Beschlussentwurf:
1. Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH ab:
Herrn Axel Zens
2. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH:
Ratsfrau Iris Springer
3. Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Gesellschafterversammlung der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) ab:
Herrn StD Markus Märtens
4. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 3. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der WGL:
Herrn Beig. Marc Adomat
5. Der Rat bestellt gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der WGL:
Ratsherrn Oliver Ruß
6. Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW mit Wirkung zum 30.08.2019 aus dem Aufsichtsrat der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) ab:
Herrn Bernd Hibst
7. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 8. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW mit Wirkung zum 01.09.2019 nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der ivl:
Herrn Hans-Gerd Wendling
8. Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper ab:
Herrn Nico Schraub
9. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 10. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper:
Ratsherrn Dirk Löb
10. Der Rat bestellt gem. § 114a GO NRW mit Wirkung zum
02.07.2019 in den Verwaltungsrat der Technische Betriebe der Stadt Leverkusen
AöR (TBL) als stellvertretenden Vorsitzenden:
Herrn StD Markus Märtens
11. Der Rat bestellt gem. § 114a GO NRW mit Wirkung zum 02.07.2019 die nachfolgenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder in den Verwaltungsrat der TBL:
|
Mitglied |
|
stellvertretendes Mitglied |
1. |
Herrn Jürgen Pröpper |
|
Herrn Hermann-Josef Kentrup |
2. |
Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich |
|
Frau Ina Biermann-Tannenberger |
3. |
Herrn Frank Schmitz |
|
Rf. Ursula Behrendt |
4. |
Herrn Michael Prangenberg |
|
Rh. Frank Schönberger |
5. |
Herrn Martin Krampf |
|
Herrn Reinhart Lührs |
6. |
Herrn Ulrich Dreesen |
|
Herrn Uwe Pöschke |
7. |
Rf. Iris Springer |
|
Herrn Michael Haase |
8. |
Rh. Dirk Danlowski |
|
Herrn Dr. Hans-Jürgen Müller |
9. |
Rh. Karl Schweiger |
|
Rh. Erhard Schoofs |
10. |
Herrn Jörg Berghöfer |
|
Herrn Ulrich Freund |
11. |
Rh. Stephan Adams |
|
Herrn Michael Neuendorf |
12. |
Rh. Markus Beisicht |
|
Herrn Frank Hagen |
13. |
Herrn Rouven Kaufmann |
|
Herrn Marcus Richter |
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Zu 1. und 2.:
Mit E-Mails vom 12. und 27.06.2019 teilt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen eine Umbesetzung in der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH mit.
Gem. § 10 des Gesellschaftsvertrages der Suchthilfe gGmbH entsendet die Stadt Leverkusen zwei Mitglieder, die nach den Bestimmungen der GO NW zu bestellen sind, in die Gesellschafterversammlung.
Die GO NRW regelt in § 50 Abs. 4, dass der Rat im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds aus einem Gremium den Nachfolger für die verbleibende Zeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss nach § 50 Abs. 2 GO NRW wählt.
Zu 3. und 4.:
Die Stadt Leverkusen entsendet in die Gesellschafterversammlung der WGL zwei nach den Vorschriften der GO NRW gewählte Mitglieder. Das zweite Mitglied ist der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen.
Zu 5.:
Herr Marco Bellgardt ist am 07.04.2019 verstorben. Der Nachfolger für ihn als stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung der WGL ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW für die verbleibende Zeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen.
Zu 6. und 7.:
Herr Hans-Gerd Wendling war bis zu seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der ivl Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft und soll dieses Mandat nach Ablauf der Geschäftsführertätigkeit wiederaufnehmen.
Zu 8. und 9.:
Mit E-Mails vom 12.und 27.06.2019 teilt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen eine Umbesetzung in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper mit. Die Stadt Leverkusen entsendet zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder in die Verbandsversammlung.
Die GO NRW regelt in § 50 Abs. 4, dass der Rat im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds aus einem Gremium den Nachfolger für die verbleibende Zeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss nach § 50 Abs. 2 GO NRW wählt.
Zu 10. und 11.:
Am 04.07.2015 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Durch den Artikel 2 wurde § 114a der GO NRW wie folgt neu gefasst:
„Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Rat für die Dauer der Wahlperiode gewählt; für die Wahl gilt § 50 Absatz 4 sinngemäß. Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrates endet mit dem Ende der Wahlperiode oder bei Mitgliedern des Verwaltungsrates, die dem Rat angehören, mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat.“
Aufgrund dieser Gesetzesänderung wurde mit Vorlage 2019/2697 (Rat am 08.04.2019) die Satzung der TBL geändert. Die Satzungsänderung ist am 09.05.2019 in Kraft getreten.
Die Bestellung der meisten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgte am 02.07.2014 noch nach der vorherigen Gesetzeslage für die Dauer von fünf Jahren und endet somit mit Ablauf des 01.07.2019. Der Rat ist gehalten, eine Neuwahl hinsichtlich der Verwaltungsratsmitglieder vorzunehmen, die auf Grundlage der bisherigen Regelung gewählt wurden.
Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung der Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) besteht der Verwaltungsrat aus dem vorsitzenden Mitglied, dem stellvertretenden vorsitzenden Mitglied und 13 weiteren Mitgliedern. Für die weiteren Mitglieder werden Vertreter bestellt.
Den Vorsitz führt gem. § 5 Abs. 2 der Satzung der TBL der Oberbürgermeister; soweit Beigeordnete mit eigenem Geschäftsbereich bestellt sind, führt derjenige Beigeordnete den Vorsitz, zu dessen Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören. Daher ist Vorsitzender des Verwaltungsrates der TBL Frau Beigeordnete Andrea Deppe, deren Geschäftsbereich die TBL zugeordnet sind. Einer Neubestellung durch den Rat bedarf es insofern nur für das stellvertretende vorsitzende Mitglied und die 13 weiteren Mitglieder sowie deren Stellvertretungen.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund von erst am 27.06.2019 eingegangenen Mail der SPD-Fraktion sowie verwaltungsinternem Abstimmungsbedarf war eine frühere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich. Die Beschlussfassung in der Sitzung am 01.07.2019 ist erforderlich, damit alle betroffenen Gremien weiterhin beschlussfähig sind.