Beschlussentwurf:
1.
Der
Beschluss zu Ziffer 3 der Ratsvorlage vom 02.11.2015 zu Vorlage Nr. 2015/0796
wird aufgehoben.
2.
Der Rat
der Stadt Leverkusen beschließt die Neuausrichtung der Geschwindigkeitsüberwachung
durch Einrichtung von zunächst drei ortsfesten
Messeinrichtungen mittels des TRAFFI-Tower 2.0.
3.
Die
Bestückung der Einrichtungen erfolgt mit den bereits vorhandenen Kamerasystemen
der beiden Radarwagen.
4.
Ab 2020
werden weitere Errichtungen von TRAFFI-Towern, Semi-Stationen und zusätzlichen
Kamerasystemen erfolgen.
gezeichnet:
In
Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
1.
Historie
Mitte der 90er Jahre wurden in Leverkusen die
ersten stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen aufgestellt. 1999/2000
wurden diese stationären Überwachungsanlagen um eine mobile Messeinrichtung
(Radarwagen) erweitert. Mit der Vorlage Nr. 2014/0073 wurde dem Rat der
Stadt Leverkusen folgendes Konzept zur Neuausrichtung der
Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet zur Entscheidung vorgelegt:
„1. Dem vorgelegten Konzept zur Neuausrichtung der
Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet von Leverkusen wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die in der Begründung unter Ziffer 4.1 lit. a) genannten Standorte
zur stationären Radarüberwachung zu erhalten und unter Einbeziehung eines
externen Anbieters zu betreiben.
3.
Der Anschaffung eines
zusätzlichen Radarwagens mit doppelter Messtechnik (Front- und Heckmessung)
wird zugestimmt.
4.
Dem in Ziff. 5.2 der
Begründung beschriebenen Personalmehrbedarf für die Geschwindigkeitsüberwachung
wird zugestimmt.“
Der Vorlage hat der Rat der Stadt Leverkusen
am 29.09.2014 zugestimmt.
Während der Umsetzungsphase zur Vergabe der Dienstleistung an einen externen Anbieter erreichten die Verwaltung vermehrt Mitteilungen, dass bezüglich der Datensicherheit erhebliche rechtliche Zweifel bestehen. Daher bestanden Bedenken, den beschlossenen Weg weiterhin zu gehen, da nicht auszuschließen war, dass die so ermittelten Geschwindigkeitsverstöße ggfs. nicht verwendet werden konnten. Die Anschaffung eines zusätzlichen Radarwagens hatte sich aufgrund dieser Problematik verschoben.
Durch einen am 26.10.2015 verursachten Verkehrsunfall
entstand an einem vorhandenen Radarwagen ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Dadurch wurde vorzeitig eine Ersatzbeschaffung nötig. Die im Fahrzeug
befindliche Kamera wurde nicht beschädigt und war somit weiterhin
einsatzbereit. Daher ergab sich die Möglichkeit, das Ersatzfahrzeug sofort mit
der neuesten Technik auszustatten. Aufgrund dieser Überlegungen und unter
Berücksichtigung der Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekte wurde
daraufhin auf die Anschaffung eines zusätzlichen dritten Wagens bis auf
weiteres verzichtet. Im Rahmen der
Ersatzbeschaffung für den verunfallten Radarwagen wurde im August 2016 ein „VW
Caddy lang“ durch die Firma Jenoptik ausgeliefert. Im Heckbereich des Wagens
wurde das laserbasierte Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S350 verbaut. Im
Frontbereich konnte die aus dem verunfallten Fahrzeug vorhandene SpeedoPhot Digitalkamera
eingebaut werden.
Durch eine weitere Ersatzbeschaffung steht als zweites Messfahrzeug ein
„VW Caddy kurz“ zur Verfügung. Im Heckbereich wurde ebenfalls das laserbasierte
Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S350 verbaut.
Aufgrund dieser Ereignisse wurde mit Vorlage
Nr. 2015/0796 dem Rat der Stadt Leverkusen folgender Beschlussentwurf zur
Entscheidung vorgelegt:
„1. Der Beschluss zu Ziffer 2 der Ratsvorlage vom 26.08.2014 zu Vorlage
Nr. 2014/0073 wird aufgehoben.
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vorhandenen beiden Kameras der stationären
Geschwindigkeitsanlagen, die mit Nassfilmtechnik betrieben werden, auf digitale
Technik umzurüsten und an den einsatzfähigen stationären Standorten im Stadtgebiet
zu betreiben.
3.
Derzeit nicht betriebene
Standorte werden nicht mehr hergerichtet. Hier kommt im Rahmen der rechtlichen
und technischen Möglichkeiten ein Radarwagen zum Einsatz.“
Der Vorlage hat der Rat der Stadt Leverkusen
am 02.11.2015 zugestimmt und Anfang 2016 wurden die beiden Kamerasysteme durch
Anschaffung von zwei SpeedoPhot Digitalkameras digitalisiert. Der Einsatz in
die noch vorhanden stationären Anlagen (Starenkasten) erfolgte wechselweise.
Für den Betrieb der stationären Anlagen
schreibt allerdings die Physikalisch-Technische
Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (PTB) in ihrer Bauartzulassung zwingend
eine jährliche Wartung und Eichung vor. Die Wartungen und Eichungen beziehen
sich nicht nur auf die Kamerasysteme, sondern umfassen auch die im Straßenbelag
befindlichen Piezosensoren.
2.
Istzustand
Derzeit sind von den ehemals 17 stationären
Anlagen nur noch drei Anlagen betriebsbereit. Alle anderen stationären Anlagen
mussten aufgrund erheblicher technischer Mängel der Piezo-Sensorik außer
Betrieb genommen werden, da seitens des Eichamtes keine neue Eichbescheinigung
ausgestellt wurden. Für die Beseitigung dieser Mängel wären Reparaturkosten für
Straßenbelag und Sensorik in Höhe von ca. 25.000 € je Messplatz zu
veranschlagen gewesen. Aufgrund der Vorgabe des Ratsbeschlusses, nicht betriebsbereite
Standorte nicht mehr herzurichten, wurde davon Abstand genommen. Mit Beginn der
Baumaßnahmen auf dem Europaring Ende 2019/Anfang 2020 steht das Ende des
Betriebs einer der letzten drei noch betriebsbereiten Anlagen fest.
Darüber hinaus hat die Firma Jenoptik mit Schreiben vom
21.07.2017 den Wartungsvertag für die digitalen Kamerasysteme SpeedoPhot zum
31.12.2019 aufgekündigt. Das heißt, dass nach dem 31.12.2019 die alten Kamerasysteme
zwar noch zur Eichung vorgestellt werden können, eventuelle Reparaturen aber
nicht mehr erfolgen. Ab dem 31.12.2020 werden dann sämtliche Serviceleistungen
eingestellt, sodass die Kamera nicht weiter genutzt werden kann.
Dies bedeutet, dass spätestens Ende 2021 das
Ende der „stationären Geschwindigkeitsüberwachungen“ bevorsteht. Darüber hinaus
ist auch die radarbetriebene Frontkamera im Messfahrzeug „Caddy lang“
betroffen.
Gemäß der Ratsvorlage sollte im Rahmen der
rechtlichen und technischen Möglichkeiten die Geschwindigkeitsmessung an nicht
betriebsfähigen Starenkästen durch den Einsatz der Radarwagen sichergestellt
werden. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass dies nur in wenigen Fällen
überhaupt möglich ist. Oftmals ist die Positionierung der Fahrzeuge aufgrund
der baulichen Gestaltung einer Straße, einer dichten Wohnbebauung, vielen
ansässigen Geschäften und dem damit verbundenen relativ hohen Parkdruck - selbst
bei abgesetzter Messtechnik (die Kamera wird auf einem Stativ außerhalb des
Wagens aufgebaut) - mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
3.
Rechtliche
Rahmenbedingungen
Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach §
48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz (OBG) ermächtigt, im eigenen Hoheitsgebiet an
Gefahrenstellen die Missachtung von Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels technischer
Einrichtungen zu überwachen. Die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften
regeln die Details zur Geschwindigkeitsüberwachung. Früher war der Begriff der
Gefahrenstelle eng umgrenzt und überwiegend beschränkt auf Örtlichkeiten vor
schützenswerten Einrichtungen (z. B. Schulen, Altenheimen, Kindergärten,
Krankenhäusern etc.). Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat mit
Erlass vom 15.07.2013 die Grundsatzlinien der Verkehrsüberwachung nunmehr
weiter gefasst und gleichzeitig mitgeteilt, dass die geänderten
Verwaltungsvorschriften zu § 48 Abs. 2 OBG am 15.07.2013 in Kraft getreten
sind.
Der Tenor der Verwaltungsvorschriften ist,
schwache Verkehrsteilnehmer zu schützen bzw. generell Unfallgefahren zu
minimieren. Grundlage für diesen Erlass war die Erkenntnis, dass
Geschwindigkeitsüberschreitungen nach wie vor die Hauptunfallursache in
Deutschland darstellen. Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ist dabei
maßgeblich für die damit verbundenen Folgeschäden. Durch die bisherigen polizeilichen
und straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen ist es in den zurückliegenden Jahren
gelungen, die Anzahl tödlicher Unfälle in NRW zu reduzieren.
Durch die Konkretisierung des § 48 Abs. 2 OBG
sind Gefahrenstellen nunmehr auch solche Streckenabschnitte, an denen
überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung
festgestellt werden.
Während mit
Inbetriebnahme des ersten Radarwagens ca. 120 Standorte für die mobile Messung
vorhanden waren, stehen heute (Stand 10.04.2019) 466 Messstandorte zur
Verfügung. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass die Wünsche nach
Geschwindigkeitskontrollen in der Bevölkerung, aber auch in den politischen
Gremien, stetig zugenommen haben. Mit der
Einrichtung dieser zusätzlichen Messstellen wurde also dem Wunsch der Bürgerinnen
und Bürger sowie der Politik nach einer effizienten Geschwindigkeitskontrolle
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nachgekommen.
4.
Vorgesehene Maßnahmen
seitens des Fachbereichs Recht und Ordnung zum Erhalt bzw. zur Erweiterung der
Geschwindigkeitsüberwachung
Die Messtechnologie im Bereich
Geschwindigkeitsüberwachung hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich
weiterentwickelt. Dabei geht der Trend in Richtung laserbasierter Messsysteme, die
ohne aufmerksamen Messbetrieb eingesetzt werden können. Als Standardmessverfahren
ist dafür bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt das bekannte LiDAR-Verfahren
(Light Detection And Ranging) zugelassen.
Das Geschwindigkeitsüberwachungssystem
TraffiStar S350 der Firma Jenoptik basiert auf diesem Prinzip. Bei der
TraffiStar S350 handelt es sich um ein non-invasives System für stationäre und
mobile Anwendungen auf Laserbasis. Hierzu wurde ein Laserscanner mit einer
SmartCamera IV in einem MiniRack kombiniert, sodass ein Einsatz in den beiden
Messfahrzeugen der Stadt Leverkusen erfolgen kann.
Neben dem Einsatz in einem Fahrzeugeinbau
kann das System auch zur abgesetzten Messung auf einem Stativ verwendet werden.
Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, das Kamerasystem ohne großen
Aufwand stationär oder semistationär einzusetzen. Beide Betriebssysteme sollen
mit den bereits vorhandenen Kameras aus den beiden Fahrzeugen zusätzlich
genutzt werden. Dies würde sich zu den Zeiten, in denen die Fahrzeuge, z. B.
nach Dienstende, an Wochenenden und Brückentagen, nicht zum Einsatz kommen,
anbieten. Des Weiteren können Ausfallzeiten, wie z. B. bei widrigen
Witterungsverhältnissen (starker Frost, Starkregen und Sturm), in denen der
Einsatz der Fahrzeuge zu gefährlich ist, komprimiert werden. Dabei werden die
Kamerasysteme durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mobilen
Geschwindigkeitsüberwachung ohne erheblichen Mehraufwand zu Dienstende entweder
in einen TRAFFI-Tower oder in einem semistationären Anhänger eingesetzt und zu
Dienstbeginn am anderen Morgen oder nach dem Wochenende wieder entnommen.
4.1
Ortsfeste Messeinrichtungen
Um auch zukünftig eine adäquate Überwachung
des fließenden Verkehrs mittels ortsfester Messeinrichtungen gewährleisten zu
können, sollte die Wiederinbetriebnahme von stationären Einrichtungen mittels
neuester Technik erfolgen.
Durch die zuvor beschriebene non-invasive
Sensortechnologie sind zukünftig keine Eingriffe in die Fahrbahn mehr
notwendig, sodass kostenintensive Maßnahmen, wie die Verlegung von
Piezosensoren in den Straßenbelag und die damit verbundenen Eichungen
entfallen. Für die Inbetriebnahme an einem stationären Messstandort wäre ein
Gehäuse, wie z. B. der TRAFFITower 2.0, zu installieren.
Neben den drei noch nach alter Methode betriebenen
Messeinrichtungen:
1.
Bensberger Straße, Höhe
Haus Nr. 84,
2.
Berliner Straße, Höhe
Haus Nr. 160, und
3.
Hardenbergstraße, Höhe
Haus Nr. 31 (Europaring),
bieten sich derzeit sieben weitere Standorte
für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung an:
1.
Burscheider Straße in
Höhe Haus Nr. 463 in Fahrtrichtung Opladen - als Ersatz für eine nicht mehr
nutzbare Messstelle,
2.
Burscheider Straße in
Höhe Haus Nr. 31 in Fahrtrichtung Opladen - als Ersatz für eine nicht mehr vorhandene
Messstelle,
3.
Gustav-Heinemann-Straße
in Höhe Haus Nr. 55 in Fahrtrichtung Wiesdorf - als Ersatz für eine nicht mehr
nutzbare Messstelle,
4.
Friedrich-Ebert-Straße
in Höhe CHEMPARK Leverkusen in Fahrtrichtung Stadteinwärts - als Ersatz für
eine nicht mehr nutzbare Messstelle,
5.
Solinger Straße in beide
Fahrtrichtungen - als Ersatz für zwei nicht mehr nutzbare Messstellen,
6.
Bonner Straße in Höhe
Burger King in Fahrtrichtung Autobahn - Neueinrichtung,
7.
Westring Höhe Einmündung
Rheindorfer Straße in Fahrtrichtung Rheindorf - Neueinrichtung,
8.
Steinbücheler Straße im
Bereich Wilmersdorfer Straße in beide Fahrtrichtungen
- Neueinrichtung.
Hier erfolgt zunächst anhand von
Geschwindigkeitsprofilen eine Überprüfung, ob aufgrund der aktuellen
Geschwindigkeitsverstöße die notwendigen gesetzlichen Kriterien erfüllt werden.
Hinsichtlich der Errichtung von zusätzlichen stationären Geschwindigkeitsmessanlagen
hat die Polizei im Rahmen der örtlichen Unfalluntersuchung Ihre Hilfe bei der
Ermittlung von Gefahrenstellen angeboten.
Nach Auswertung aller Ergebnisse werden die
folgenden Standorte vonseiten der Verwaltung bevorzugt:
1.
Burscheider Straße in
Höhe Haus Nr. 463 in Fahrtrichtung Opladen,
2.
Gustav-Heinemann-Straße in
Höhe Haus Nr. 55 in Fahrtrichtung Wiesdorf,
3.
Friedrich- Ebert-Straße
in Höhe CHEMPARK Leverkusen in Fahrtrichtung Stadteinwärts.
4.2
Mobile Messeinrichtungen
Zusätzlich zu den ortsfesten
Messeinrichtungen wird die Anschaffung von sogenannten Semi-Stationen ab 2020
geprüft. Hierbei handelt es sich um transportable Anhänger, die mittels eines
Fahrzeugs mit Anhängerkupplung an den unterschiedlichsten Örtlichkeiten im
Stadtgebiet aufgestellt werden können.
5.
Finanzielle Auswirkungen
Für den Haushalt 2019 wurden investive Mittel
in Höhe von 120.000 € beantragt.
5.1. Sachkosten
5.1.1. Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung
Die Investitionskosten belaufen sich je
TRAFFI-Tower auf ca. 35.000 € bei einer Fahrtrichtung und ca. 50.000 € bei zwei
Fahrtrichtungen. Die Preise beinhalten die erforderlichen Tiefbau- und
Installationsarbeiten, die Fundamenterstellung und die Verkabelung an die
Stromversorgung.
5.1.2. Mobile Geschwindigkeitsüberwachung
Die Investitionskosten für eine
semistationäre Anlage in Form eines Anhängers belaufen sich auf ca. 80.000 €,
welche sich dann frühestens ab 2020 auf den städtischen Haushalt auswirken
würden.
5.1.3. Zusätzliche Kamerasysteme
Die Kosten für ein zusätzliches Kamerasystem
TraffiStar S350 liegen bei ca. 41.000 € zzgl. Mehrwertsteuer. Dieses würde
spätestens im Jahr 2020 zur weiteren Frontnutzung des Radarwagens angeschafft
werden müssen. Bei erfolgreicher Einführung der TRAFFI-Tower und Ausweitung
werden hierfür auch weitere Kameras benötigt.
5.2 Personalkosten/Personalbedarf
Ob über das vorhandene Personal zur
Bearbeitung von Fotos oder für die Bearbeitung von Buß- und
Verwarngeldverfahren hinaus weiteres Personal benötigt wird, kann angesichts
der ungewissen Fallzahlenentwicklung sowohl bei den ortsfesten als auch bei den
mobilen Einrichtungen derzeit nicht abschließend bewertet werden. Inwiefern Ressourcen
beim Personal der Bildbearbeitung der BAB A1 zur Verfügung stehen, kann
ebenfalls nicht bewertet werden. Daher soll hierfür zunächst einmal die
Entwicklung beobachtet und - sofern tatsächlich erforderlich - zu einem
späteren Zeitpunkt zusätzliches Personal eingesetzt werden.
5.3 Einnahmeveränderungen
Die mit den vorgesehenen Maßnahmen
verbundenen Einnahmeveränderungen sind aufgrund der ungewissen
Fallzahlenentwicklung schwer zu kalkulieren. Es ist aber davon auszugehen, dass
bei einer durchschnittlichen Einnahme von 15 € je verwertbarem Foto die
Investitionskosten von 105.000 € gedeckt werden.
6.
Fazit
Zusammenfassend dargestellt umfasst die
Neuausrichtung der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung
-
eine Erhöhung der Verkehrssicherheit
durch zusätzliche Messeinrichtungen und dadurch Absenkung des
Geschwindigkeitsniveaus,
-
eine Umrüstung bzw. ein Austausch
der veralteten Technik auf zukunftsorientierte laserbasierte Messeinrichtungen,
-
eine deutlich
gesteigerte Flexibilität durch die unterschiedlichen Einsatzgebiete der
vorhandenen Messsysteme und
-
die Einhaltung von
Geschwindigkeitsbeschränkungen leistet zusätzlich einen Beitrag zur
Luftschadstoffreduzierung.
Es wird daher vorgeschlagen, im Jahr 2019
zunächst mit der Einrichtung von drei ortsfesten Messeinrichtungen mittels des
TRAFFI-Tower 2.0 zu beginnen. Die Bestückung der Einrichtungen erfolgt mit den
bereits vorhandenen Kamerasystemen der beiden Radarwagen wie im Punkt 4
beschrieben. Dabei sollten zunächst drei Messplätze jeweils in eine
Fahrtrichtung betrieben werden.
Kosten: Drei TRAFFI-Tower 2.0 für eine
Fahrtrichtung à 35.000 €,
Gesamtkosten: 105.000 €.
Für die Einrichtung der Messplätze würden
somit ca. 105.000 € Investitionskosten anfallen. Anhand der nachgewiesenen
Fallzahlen aus dem Jahre 2019 und den damit verbundenen Mehreinnahmen könnten,
basierend auf dem Konzept, für die nachfolgenden Jahre ab 2020 weitere
Investitionen in Form von TRAFFI-Tower, Semi-Stationen und zusätzliche
Kamerasysteme erfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: Michael
Schmidt / FB 30 / 406 - 3010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Für das Haushaltsjahr 2019 sind 120.000 € bei den Investitionskosten beantragt.
Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet und
ist somit nach § 82 GO NRW zulässig.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Bezeichnung |
FB |
Finanzstelle |
Finanz-position |
Ansatz 2019 |
Umrüstung von digitaler Technik in laserbasierte Technik (ohne Piezosensoren) |
30 |
30000231021007 |
782600 |
120.000 € |
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
105.000,- € Anschaffungskosten in 2019.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund eines erhöhten Abstimmungsbedarfs kann die Vorlage erst zum Nachtragstermin eingebracht werden. Eine Entscheidung in diesem Turnus ist erforderlich, um die vorgesehenen Änderungen fristgemäß vor dem 31.12.2019 umzusetzen.