Betreff
Umweltgerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im städtischen Eigentum
- Bürgerantrag vom 07.11.18 (eingegangen am 10.12.18)
Vorlage
2019/2818
Aktenzeichen
011-12-11-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die explizite Untersagung des Einsatzes des Pflanzenschutzmittels Glyphosat aus Sicht der Verwaltung nach derzeitigem Stand verfrüht erscheint, solange es seitens des Bundes bzw. der EU keine abschließende und eindeutige Positionierung zu einem Verbot gibt.

 

Sobald die avisierte „Glyphosatminderungsstrategie“ durch die zuständigen Bundesministerien beschlossen wurde, wird die Verwaltung eine Aufnahme entsprechender Regelungen in ihre Pachtverträge prüfen.

 

Die Verwaltung erhebt im Vorgriff darauf bei den betroffenen Landwirten/Pächtern das Ausmaß und die Art des derzeitigen Einsatzes von Glyphosat bzw. glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf den gepachteten städtischen Flächen.

 

2. Die Verwaltung prüft in Absprache mit den betroffenen Landwirten/Pächtern, in welcher Form eine Aufnahme der Forderungen nach der Einhaltung einer mindestens dreigliedrigen Fruchtfolge auf Ackerflächen und der Anlage von Blühstreifen entlang von Ackerflächen in Verträge für Neuverpachtungen sowie Pachtverlängerungen umsetzbar ist.

 

3. Eine Anpassung der Regelungen bestehender Pachtverträge sowie bei Vertragsneuabschluss oder -verlängerung erfolgt bis zum Vorliegen der unter den Punkten 1 und 2 aufgeführten Voraussetzungen nicht.

 

4. Der Bürgerantrag wird in diesem Sinne für erledigt erklärt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 07.11.2018 (eingegangen am 10.12.18, siehe Anlage 1) beantragt die Petentin, folgende Maßnahmen für sich im Eigentum der Stadt Leverkusen befindlichen landwirtschaftlichen Flächen bei Neuverpachtung bzw. Verlängerung auslaufender Pachtverträge festzuschreiben:

 

  1. Untersagung des Einsatzes des Pflanzenschutzmittels Glyphosat und darüber hinaus eine deutliche Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden und Herbiziden,
  2. Einhaltung einer mindestens dreigliedrigen Fruchtfolge auf Ackerflächen und
  3. Anlage von Blühstreifen entlang von Ackerflächen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Momentan sind die von der Bürgerantragstellerin aufgeführten Regelungen nicht explizit in den laufenden Pachtverträgen für städtische landwirtschaftliche Grundstücke enthalten. In Pachtverträgen wird jedoch eine Bewirtschaftung nach den „Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft“ gefordert. Diese Regelung wurde zwischen den Fachbereichen Finanzen und Recht und Ordnung abgestimmt.

Der Passus des § 4 des Vertragstextes lautet: 


㤠4
Die Pachtgrundstücke sind in der übernommenen Kulturart als Acker, Wiesen oder Weiden nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft zu bewirtschaften.
Als ordnungsgemäße Landwirtschaft wird die Einhaltung von Grundsätzen des Tier- und Umweltschutzes in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet, die im Regelfall als gesetzliche Standards festgesetzt sind.“

Derzeit bestehen 41 Verträge über landwirtschaftliche Flächen und 355 Verträge über weitere Grünflächen. Nach Einschätzung der Verwaltung läuft die Verpachtung städtischer Landwirtschaftsflächen derzeit sehr gut; die Landwirte halten sich nach den vorliegenden Erkenntnissen an die aktuellen Bestimmungen. Zudem haben einige Landwirte, die städtische Flächen bewirtschaften, bereits Blühstreifen entlang ihrer Ackerflächen angelegt.

Die Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat ist durch die EU im Jahr 2017 für fünf Jahre beschlossen bzw. erneuert worden. Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, hat einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Nach Bewertung der zuständigen Fachleute in der EU erfüllt Glyphosat alle gesetzlichen Anforderungen, die in der EU an Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe gestellt werden. Nach bisher vorherrschender Meinung bestehen bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat keine Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit.

 

Laut Information des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bestehen folgende Pläne zur Glyphosatminderung:

 

„In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einer systematischen Minderungsstrategie in einem EU-konformen Rahmen den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel deutlich einzuschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden.

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bereits einen Vorschlag zur Reduktion der Anwendung von Glyphosat im Rahmen des deutschen und des europäischen Rechts erarbeitet. Die Eckpunkte dieser Strategie hat Bundesministerin Julia Klöckner im April 2018 vorgestellt.

 

Die künftigen Beschränkungen für die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel sollen durch eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eingeführt werden und möglichst bald gelten.

 

Das BMEL und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) verhandeln derzeit über den genauen Inhalt und den Umfang der zur Umsetzung der Glyphosatminderungsstrategie notwendigen Vorschriften. Das gemeinsame Ziel: Eine Einigung in Kürze.“

 

Beim Abschluss von Neuverträgen bzw. Verlängerungen von Pachtverträgen wäre es aufgrund der bestehenden Vertragsfreiheit aus rechtlicher Sicht grundsätzlich möglich, entsprechende Regelungen zur Stärkung der Biodiversität, zu einer umweltgerechteren Bewirtschaftung und einer „Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden und Herbiziden auf städtischen Flächen auf ein Mindestmaß“ aufzunehmen, um die bisherigen Vorgaben zu verstärken. Eine nachträgliche Anpassung bestehender Verträge ist aufgrund derzeitiger Personalkapazitäten allerdings nicht realisierbar.

 

Die explizite Untersagung des Einsatzes des Pflanzenschutzmittels Glyphosat erscheint aus Sicht der Verwaltung nach derzeitigem Stand verfrüht, solange es seitens des Bundes bzw. der EU keine abschließende und eindeutige Positionierung zu einem Verbot gibt. Die von BMEL und BMU angestoßene Vorgehensweise zur Reduktion der Anwendung von Glyphosat im Rahmen des deutschen und des europäischen Rechts wird begrüßt. Auch hier sollte die Entscheidung zu den notwendigen Vorschriften zu der Glyphosatminderungsstrategie abgewartet werden. Die Verwaltung wird im Vorgriff darauf bei den betroffenen Landwirten/Pächtern erfragen, in welchem Ausmaß und in welcher Form derzeit der Einsatz von Glyphosat bzw. glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf städtischen gepachteten Flächen erfolgt.

 

Die von der Bürgerantragstellerin vorgeschlagene Einhaltung einer mindestens dreigliedrigen Fruchtfolge auf Ackerflächen und die Anlage von Blühstreifen entlang von Ackerflächen wird seitens der Verwaltung dem Grunde nach begrüßt. Die Verwaltung schlägt vor, in Absprache mit den betroffenen Landwirten/Pächtern zu prüfen, ob eine Aufnahme der Forderungen in Verträge für Neuverpachtungen sowie Pachtverlängerungen umsetzbar und zielführend ist.