Betreff
Kreative Aufwertung von Grauflächen im Stadtgebiet
- Bürgerantrag vom 06.01.19
Vorlage
2019/2802
Aktenzeichen
011-12-11-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung geeignete Stellen und Flächen im Stadtgebiet, die z. B. durch die Politik oder von der Bürgerschaft vorgeschlagen werden, im Einzelfall gezielt künstlerisch aufwertet. Ein Gesamtkonzept mit gestalterischem Wettbewerb wird nicht weiterverfolgt.

 

Der Bürgerantrag wird in diesem Zusammenhang für erledigt erklärt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 06.01.2019 (siehe Anlage 1) beantragt der Petent, dass die Verwaltung eine kreative Denkfabrik bildet und ein Konzept erarbeitet, wie sich weltweit Künstler möglichst kostenneutral mit dem Thema „Grau raus aus Leverkusen, Farbe rein nach Leverkusen“ auseinandersetzen und die vielen Grauflächen im Stadtgebiet künstlerisch gestalten.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Das Leverkusener Stadtbild ist zweifelsfrei geprägt von den durchkreuzenden Bundes-autobahnen A1, A3 und A59, die wie die zahlreichen kleineren und größeren Brückenbauwerke eine nicht unerhebliche Menge an „Grauflächen“ aufweisen. Auch verschiedene Gebäude und weitere Objekte im Stadtgebiet, wie zum Beispiel Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Parkhäuser/-plätze, Busbahnhöfe, Kai- und Treppenanlagen sind oft gestalterisch eher sachlich gehalten und weisen kein künstlerisch bzw. farblich herausragendes Erscheinungsbild auf.

 

Der Wunsch des Bürgerantragstellers nach einer kreativen Aufwertung von Grau-flächen im Stadtgebiet ist nachzuvollziehen und dem Grunde nach zu begrüßen.

 

Zu beachten sind hierbei jedoch insbesondere die folgenden Faktoren, die eine Umsetzung des Gesamtvorhabens wesentlich tangieren:

 

- Die differenzierten Eigentumsverhältnisse (Kommune, Privatpersonen, Bundesbehörden, etc.) der in Frage kommenden Objekte gehen nicht mit einer grundsätzlichen Verfügbarkeit der Flächen für eine ganzheitliche Neugestaltung einher. Zu prüfen wäre, welche Eigentümer mit einer künstlerischen Veränderung ihrer Flächen einverstanden wären und welche Vorgaben an ein solches Vorhaben geknüpft werden.

 

- Auch baurechtliche und planerische Vorgaben, wie zum Beispiel bestehende Bebauungspläne, sind zu beachten.

 

- Die anstehenden Neubaumaßnahmen der beiden Zentralen Omnibusbahnhöfe in Wiesdorf und in Opladen sehen in sich abgestimmte gestalterische Konzepte vor und werden voraussichtlich wenig Spielraum für darüberhinausgehende kreative Modifizierungen aufweisen.

 

- Die zahlreichen Flächenpotenziale der Bundesautobahnen bieten ein nicht unattraktives Feld für eine künstlerische Aufwertung. Aus Sicht der Verwaltung sind konkrete Bestrebungen größerer Dimension in diese Richtung aufgrund der anstehenden Neu- und Umbauten der Autobahnen in den kommenden Jahren bis auf Weiteres nicht zielführend.

 

Nach derzeitiger Praxis werden geeignete Stellen im Stadtgebiet, die z. B. durch die Politik oder von der Bürgerschaft vorgeschlagen werden, im Einzelfall gezielt künstlerisch aufgewertet. Als Beispiele sind die Gestaltung des Treppenturms am Bahnhof Leverkusen-Opladen (vgl. Antrag Nr. 2017/1717), der neue Anstrich für die Spielbahn auf dem Spielplatz in der neuen bahnstadt opladen (vgl. Vorlage Nr. 2018/2282), die Prüfung potentieller Flächen an Kitas und Schulen im Stadtbezirk III zur Freigabe für Graffiti-Künstler (vgl. Antrag Nr. 2015/0382), die Bemalung der westlichen Stütz- und Widerlagerwand sowie der Stützen der Fuß- und Radwegbrücke Freiheitstraße über den Europaring (vgl. Beschluss zur Vorlage Nr. 2017/2052) und diverse Aufwertungen von Bahnunterführungen und Brückenpfeilern mit Graffiti zu nennen.

 

Zumeist wird bei der Planung und Umsetzung auf die Erfahrungen des Hauses der Jugend Opladen, das z. B. Graffiti-Workshops für Jugendliche anbietet, um einen kreativen und konstruktiven Umgang mit der Kunstform Graffiti zu vermitteln, und die Kompetenz der Jugendkunstgruppen Leverkusen zurückgegriffen. In der Regel werden gut gestaltete professionelle Graffitis seltener übersprüht und sind somit ein gutes Mittel gegen illegale und unorganisierte Besprühungen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, die von ihr bisher praktizierte Vorgehensweise zur Gestaltung von Flächen im Stadtgebiet weiter zu verfolgen. Eine Umsetzung der Anregung in dem vom Bürgerantragsteller beantragten Ausmaß übersteigt die personellen und zeitlichen Kapazitäten der Verwaltung bei weitem und ist derzeit nicht darstellbar.