Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den Sporthallenentwicklungsplan 2019 – 2025.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Adomat Deppe
(zugleich in Vertretung des
Beigeordneten für Finanzen,
Recht und Ordnung)
Begründung:
Im Jahr 2016 wurde die Projektgruppe „Sporthallenentwicklung“ zur Fortschreibung wieder einberufen. Unter Beteiligung des Dezernats für Schulen, Kultur, Jugend und Sport (Dezernat IV), der Fachbereiche Finanzen (FB 20), Schulen (FB 40), Kinder und Jugend (FB 51), Gebäudewirtschaft (FB 65), dem Sportpark Leverkusen (SPL) und dem Sportbund Leverkusen e. V. wurde der hier vorgelegte Sporthallenentwicklungsplan im Sinne einer Fortschreibung des am 24.09.2012 beschlossenen Sporthallenentwicklungsplans 2012 - 2016, erarbeitet.
Ein großer Schwerpunkt liegt in der Betrachtung der erlassgemäßen schulsportlichen Versorgung der Schulen. Als Fazit ist folgender Handlungsbedarf festzuhalten:
Schule |
Fehlbedarf |
KGS Gezelin-Schule |
1 Hallenteil |
GGS Im Kirchfeld |
1 Hallenteil |
KHS Im Hederichsfeld |
mind. 1 Hallenteil (anteilig 2. Hallenteil) |
Theodor-Heuss-Realschule |
1 Hallenteil |
Werner-Heisenberg-Gymnasium |
1 Hallenteil (bei G9, mind. anteilig) |
Landrat-Lucas-Gymnasium |
2 Hallenteile (bei G9, inkl. NRW Sportklassen, zusätzlich
zur 3-fach Halle nbso) |
Berufsbildende Schulen |
mind. 3 Hallenteile zusätzlich zur geplanten
Zweifachhalle |
Kurzfristig sollte für jeden der o. g.
Standorte geprüft werden, ob organisatorische Kompensationsmaßnahmen in Form
von Anmietungen (z. B. Soccer-Centor, Badmintonhalle) und Kooperationen
mit Dritten Abhilfe schaffen können. Mittel- bis langfristig sollte im Rahmen
von Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen geprüft werden, inwieweit zusätzliche
Sporthalleneinheiten geschaffen werden oder inwieweit Schulräume für
Sporteinheiten nutzbar gemacht werden können.
Die Handlungsbedarfe bezüglich der
Sporthallensituation sollten in die Maßnahmenliste „Schulentwicklungsplanung
und Bestandserhalt“ aufgenommen und im Rahmen der Fortschreibung dieser Liste
mit betrachtet werden. Damit geht einher, dass keine Sporthalle aufgegeben
werden kann und die Weiternutzung der Halle am Standort Görresstraße dringend
notwendig ist.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Leist, FB 40, 406 - 4011
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Aus dem Sporthallenentwicklungsplan ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt. Im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen ist zu entscheiden, in welcher Höhe Budgets für die Umsetzung des Sporthallenentwicklungsplans bereitgestellt werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |