Einsatz in städtischen
Kindertageseinrichtungen in besonders belasteten Stadtteilen.
Die Überprüfung 2019
ist in Zusammenarbeit mit der AG § 78 Kindertageseinrichtungen erfolgt. Die
Arbeitsgemeinschaft hat sich per E-Mail-Votum darauf verständigt, dem Ausschuss
vorzuschlagen, die mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage
Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014
genehmigt) beschlossene Aufteilung der Fördermittel auch für das Kindergartenjahr
2019/2020 zu bestätigen.
Aufgrund der bisher
unveränderten und stabilen Bedarfe in den Einrichtungen sowie der Schwierigkeit
des öffentlichen als auch der freien Träger ggf. neues Personal für die
Aufgaben zu akquirieren, soll die Verteilung der Mittel bis zum Ende des
Kindergartenjahres 2019/2020 fortgeschrieben werden.
Die Verwaltung
empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Küppers, FB 51, Tel. 406 -5104
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Einrichtung von 19
plusKITAen (8 Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe und 11
städtische Einrichtungen) entsprechend § 16a Kinderbildungsgesetz in der
Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung
weiterer Gesetze, beschlossen durch den Landtag am 04.06.2014; mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014
(siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am
04.09.2014 genehmigt) erstmalig den Trägern zugewiesen; Überprüfung 2019.
Förderbetrag in Höhe von insgesamt 475.000 €, der zweckgebunden weiterzuleiten bzw. einzusetzen ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Es handelt sich hierbei um Einnahmen bzw. Ausgaben in der Produktgruppe 0605 zu den Innenaufträgen:
510006050202 (Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft)
und
510006050203 (Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger).
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Weiterleitung der Summe von 200.000 € an die betreffenden Träger. Verwendung des Betrages von 275.000 € gem. §§ 16a und 21a KiBiz zweckgebunden für den Einsatz von pädagogischem Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |