- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
1. a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 4.857.781,24 € und einem Jahresüberschuss von 11.181,51 € festzustellen,
b) den Lagebericht 2018 zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss von 11.181,51 € auf neue Rechnung vorzutragen,
d) der Geschäftsführung der JSL für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
2. In Abänderung des Weisungsbeschlusses des Rates vom 07.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/2209) folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Erhöhung des Stammkapitals der JSL um 435,41 € (50.000,00 DM: 1,95583 = 25.564,59 €) auf 26.000,00 € wird durch Aufstockung des Nennbetrages des bestehenden Geschäftsanteils Nr. 1 der Stadt Leverkusen von 25.564,59 € auf 26.000,00 € durchgeführt. Die Stadt Leverkusen wird zur Übernahme einer Einlage von 435,41 € zugelassen. Die Einlage ist in bar zu leisten.
§ 5 des Gesellschaftsvertrages soll wie folgt geändert werden:
§ 5
Stammkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 26.000,00 € (in Worten: sechsundzwanzigtausend).“
3. Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, die für die Kapitalerhöhung benötigten Mittel in Höhe von 435,41 € außerplanmäßig bei Finanzstelle 97000520012000, Finanzposition 784300, bereitzustellen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
(in Vertretung des Beigeordneten für
Finanzen, Recht und Ordnung)
Begründung:
Zu 1.:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Der Jahresabschluss 2018 der JSL wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH geprüft und hat unter dem Datum vom 03.05.2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gemäß § 12 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der JSL der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgten in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 12.06.2019. Die vom Rat bestellten Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung handelten dabei gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages einheitlich, vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
Die Umsatzerlöse aus dem eigenen Bereich reduzierten sich von 8.725 T€ um 769 T€ auf 7.956 T€. Somit ergibt sich ein Anteil der Umsatzerlöse an den Gesamterlösen i. H. v. 98,72 % gegenüber 99,01 % im Jahr 2017.
Die Entwicklung der Umsatzerlöse aus den JSL-eigenen Beschäftigungsprojekten stellt sich wie folgt dar:
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Jahr 2016 |
Jahr 2017 |
Jahr 2018 |
Veränderung
Vorjahr |
JOB Service Team |
1.231 T€ |
1.369 T€ |
1.423 T€ |
+54 T€ |
Übergangswohnheime |
1.109 T€ |
956 T€ |
940 T€ |
-16 T€ |
Service |
189 T€ |
204 T€ |
296 T€ |
+92 T€ |
Betriebsführung Villa Wuppermann |
74 T€ |
81 T€ |
74 T€ |
-7 T€ |
Übrige |
15 T€ |
60 T€ |
512 T€ |
-9 T€ |
Beschäftigungsprojekte |
2.618 T€ |
2.670 T€ |
2.784 T€ |
+114 T€ |
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Personalgestellung AGL |
2.426 T€ |
2.124 T€ |
1.490 T€ |
-634 T€ |
Personalgestellung KITA |
323 T€ |
291 T€ |
366 T€ |
+75 T€ |
Arbeitnehmerüberlassung/Wahlhelfer |
0 |
130 T€ |
0 |
-130 T€ |
Personalgestellung
AGL/Stadt |
2.749 T€ |
2.545 T€ |
1.856 T€ |
-689 T€ |
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|
B&T |
567 T€ |
562 T€ |
556 T€ |
-6 T€ |
Kurse |
316 T€ |
421 T€ |
374 T€ |
-47 T€ |
Erlöse SGB II |
2.053 T€ |
2.521 T€ |
2.383 T€ |
-138 T€ |
Erlöse aus
Förderkulissen |
2.936 T€ |
3.504 T€ |
3.313 T€ |
-191 T€ |
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Vermietung und Verpachtung |
4 T€ |
6 T€ |
3 T€ |
-3 T€ |
Übrige
Umsatzerlöse |
4 T€ |
6 T€ |
3 T€ |
-3 T€ |
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SUMME: |
8.307 T€ |
8.725 T€ |
7.956 T€ |
-769 T€ |
Den geringeren Umsatzerlösen standen Reduzierungen beim Personalaufwand von 6.908 T€ in 2017 um 708 T€ auf 6.200 T€ in 2018 sowie bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 1.328 T€ in 2017 um 27 T€ auf 1.301 T€ in 2018 gegenüber. Der Materialaufwand blieb mit 395 T€ gegenüber 396 T€ in 2017 nahezu unverändert.
Bei Gesamtaufwendungen
i. H. v. 8.048 T€ und Gesamterträgen i. H. v. 8.059 T€
wurde das angestrebte Jahresergebnis mit 11 T€ (Vorjahr: 39 T€) geringfügig
unterschritten.
Finanzkennzahlen
zum 31.12.2018:
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|
in T€ |
2018 |
2017 |
Eigenkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
11 |
0,39 % |
1,38 % |
Eigenkapital: |
2.835 |
|||
Gesamtkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
11 |
0,67 % |
1,63 % |
Zinsaufwand: |
8 |
|||
Gesamtkapital (EK + langfr.
Fremdkapital): |
2.835 |
|||
Anlagendeckungsgrad II: |
Eigenkapital: |
2.835 |
390,50 % |
364,26 % |
Sonderposten: |
0 |
|||
Langfr. Fremdkapital: |
0 |
|||
Anlagevermögen: |
726 |
|||
Personalaufwandsquote: |
Personalaufwand: |
6.200 |
77,04 % |
78,75 % |
Gesamtaufwand: |
8.048 |
|||
Zinsaufwandsquote: |
Zinsaufwand: |
8 |
0,10 % |
0,08 % |
Gesamtaufwand: |
8.048 |
|||
Investitionen: |
Anschaffung AV: |
92 |
92 T€ |
140 T€ |
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der JSL und die Realisierung ihrer satzungsgemäßen Ziele werden durch folgende Zahlen belegt:
1.013 |
Neuzuweisungen in den Bereichen der Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen, daraus resultierten insgesamt 587 Maßnahmeneintritte (inkl. Sprachkurse), |
377 |
quartalsdurchschnittlich Teilnehmende in Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen, |
44 |
Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt, |
46 |
Vermittlungen in Beschäftigungsprogramme des 2. Arbeitsmarktes, |
99 |
quartalsdurchschnittlich sozialversicherungspflichtig beschäftigte Teilnehmende an praxisnahen Betreuungs- und Beschäftigungsangeboten der JSL (u. a. JOB Service Team, Hauswirtschaftskräfte Kita Stadt Leverkusen, Minigolf im Neulandpark), |
24 |
quartalsdurchschnittlich besetzte AGH-Plätze, |
46 |
quartalsdurchschnittlich besetzte B&T-Plätze. |
Auf
Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 11.181,51 €
auf neue Rechnung vorgetragen.
Abschließende
Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfungsberichts zur Verfügung.
Der Jahresabschluss 2018 wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 26.08.2019 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der JSL zur Verfügung.
Zu 2.:
In seiner Sitzung am 07.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/2209) hat der Rat der Anpassung des Stammkapitals der JSL auf €-Wert, verbunden mit einer Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 € (50.000,00 DM: 1,95583 = 25.564,559 €) auf 26.000,00 € im Wege der Entnahme aus der Kapitalrücklage zugestimmt. Aufgrund des entsprechenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung wurde die Kapitalerhöhung beim Amtsgericht Köln zur Eintragung im Handelsregister angemeldet.
Die Eintragung wurde mit Hinweis darauf, dass die festgestellte und geprüfte Bilanz nicht älter als 8 Monate sein darf (entsprechend den Regelungen der §§ 57 e und f GmbHG) abgelehnt. Diese Frist zur Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch den Rat war aufgrund der Terminierung der entsprechenden Ratssitzung am 30.08.2018 und der erforderlichen Nacharbeiten nicht einzuhalten und wird auch zukünftig nicht einzuhalten sein. Die Abstimmung mit der JSL und der beteiligten Notariatskanzlei hat ergeben, dass eine Kapitalerhöhung nur im Wege der Übernahme einer Einlage der Stadt Leverkusen in bar an die JSL umsetzbar ist.
Schnellübersicht über die finanziellen
Auswirkungen der Vorlage Nr. 2764/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom
01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Hohn / Finanzen / 406 - 2042
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung
über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht,
Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau,
Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.