Beschlussentwurf:
Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Leverkusen vom 02.07.2014 wird wie folgt geändert:
§ 1 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Sonstige Entscheidungen, die im Einzelfall unmittelbar zu Auszahlungen in Höhe von über 100.000 € verpflichten. Inhouse-Geschäfte sind im Rahmen der vom Rat beschlossenen Haushaltsmittel hiervon nicht betroffen. Die Bestimmungen der Vergaberichtlinien der Stadt Leverkusen bleiben hiervon unberührt.“
In § 5 Satz 1 wird hinter dem Wort „jeweilige“ der Buchstabe „n“ ergänzt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Aus dem aktuellen Vergaberecht ergibt sich, dass erst bei Vergaben über 1 Mio. € die Einbindung der Politik erforderlich ist. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass dies erst recht für Inhouse-Geschäfte gelten muss, die nicht dem Vergaberecht unterliegen und qualitativ unterhalb von Vergaben einzuordnen sind.
Die vorgeschlagene Änderung der Zuständigkeitsordnung in § 1 Nr. 2 trägt diesem Umstand Rechnung.