Beschlussentwurf:
1.
Der Rat
der Stadt Leverkusen beschließt die Gründung des Kommunalen Ordnungsdienstes
und stimmt der stufenweisen Umsetzung zu.
2.
Die
erforderlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung des Kommunalen
Ordnungsdienstes werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020 berücksichtigt.
Der Stellenplan für das Jahr 2020 wird um die Planstellen des Kommunalen
Ordnungsdienstes entsprechend ergänzt.
gezeichnet:
In
Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Konzept für die Schaffung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD)
I.
Einleitung
„Wo die Ordnung verloren
geht, geht auch die Sicherheit verloren", sagte der damalige Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies in
seiner Rede vor dem Rat der Stadt Leverkusen am 03.05.2016. Sicherheit und
Ordnung sind wichtige Kriterien für die Lebens- und Wohnqualität einer Stadt,
aber auch für ihre Attraktivität als Wirtschaftsstandort für Unternehmen. Die
Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger sowie von Unternehmern an das
Sicherheits- und Ordnungsniveau sind hoch. Das wird in Gesprächen und aus
zahlreichen Beschwerdeschreiben immer wieder deutlich. Ordnungsstörungen wie Verwahrlosung
von Straßen, Plätzen und Grünflächen oder Alkohol- und Drogenkonsum mitsamt
dessen Folgen beeinträchtigen zumindest das subjektive Sicherheitsgefühl der
Bürgerinnen und Bürger erheblich. Eine saubere und sichere sowie angstraumfreie
Stadt ist ein wichtiges Ziel, was sich die Sicherheitsbehörden Polizei und
Stadt auf die Fahnen geschrieben haben. Ein KOD ist hierfür ein wichtiges
Mittel, da nur dieser die ordnungsbehördlichen Aufgabenstellungen vollständig
abwickeln kann. Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung ihr Konzept, welches
stufenweise angelegt ist, für die dauerhafte Umsetzung eines KOD in Leverkusen vor.
II.
Die Historie
Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung ist nach dem Gesetz über Aufbau und Befugnisse der
Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - eine kommunale Aufgabe. Seit
den 1990er Jahren wurde diese Aufgabe von der „Citystreife“ als dem
ordnungsbehördlichen Außendienst des Fachbereichs Recht und Ordnung ausgeübt.
Infolge des Kienbaumgutachtens entschied der Rat in seiner Sitzung am
20.02.2006 (R 450/16 TA), die Citystreife aus Kostengründen abzuschaffen. Weil
die Bürgerbeschwerden nicht abnahmen und ihnen ohne städtischen Ordnungsdienst
nicht oder nur unzureichend abgeholfen werden konnte, beschloss der Rat in seiner
Sitzung am 23.06.2008 (R 1212/16 TA), ein privates Sicherheitsunternehmen mit
der Durchführung von Streifengängen im Stadtgebiet zu beauftragen. Seitdem
waren verschiedene Anbieter für die Stadt tätig.
Die systemimmanenten Probleme blieben jedoch.
In Ermangelung von Hoheitsrechten konnte sich das Personal der privaten
Sicherheitsdienste lediglich auf die sogenannten „Jedermannrechte“ berufen (z.
B. Notwehr, Nothilfe), was sich bei dem zu erledigenden Aufgabenspektrum als
ungenügend erwies. Zudem verfügt das Personal nicht über die verwaltungsbehördlichen
Grundkenntnisse, die von den Bürgerinnen und Bürgern oftmals vorausgesetzt
werden, um sachgerecht helfen zu können. Schließlich war die Personalfluktuation
so hoch, dass immer wieder neues Personal durch die städtischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
angelernt und mit den neuralgischen Orten im Stadtgebiet vertraut gemacht
werden musste.
Die rechtlichen Möglichkeiten im Vergleich:
Befugnisse |
Privater Sicherheitsdienst |
KOD |
Polizei |
„Jedermannrechte“ (z. B. Notwehr, Nothilfe) |
ja |
ja |
ja |
Befragung von Personen |
nur auf
freiwilliger Basis |
ja |
ja |
Identitätsfeststellung |
nur auf
freiwilliger Basis |
ja |
ja |
Durchsuchung von Personen/Sachen |
nur auf
freiwilliger Basis |
ja |
ja |
Betretung und Durchsuchung von Wohnungen |
nur auf
freiwilliger Basis |
ja |
ja |
Platzverweisung |
nein |
ja |
ja |
Sicherstellung |
nein |
ja |
ja |
Ingewahrsamnahme |
nein |
ja |
ja |
Erkennungsdienstliche Maßnahmen |
nein |
nein |
ja |
Wohnungsverweisung bei häuslicher Gewalt |
nein |
nein |
ja |
Eingriff in den fließenden Straßenverkehr |
nein |
nein |
ja |
Ermittlung in Strafsachen |
nein |
nein |
ja |
Neben dem Problem des eingeschränkten
Handlungsspielraumes des Sicherheitsdienstes, gibt es verstärkt Forderung der
Polizei, nach einem verstärkten ordnungsrechtlichen Tätigwerden der Stadt.
Hintergrund ist, dass es der Polizei in der
Vergangenheit möglich war, im Rahmen ihrer Eilfallkompetenz nach dem
Polizeigesetz NRW Aufgaben der Stadt (z. B. Lärmbeschwerden) zu erledigen. Aufgrund
der Personalsituation bei der Polizei wird dies zukünftig nicht mehr möglich
sein. Seitens der Polizei wird klar formuliert, dass es nicht mehr möglich ist,
die ordnungsbehördlichen Aufgaben der Stadt dauerhaft zu übernehmen und
sicherzustellen. Die Situation, dass sowohl die Polizei mangels Kapazität als
auch das Ordnungsamt mangels eines KOD nicht helfen können, darf nicht
eintreten. In seiner Sitzung am 10.12.2018 erteilte der Rat der Verwaltung den
Auftrag, ein Konzept für die Gründung eines KOD zu erstellen (siehe Vorlage Nr.
2018/2565 „Sicherheit neu gedacht - Kriminalpräventiver Rat, Kommunaler
Ordnungsdienst).
III.
Die Situation in anderen Städten
Was den KOD angeht, belegt Leverkusen im
interkommunalen Vergleich einen der letzten Plätze. Bereits im Herbst 2016
führte die Stadt Krefeld eine Umfrage zum Thema KOD (u. a. Anzahl der Stellen,
Dienstzeiten, Handlungsfelder) durch. Von den an der Umfrage teilnehmenden
größeren Städten (17) hatten am 04.11.2016 nur Freiburg und Leverkusen keinen
KOD. Im Durchschnitt lag die Relation von Stellen pro 10.000 Einwohner bei
0,86. Auf Leverkusen umgerechnet würde dies 16 Stellen bedeuten. Dabei ist
anzumerken, dass mehrere Städte ihren Personalbestand in der Zwischenzeit aufgestockt
haben.
IV.Die Aufgaben des KOD
Die Hauptaufgaben werden die Verbesserung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung (objektiv und subjektiv) sowie die
Unterstützung (z. B. Auskunftserteilung) der Bürgerinnen und Bürger sein. Dafür
wird der KOD den größten Teil seiner Arbeitszeit im öffentlichen Raum durch
Streifengänge präsent sein. Im Rahmen seiner Kapazitäten wird der KOD zudem
Außendienstaufträge der Stadtverwaltung erledigen.
Die folgende - nicht abschließende -
Übersicht verdeutlicht die Vielfalt der Tätigkeitsfelder:
Bei rein zivilrechtlichen Streitigkeiten kann
der KOD allenfalls schlichtend tätig werden.
Das Konzept und die Ausstattung
1. Ausgestaltung
Die dauerhafte Einführung eines Kommunalen
Ordnungsdienstes erfordert eine vielschichtige organisatorische Vorgehensweise.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Realisierung stufenweise anzulegen. In
einem ersten Schritt werden hierzu bestehende Stellen innerhalb der Verwaltung
gebündelt und mit den Aufgaben des KOD betraut.
Dies bedeutet, es wird angestrebt, nach
Beschlussfassung der Vorlage zunächst im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Personal zu bündeln bzw. freie Stellen nachzubesetzen und mit den Aufgaben des
KOD zu betrauen. Die Verwaltung ist bestrebt, zwei Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter aus dem Fachbereich Recht und Ordnung im KOD einzusetzen.
Für das Jahr 2020 werden dann weitere Stellen
über den Stellenplan angemeldet. Zielsetzung ist eine Ausstattung des KOD mit acht
Stellen zzgl. einer Leiterin/einem Leiter (incl. Leitung Zentraler Ermittlungsdienst).
Die Stellenberechnung berücksichtigt die finanzielle Situation der Stadt sowie
die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt, bei der zu befürchten ist, dass
nur eine begrenzte Anzahl an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zur
Verfügung stehen werden. Mit weniger Stellen wäre der KOD nicht handlungsfähig.
Die final beabsichtigten beiden Schichten an sechs Tagen pro Woche (vgl. Punkt
V.2, s. u.) könnten unter der Berücksichtigung von personellen Ausfällen
aufgrund von Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. mit weniger Personal nicht
aufrechterhalten werden.
Durch den stufenweisen Start im Jahr 2019
können die gewonnenen Erkenntnisse in den weiteren Planungen und Umsetzungen
berücksichtigt werden sowie eine zielführende Kostenplanung erfolgen. Es ist
beabsichtigt, Personen mit einer Verwaltungsausbildung einzustellen. Diese verfügen
über die wesentlichen Kenntnisse und können zeitnah den Dienst aufnehmen.
Sollte es nicht ausreichend geeignete
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Verwaltungsausbildung geben, ist
beabsichtigt, Personen mit einer sachdienlichen Ausbildung (z. B. Sicherheitsdienst)
einzustellen und, je nach Vorbildung, entsprechend weiterzubilden (ca. sieben
Monate bis zwei Jahre).
Hinsichtlich der unter Punkt VII
vorzunehmenden Kostenkalkulation sei darauf hingewiesen, dass die Stellen des
Kommunalen Ordnungsdienstes in anderen Städten zumeist mit der Entgeltgruppe E
8 TVöD bewertet sind. Die Stelle der Leiterin/des Leiters des KOD ist eine Entgeltgruppe
höher eingruppiert (E 9a TVöD). Der Fachbereich Personal und Organisation trägt
diese Einschätzung mit.
Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen,
dass die Personalfluktuation im KOD besonders hoch ist, was mehrere Ursachen
hat: Arbeitszeiten, inhaltlich belastende Aufgabe, besser bezahlte Tätigkeiten
im Innendienst etc. Um personellen Engpässen vorzubeugen, sollte regelmäßig
eine Nachwuchskraft zur/zum Verwaltungsfachangestellten im Kommunalen
Ordnungsdienst ausgebildet werden.
Nach der Gründung des KOD, der Auswahl der
Bewerber und deren Schulung ist beabsichtigt, die Mitarbeiterinnen bzw. die
Mitarbeiter des KOD möglichst zeitnah im Streifendienst einzusetzen, damit der
KOD öffentlich wahrgenommen wird und seinen Aufgaben nachgehen kann. Die
Einsatzintensität bzw. Präsenz im Stadtgebiet orientiert sich zunächst am
Stellenpool. Es wird hierzu eine Schwerpunktsetzung - auch in Abstimmung mit
der Polizei - erfolgen.
Der aktuelle eingesetzte Sicherheitsdienst
wird bis mindestens Anfang 2020 in seiner aktuellen Ausprägung ergänzend aktiv
sein und dann spiegelbildlich zum Aufbau des KOD abgebaut. Geplant ist, dass
der KOD - aus Gründen der Eigensicherung - in Doppelstreifen im Einsatz sein
wird. Es ist beabsichtigt, bei den Streifengängen eng mit der Polizei
zusammenzuarbeiten. Der Fachbereich Recht und Ordnung plädiert für gemischte
Streifen von Polizei und KOD. Um die Möglichkeiten zu eruieren, werden Gespräche
mit der Polizei aufgenommen. Durch gemeinsame Streifen sind nicht nur
quantitativ mehr Doppelstreifen möglich, sondern beide Behörden ergänzen sich
auch in ihrer fachlichen Zusammenarbeit (anders als die Polizei darf der KOD
beispielsweise nicht in den fließenden Verkehr eingreifen und beispielsweise
einen störenden Autofahrer anhalten).
Um auch bei größeren Einsatzlagen
handlungsfähig zu sein, steht Personal des Innendienstes als Personalreserve
zur Verfügung. Derzeit freiwillig, bei Stellenneubesetzungen verpflichtend,
werden diese Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter den Außendienst unterstützen
(Bombenfunde, Karnevalseinsätze, etc.). Hierfür werden die Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter ausgebildet und ausgestattet.
Der KOD wird in die Abteilung 301 integriert,
die in diesem Zusammenhang reorganisiert wird.
Im Zeitraum des Aufbaues des KOD werden
zunächst Schwerpunktsetzungen im Rahmen des bestehenden Stundenkontingentes
erfolgen. Hierzu gehören u.a. gemeinsame Aktivitäten mit der Polizei oder
Bestreifungen von bekannten Problembereichen. Die Einsätze werden sich in
Anlehnung an den personellen Aufbau des KOD sowohl in der Intensität als auch
in der Quantität sukzessive erhöhen. Hieran wird sich auch die
Einsatzkoordination ggfls. anpassen und eine Ausweitung der Dienstzeiten und
Erreichbarkeiten erfolgen.
2. Dienstzeiten
Die Einsatzzeiten werden an den
ordnungsrechtlichen Bedürfnissen orientiert festgelegt. Am ordnungsbehördlichen Handlungsbedarf
orientiert, wird als Ziel ein Zwei-Schicht-Modell angestrebt. Ein
24-Stunden-Dienst wird weder für erforderlich gehalten, noch ist er
finanzierbar. Im Rahmen des beabsichtigten Aufbaues werden die Einsatzzeiten im
Rahmen der bestehenden personellen Möglichkeiten angepasst. Zunächst wird, auch
in Abstimmung mit der Polizei, eine entsprechende Schwerpunktsetzung
vorgenommen. Es wird ermittelt, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten der
größte Handlungsbedarf besteht.
3. Ausstattung
Die Ausstattung erfolgt gemäß den
sicherheitstechnischen Erfordernissen. Die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter sind
anhand ihrer Kleidung als Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Ordnungsamtes
erkennbar.
Mobilität ist für den KOD sehr wichtig. Sein
Einsatzgebiet wird das gesamte Stadtgebiet und nicht nur einzelne Stadtteile
sein. Der KOD wird daher aus dem Pool der Fahrzeuge des Ordnungsamtes ein
Fahrzeug erhalten, sollte die vollständige Personalstärke erreicht sein, sind
ggfls. ergänzende Fahrzeuge zu beschaffen. Allerdings soll vor dem Hintergrund
der aktuellen Mobilitätsuntersuchung bei der Stadt und den vielschichtigen
Einsatzbereichen eine sinnvolle Ausgestaltung und ggfls. zielführende
Alternativen
(E-Bike etc.) geprüft werden. Die Einzelheiten werden im Rahmen des städtischen
Mobilitätskonzeptes erarbeitet.
In den Diensträumen des Fachbereichs Recht
und Ordnung wird ein mit PCs ausgestatteter Raum zur Anfertigung von
Einsatzberichten, Recherche und Einsatzbesprechungen eingerichtet.
4. Eigensicherung
Sinn und Zweck des KOD ist es, Recht und
Gesetz umzusetzen und die Bevölkerung zu schützen. Es ist aber traurige
Realität, dass Einsatzkräfte aller Behörden immer wieder angegriffen werden.
Daher ist die Eigensicherung der Einsatzkräfte dringend notwendig. Das gilt
nicht nur für die Anschaffung von Schutzwesten, sondern auch von sogenannten
Distanzmitteln. Neben den erforderlichen Eigensicherungsmitteln ist beabsichtigt,
die KOD-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter dahingehend regelmäßig zu schulen, dass
sie deeskalierend auf Angreifer einwirken, sich im Notfall aber auch selbst
verteidigen können.
V. Aus- und Weiterbildung
Eine einheitliche Fortbildung/Ausbildung zur
KOD-Mitarbeiterin/zum KOD-Mitarbeiter gibt es nicht. Die Städte gehen hier
verschiedene Wege. Teilweise bilden Weiterbildungsinstitute eine Aus- bzw.
Weiterbildung an. Die jeweilige Dauer schwankt stark. Sie reicht von sechs
Monaten bis zu drei Jahren. Die Wartezeiten auf entsprechende Ausbildungsgänge
betragen ebenfalls mehrere Monate. Teilweise werden die Schulungen nur einmal
jährlich angeboten.
Daneben sind regelmäßige Weiterbildungen und
Trainingseinheiten im Selbstverteidigungs- und Fitnessbereich erforderlich.
Hinsichtlich einer Zusammenarbeit werden Gespräche mit der Polizei und den
umliegenden Städten aufgenommen. Der Fachbereich Recht und Ordnung möchte die
Erkenntnisse des stufenweisen Startes daher auch bei der Entscheidung
hinsichtlich der Ausbildung mit einfließen lassen.
VI. (Geschätzte) Kosten und Einnahmen
Beim Schutz der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach
Weisung der Kommune, vgl. § 3 Abs. 1 i V. m. § 9 OBG. Soweit
geboten, wird der KOD Fehlverhalten sanktionieren und Bußgeldverfahren
vorbereiten.
1. Geschätzte Kosten:
Bei den nachfolgenden Positionen handelt es
sich um Schätzungen der jährlichen Kosten. Es ist anzumerken, dass im
Haushaltsplan 2019 keine zusätzlichen Mittel eingestellt sind, die Aktivitäten
in 2019 werden aus dem bestehenden Budget inkl. Personalpool bereitgestellt.
Bei vollständiger Besetzung des KOD mit den
angestrebten acht Personen, ist mit den nachfolgenden Kosten zu rechnen:
Kosten |
je Mitarbeiter/ Mitarbeiterin |
Gesamt |
Personal, 6 MA, E 8 Inkl. Entgelt 2018, Sachkostenpauschale und
Gemeinkostenzuschlag (Bei Verlagerung von zwei Planstellen des
FB Recht und Ordnung in den KOD. Ansonsten erhöhen sich die Kosten um zwei
weitere MA) |
77.700 € |
466.200 € |
Leitung KOD, 1 MA, E9 |
87.240 € |
87.240 € |
Schulung (inkl. Prüfungsgebühren) |
3.250 € |
28.900 € |
Sicherheitstraining derzeit mit Polizei
kostenlos |
0 € |
0 € |
Ausstattung (Uniform,
Eigensicherungsmittel, etc.) für 9 MA |
2.400 € |
21.600 € |
Dienstsmartphones (Standard) über IVL, 9 Stück |
51,20 € |
460,80 € |
Diensttablets (Standard) über IVL, 2 Stück |
25 € |
300 € |
Büro-PC, 2 Stück, IVL |
53,70 € |
644,40 € |
Summe |
|
605.345,20 |
2. Geschätzte Einnahmen:
Wie bereits ausgeführt, ist die Verbesserung
der Sicherheitslage monetär nicht zu erfassen. Dennoch wird die Einführung des
KOD zu Einnahmen führen. Die jährlichen Kosten des privaten Sicherheitsdienstes
belaufen sich auf ca. 160.000 €. Aufgrund von Personalauswahl, Ausbildung etc.
der KOD-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wird der KOD erst Ende 2020 komplett
handlungsfähig sein. Bis dahin soll der private Sicherheitsdienst weiterhin
beauftragt werden, wobei die Anzahl der abgerufenen Stunden in dem Maße sinkt,
in dem der KOD handlungsfähiger wird.
Daneben werden die Einnahmen aus
Bußgeldverfahren steigen. Hier kommen insbesondere Fälle von Urinieren in der
Öffentlichkeit, Schulschwänzen, gravierende Parkverstöße etc. in Betracht. In
diesem Bereich ist eine Schätzung mit vielen Unbekannten behaftet und daher
schwierig. Ein Betrag von 40.000 € dürfte allerdings realistisch sein. Insgesamt
dürfte die Einführung des KOD mittelfristig zu Einsparungen und Mehreinnahmen
i. H. v. jährlich 200.000 € (160.000 € privater Sicherheitsdienst
sowie 40.000 € Bußgelder) führen.
VII. Ausblick
Während des Aufbaus des KOD und insbesondere,
wenn dieser seinen Dienst aufgenommen hat, wird die Zusammenarbeit mit der
Polizei intensiviert. Gemeinsame Streifengänge und Sondereinsätze werden
angestrebt. Der Fachbereich Recht und Ordnung wird die Einsatzberichte des KOD
auswerten und einmal jährlich der Politik über das Einsatzaufkommen und die
erledigten Aufgaben berichten.
VIII. Zusammenfassung
Die Gründung des KOD benötigt Zeit. Der
sukzessive Aufbau ermöglicht einen zielgerichteten Aufbau der erforderlichen
Struktur und bildet die finanziellen Möglichkeiten der Stadt ab. Eine
kostenneutrale Lösung wird nicht realisierbar sein, allerdings kann eine
Schwerpunktsetzung in den Aufgaben und auch die Bündelung von bestehenden
Personalressourcen eine Möglichkeit zur Kostendämpfung sein.
Die Abwendung von Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung ist eine gesetzliche Aufgabe nach dem OBG
und vielen anderen Spezialgesetzen. Die zu Beginn dargestellte
Gegenüberstellung macht deutlich, dass dies aber nur durch einen Kommunalen
Ordnungsdienst abgewickelt werden kann. Die Polizei kann und wird die Aufgaben
der Stadt in diesem Bereich nicht länger übernehmen.
Ansprechpartner
/ Fachbereich / Telefon: Herr Dr. Michael Rudersdorf /FB 30/
0214/406
- 3000
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Umsetzung erfolgt stufenweise. Im Jahr 2019 erfolgt die Umsetzung im Rahmen des bestehenden Budgets. Für 2020 werden die entsprechenden Mittel in die Haushaltsberatungen eingebracht.
Bei der Gefahrenabwehr nach dem OBG handelt es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Abwicklung im Jahr 2019 erfolgt über das bestehende Budget.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Die Umsetzung ist stufenweise angelegt. Die erforderlichen Finanzmittel ab 2020 werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung berücksichtigt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Es waren noch Abstimmungen erforderlich, sodass die Vorlage erst jetzt fertig gestellt werden konnte.