Betreff
Sporthallenentwicklungsplan 2019 - 2025
Vorlage
2019/3063
Aktenzeichen
SG.1-Lei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den Sporthallenentwicklungsplan 2019 – 2025.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                     Adomat                                  Deppe

                                                                                                   (zugleich in Vertretung des

                                                                                                   Beigeordneten für Finanzen,

                                                                                                   Recht und Ordnung)


Begründung:

 

Im Jahr 2016 wurde die Projektgruppe „Sporthallenentwicklung“ zur Fortschreibung wieder einberufen. Unter Beteiligung des Dezernats für Schulen, Kultur, Jugend und Sport (Dezernat IV), der Fachbereiche Finanzen (FB 20), Schulen (FB 40), Kinder und Jugend (FB 51), Gebäudewirtschaft (FB 65), dem Sportpark Leverkusen (SPL) und dem Sportbund Leverkusen e. V. wurde der hier vorgelegte Sporthallenentwicklungsplan im Sinne einer Fortschreibung des am 24.09.2012 beschlossenen Sporthallenentwicklungsplans 2012 - 2016, erarbeitet.

 

Ein großer Schwerpunkt liegt in der Betrachtung der erlassgemäßen schulsportlichen Versorgung der Schulen. Als Fazit ist folgender Handlungsbedarf festzuhalten:

 

Schule

Fehlbedarf

KGS Gezelin-Schule

1 Hallenteil

GGS Im Kirchfeld

1 Hallenteil

KHS Im Hederichsfeld

mind. 1 Hallenteil (anteilig 2. Hallenteil)

Theodor-Heuss-Realschule

1 Hallenteil

Werner-Heisenberg-Gymnasium

1 Hallenteil (bei G9, mind. anteilig)

Landrat-Lucas-Gymnasium

2 Hallenteile (bei G9, inkl. NRW Sportklassen, zusätzlich zur 3-fach Halle nbso)

Berufsbildende Schulen
Leverkusen

mind. 3 Hallenteile zusätzlich zur geplanten Zweifachhalle

 

Kurzfristig sollte für jeden der o. g. Standorte geprüft werden, ob organisatorische Kompensationsmaßnahmen in Form von Anmietungen (z. B. Soccer-Centor, Badmintonhalle) und Kooperationen mit Dritten Abhilfe schaffen können. Mittel- bis langfristig sollte im Rahmen von Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen geprüft werden, inwieweit zusätzliche Sporthalleneinheiten geschaffen werden oder inwieweit Schulräume für Sporteinheiten nutzbar gemacht werden können.

 

Die Handlungsbedarfe bezüglich der Sporthallensituation sollten in die Maßnahmenliste „Schulentwicklungsplanung und Bestandserhalt“ aufgenommen und im Rahmen der Fortschreibung dieser Liste mit betrachtet werden. Damit geht einher, dass keine Sporthalle aufgegeben werden kann und die Weiternutzung der Halle am Standort Görresstraße dringend notwendig ist.


Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Leist, FB 40, 406 - 4011

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Aus dem Sporthallenentwicklungsplan ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt. Im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen ist zu entscheiden, in welcher Höhe Budgets für die Umsetzung des Sporthallenentwicklungsplans bereitgestellt werden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]