Beschlussentwurf:
1. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt entsprechend dem für das Kindergartenjahr 2019/2020 festgelegten Kontingent, die städtische Kindertageseinrichtung „Am Stadtpark 46“ dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Weiterqualifizierung als Familienzentrum vorzuschlagen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die Fördermittel für die genannte Kindertageseinrichtung in Höhe von 14.000,00 € zu beantragen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Schreiben vom 06.03.2019 teilte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass im Bereich des Jugendamtes Leverkusen im Kindergartenjahr 2019/2020 eine Einrichtung zu einem Familienzentrum weiterqualifiziert werden kann.
Für das genannte Kindergartenjahr schlägt die Verwaltung vor, dem Ministerium die städtische Tageseinrichtung „Am Stadtpark 46“ zur Weiterqualifizierung als Familienzentrum zu empfehlen. Die Auswahl einer städtischen Einrichtung wurde mit den Teilnehmenden der AG nach § 78 SGB VIII Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege abgestimmt. Die Auswahl der Einrichtung „Am Stadtpark 46“ erfolgte auf der Grundlage der in der Anlage ausgewiesenen Indikatoren.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: Herr
Carl, FB 51, Tel. 406 - 5117
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Familienzentren werden nach Zuteilung im Auftrag des Landes auf der Grundlage von § 16 Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) NRW eingerichtet. Für die damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben stellt das Land dem jeweiligen Familienzentrum/Träger pro Kindergartenjahr 14.000,00 € zur Verfügung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Produkt: 060502
Produktgruppe: 0605
Innenauftrag: 510006050202
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine. Bei den Landesmitteln handelt es sich um einen
sogenannten „Durchlaufenden Posten“. Der Betrag wird direkt an den in der
Vorlage genannten Träger/
Kindertageseinrichtung weitergeleitet.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
s. Ausführungen zu B)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Keine.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |