Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Bestellung des Geschäftsführers der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
Vorlage
2019/2772
Aktenzeichen
201-01-04-15-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl GmbH) die Weisung,

 

1. Herrn Dr. Stefan Wolf zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Geschäftsführer der ivl GmbH zu bestellen und mit ihm einen entsprechenden Dienstvertrag abzuschließen und

 

2. Herrn Hans-Gerd Wendling mit Ablauf des Tages, der der Bestellung von Herrn Dr. Stefan Wolf vorangeht, als Geschäftsführer der ivl GmbH abzuberufen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen ist mit 10 % - gehalten über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportpark Leverkusen - und die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) mit 90 % an der ivl GmbH beteiligt, wobei die Stadt Leverkusen und die RheinEnergie AG zu jeweils 50 % an der EVL beteiligt sind. Es ergibt sich neben dem unmittelbar gehaltenen städtischen Anteil von 10 % ein über die EVL gehaltener mittelbarer Anteil von 45 %.

 

Herr Axel Groß ist nach Weisung des Rates (Vorlage Nr. 2288/2013) mit Wirkung zum 01.01.2014 durch die Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer bestellt worden. Sein Anstellungsvertrag endete zum 31.12.2018.

 

Eine Personalberatungsfirma wurde beauftragt, einer eingerichteten Personalauswahlkommission Bewerbervorschläge zu unterbreiten. Dieser Kommission gehörten als Vertreter des Aufsichtsrates Herr Bürgermeister Bernhard Marewski (Vorsitzender des Aufsichtsrates) und Ratsherr Dirk Löb (Mitglied des Aufsichtsrates) sowie seitens der Gesellschafterversammlung Herr Dr. Ulrik Dietzler (EVL) und Herr Stadtdirektor Markus Märtens (Stadt) an.

 

Da der Auswahlprozess nicht bis zum 31.12.2018 zum Abschluss kam, ist Herr Hans-Gerd Wendling nach Weisung des Rates (Vorlage Nr. 2018/2513) mit Wirkung zum 01.01.2019 durch die Gesellschafterversammlung interimsmäßig als Geschäftsführer bestellt worden. Nun ist mit Herrn Dr. Stefan Wolf ein geeigneter Kandidat gefunden worden. Sein Lebenslauf liegt als nichtöffentliche Anlage bei.

 

Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie der Abschluss des Anstellungsvertrages obliegen gem. § 14 Buchstabe e) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Das Vorschlagsrecht für die Bestellung der Geschäftsführung liegt nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aufseiten der Stadt Leverkusen.

 

Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen hat sich der Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung vom 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Vorlage Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführergehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen.

 

Beim Abschluss eines Anstellungsvertrages ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführergehältern eingehalten werden.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2019/2772

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Thiele / FB 20 / 406 -2044

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens konnte diese Vorlage erstellt werden. Eine Beratung und Beschlussfassung der Vorlage in der Sondersitzung des Rates am 07.03.2019 wird jedoch für notwendig angesehen, um die Bestellung der Geschäftsführung der ivl GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt sicherzustellen.