Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt dem gemeinsam durch den Fachbereich Schulen (FB 40) und die KulturStadtLev (KSL) erarbeiteten Konzept zur weiteren Entwicklung und Betreuung der Schulbibliotheken zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Mit Antrag vom 14.
Juli 2019 bittet die Ratsgruppe DIE LINKE.LEV um Einrichtung einer
Teilzeitstelle für die GES Käthe-Kollwitz-Schule. Der Antrag kommt zu einem
Zeitpunkt, da zwischen der KulturStadtLev (KSL) und dem Fachbereich Schulen (FB
40) wegen der bevorstehenden Verrentung der Schulbibliothekarin des
Lise-Meitner-Gymnasiums im September 2020 bereits an einem gemeinsamen Konzept
zur weiteren Entwicklung der Schulbibliotheken gearbeitet wird.
Ein wichtiger Punkt
bei der Neukonzeptionierung ist die Tatsache, dass bislang nur wenige
städtische Schulen eine fachliche Unterstützung erhalten konnten und dass der
Ausleihbetrieb aller (oder wenigstens einer Mehrheit der) Schulbibliotheken mit
städtischem Personal nicht umsetzbar ist. Das nachfolgend vorgestellte Konzept
schlägt daher eine andere Struktur vor.
Der Status Quo
Zusätzlich zu ihrer
Aufgabe als öffentliche Bibliothek hat die Stadtbibliothek Leverkusen über
Jahrzehnte hinweg mehrere Spezialbibliotheken personell ausgestattet. Dabei handelte
es sich neben der Verwaltungsbücherei um 4 Schulbibliotheken in den beiden
Gesamtschulen und dreistädtischen Gymnasien.
In der
Vergangenheit wurden bereits im Rahmen des Kienbaum-Gutachtens sowie durch die
politisch initiierte „Gruppe Personalwirtschaft“ unter der Federführung des
Oberbürgermeisters verschiedene Konsolidierungsvorschläge zur Reduzierung der
Personalkosten erörtert, im Zuge der Beschlüsse zu den Haushalts- und
Wirtschaftsplänen politisch beschlossen und in der Folge umgesetzt. Auch die
Abschaffung der Bibliothekszweigstellen und die Versetzung der
Schulbibliothekarinnen in die Stadtbibliothek standen hierbei im Fokus, da die
Bibliotheksarbeit eine freiwillige Aufgabe der Kommunen ist und die Betreuung
von Spezialbibliotheken nicht zu den originären Aufgaben einer öffentlichen
Bibliothek gehört.
In den Folgejahren
wurden verschiedene Kompromisslösungen entwickelt:
- Landrat-Lucas-Gymnasium
Die Opladener Zweigstelle wurde radikal verkleinert und mit der Schulbibliothek fusioniert. Die Schulbibliothekarin übernahm zusätzlich die Leitung der öffentlichen Zweigstelle.
- Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
Hier befand sich ursprünglich keine fachlich geleitete Schulbibliothek. Da aber die Integration der von Schließung bedrohten Zweigstelle Schlebusch in die GES Schlebusch aus mehreren Gründen nicht möglich war, wurde sie mit reduzierten Beständen und Öffnungszeiten in das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium verlegt.
- GES Schlebusch
Die dortige Schulbibliothekarin ersetzt seit 2015 eine ausgeschiedene Mitarbeiterin in der Hauptstelle. Die Betreuung der Schulbibliothek wurde von der Schulbibliothekarin des Lise-Meitner-Gymnasiums übernommen.
- GES Käthe-Kollwitz-Schule
In Rheindorf teilten sich zwei Bibliothekarinnen eine Stelle. Die beiden Mitarbeiterinnen befinden sich im Ruhestand, die Stelle wurde gestrichen. Auch hier wurde die Betreuung von der Schulbibliothekarin des Lise-Meitner-Gymnasiums übernommen. Auch für die Rheindorfer Schulbibliothek konnten Ehrenamtlerinnen gewonnen werden, allerdings bislang nicht genug, um die Bibliothek regelmäßig zu öffnen. Hier wird derzeit nach Optionen gesucht (z. B. bestehende Vereine).
- Lise-Meitner-Gymnasium
Die Schulbibliothek wird bislang noch an 2-3
Tagen pro Woche betreut, an den anderen Tagen betreut die Mitarbeiterin die
verwaisten Schulbibliotheken in
Schlebusch und Rheindorf. Diese Mitarbeiterin wird im September 2020 in den
Ruhestand treten.
Mit Ausnahme der Schul- und Stadtteilbibliothek Opladen wird der Betrieb aller Schulbibliotheken durch Ehrenamtler gesichert. Für die beiden Gesamtschulen und das Lise-Meitner-Gymnasium hat die oben erwähnte Schulbibliothekarin den ehrenamtlichen Einsatz mithilfe von Schulvereinen und unterstützt von den Schulleitungen aufgebaut.
Würde den oben
genannten Konsolidierungsvorschlägen ohne alternatives Konzept nun konsequent
gefolgt, wäre die fachliche Unterstützung der Schulbibliotheken nahezu unmöglich.
Schulbibliotheken in Leverkusen
Wie bereits dargestellt,
werden in Leverkusen nur 5 Schulen durch hauptamtliche Kräfte unterstützt. Die
restlichen 36 städtischen Schulen haben aus eigenen Kräften Schulbibliotheken
in unterschiedlicher Größe und Qualität aufgebaut.
Hier zeigt sich
eine eklatante Bildungsungerechtigkeit. Neben den Grundschulen verfügt keine
Haupt-, Real-, Sekundar-, Förder- oder Berufsschule in Leverkusen über eine
hauptamtliche geleitete Schulbibliothek, dafür aber die beiden Gesamtschulen
und 3 von 4 städtischen Gymnasien. Gerade dort also, wo die Schülerinnen und
Schüler zuerst an das geschriebene Wort herangeführt werden und dort, wo viele
Kinder und Jugendliche mit Lernhindernissen zu kämpfen haben, fehlt ihnen die
direkte Unterstützung.
Schulbibliotheken
(und öffentliche Bibliotheken) erfüllen im Kinder- und Jugendbereich zwei
Hauptaufgaben, nämlich zum einen Leseförderung und zum anderen Vermittlung von
Informationskompetenz. Diese Aufgaben haben insbesondere in den Schulbibliotheken
noch größere Bedeutung als der Medienbestand, zumal dieser aufgrund der geringen
finanziellen Möglichkeiten auch an den großen Schulen nicht bedarfsgerecht
ausgebaut werden kann. An den großen weiterführenden Schulen ist weiterhin die
Bedeutung als Aufenthalts- und Lernort nicht zu unterschätzen.
Die Stadtbibliothek
kann diese Aufgaben zwar auch leisten, ist aber nur an vier Standorten im
Stadtgebiet vertreten; außerhalb Wiesdorfs zudem nur mit geringen
Öffnungszeiten, begrenzten Räumlichkeiten und wenig Personal. Auch ist es für
Lehrkräfte eine zusätzliche Belastung, Termine zu vereinbaren, ggf. Anmeldungen
und Elternzustimmungen einzuholen und dann mit ihren Klassen durch die Stadt zu
fahren. Dies unter der Voraussetzung, dass die Angebote der Bibliothek
überhaupt bekannt sind und an die richtigen Adressaten gelangen.
Da diese Defizite
in der derzeitigen Haushaltslage nicht auf kommunaler Ebene beseitigt werden
können und vor dem Hintergrund, dass der Ausleihbetrieb und die Aufsicht auch
in den bislang betreuten Schulen bereits hauptsächlich ehrenamtlich geleistet
werden, schlagen die Stadtbibliothek und der FB 40 die Wiederbesetzung der
Stelle im Rahmen einer schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (SBA) nach
Frankfurter Modell[1] vor.
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (SBA)
Die Einrichtung
einer SBA mit Büro in der Hauptstelle bietet erhebliche Vorteile:
- Bildungsgerechtigkeit:
Die fachliche Expertise steht nicht nur wie bisher 5 Schulen, sondern allen Schulen und Schulformen des Stadtgebiets zur Verfügung. Die zentrale Ansiedelung in der Hauptstelle greift nicht in bestehende Strukturen ein, die einzelnen Schulbibliotheken werden in bewährter Form weitergeführt, können aber bei Bedarf fachliche Hilfe einholen.
Neben der fachlichen Unterstützung profitieren besonders die Kleinstbibliotheken von Synergieeffekten (s. u.).
- Vernetzung
und Synergie:
Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Bildungsbüro der Stadt Leverkusen wäre gewährleistet, dass auch den bildungspolitischen Ansätzen und Vorgaben des Landes Rechnung getragen wird und Synergien geschaffen werden. Ehrenamtliche Projekte wie z. B. die (Mentor-)Lesepaten oder andere Angebote im Bereich der Lese- und Lernförderung können auf diese Weise fachlich fundierte Unterstützung und Anleitung erfahren.
Bestehende Angebote wie der Sommerleseclub (Leseförderung) oder der TOMMI Kindersoftwarepreis (Medienkompetenz) erreichen über diese Vernetzung direkt die passenden Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern in den Schulen. Auch „floating collections“, also von Schulbibliothek zu Schulbibliothek wandernde Medienbestände, wären über eine zentrale Stelle gut zu managen.
Auf längere Sicht können sich die Leverkusener Schulbibliotheken zu einem vernetzten System entwickeln, das z. B. über eine gemeinsame Software verfügt und die Bestände untereinander zugänglich macht. Die reine Ausleihverwaltung kann durch professionelle Angebote (z.B. Online-Datenbanken, Rechercheangebote, Lehrvideos) ergänzt werden.
Zusätzliche Dienstleistungen der Stadtbibliothek können über Servicekontrakte eingeholt werden.
- Fortbildung
und Fördermittel:
Durch die Anbindung an die Hauptstelle hat die SBA jederzeit Zugang zu aktuellen bibliothekarischen Informationen und Entwicklungen. Hervorzuheben sind hier besonders Förderprojekte, in welche die Schulbibliotheken auch dann eingebunden werden könnten, wenn sie nicht die eigentliche Zielgruppe der Förderkulisse sind.
Aufgabenbereiche der SBA
Die Aufgaben der Stelle werden folgendermaßen umrissen:
- Die SBA ist Ansprechpartnerin für die Leverkusener Schulleitungen und den FB 40 in allen bibliothekarischen Fragen. Sie hat feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unter den betreuenden Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern, den zuständigen Lehrkräften bzw. Schulleitungen und beim Bildungsbüro.
- Sie besucht mindestens einmal jährlich jede der 41 o. g. Schulen. Bei diesen Besuchen können Schulungen bzw. Fortbildungen für Ehrenamtler durchgeführt oder auch einfach offene Fragen und Vorschläge besprochen werden.
- Selbstverständlich steht die SBA für besondere Projekte (z. B. Neueinrichtung) einer einzelnen Schulbibliothek als Beraterin und/oder Koordinatorin zur Verfügung und wird die betreffende Schule dann ggf. häufiger besuchen.
- Die SBA entwickelt und verwaltet zentrale Angebote für die Bibliothekspädagogik an Schulen mit dem Schwerpunkt „Leseförderung“ für die Primarstufe und die Sekundarstufe 1 sowie „Recherche“ und „Quellenkritik“ für die Sekundarstufe 1 und 2. Sie vermittelt außerdem Angebote für die Kompetenzbereiche 2, 4 und 5[2] des Medienkompetenzrahmen NRW. Dabei kann es sich auch um Veranstaltungen der Stadtbibliothek handeln, die bedarfsgerecht in den Schulen platziert werden. Sie pflegt engen Kontakt zum Bildungsbüro, um geeignete Angebote ausfindig zu machen.
- Die SBA unterstützt (Mentor-)Lesepaten durch Fortbildung, Beratung und Medienangebot.
- Die SBA erstellt zweimal jährlich bzw. nach Absprache Kaufvorschläge für die Schulbibliotheken. Sollte seitens der Schulen, ihrer Fördervereine oder des FB 40 ein Medienetat zur Verfügung stehen, kann dieser von der SBA verwaltet werden, um z. B. „floating collections“[3] anzubieten.
- Bei Bedarf kann ein innerstädtisches Fernleihsystem entwickelt werden, um Schulbibliotheken mit aktueller Fachliteratur aus der Stadtbibliothek zu versorgen.
- Die SBA hat Zugang zu bibliothekarischen Fortbildungs- und Fördermaßnahmen für Schulbibliotheken und ruft diese nach Bedarf ab.
- Angebote und Leistungen der SBA werden auf der Website der Stadtbibliothek und anderen relevanten städtischen Websites dargestellt.
- Die SBA absolviert Wochenenddienste in der Hauptstelle wie alle Mitarbeiter/-innen der Stadtbibliothek, wird aber nicht regulär in der Ausleihe eingesetzt. Sie kann aber in den Schul- und Stadtteilbibliotheken zur Vertretung eingesetzt werden.
Aus dem Gespräch
mit den betroffenen Schulleitungen konnte folgendes Fazit gewonnen werden:
Natürlich stellt es für die drei betroffenen Schulen einen Verlust dar. Das
Konzept ist aber nachvollziehbar und schlüssig und wird im Sinne des
Gemeinwohls (insb. auch für die bislang nicht partizipierenden Schulformen:
Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar-, Förder-, und Berufsbildenden Schulen)
mitgetragen.
Übergang zum neuen Konzept
Das neue Konzept
verlangt den bisher fachlich unterstützten Schulen einiges an zusätzlicher
Eigenleistung ab. Die beteiligten Fachbereiche bzw. Abteilungen werden daher im
Vorfeld stabilisierende Strukturen aufbauen:
Die beiden
Gesamtschulen und das Lise-Meitner-Gymnasium bieten sich als Pilotschulen an.
Die Stadtbibliothek erstellt in den
verbleibenden Monaten zusammen mit der bisherigen Stelleninhaberin ein
„Handbuch“ für den Weiterbetrieb der Schulbibliotheken in ehrenamtlicher
Leistung. Dieses beinhaltet neben den Tätigkeitsbeschreibungen auch ein
Anforderungsprofil für interessierte Ehrenamtler.
Der Fachbereich 40 nutzt bestehende
Kontakte zu Ehrenamtlern und Ehrenamtsvereinen, um mögliche Unterstützer zu
gewinnen. Dies ist vor allem für die GES Käthe-Kollwitz-Schule wichtig, die ihre Bibliothek bislang nicht in
Eigenregie besetzen kann.
Die KSL sichert zu, die künftige
schulbibliothekarische Arbeitsstelle zum Ausscheiden der bisherigen
Stelleninhaberin neu zu besetzen, damit der Wissenstransfer gesichert ist und
keine zusätzliche Betreuungslücke entsteht. Aufgrund der zentralen Anbindung in
der Hauptstelle der Stadtbibliothek kann darüber hinaus eine Urlaubs- und
Krankheitsvertretung sichergestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Es handelt sich
lediglich um eine Aufgaben- und Stellenverlagerung innerhalb des Wirtschafts-
und Stellenplans der KSL, bei der keine zusätzlichen Kosten entstehen werden.
[2] 2: „Informieren und Recherchieren“, 4: „Produzieren und Präsentieren“, 5: „Analysieren und Reflektieren“
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Urban/4200, Frau Werner/4010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschafts- und Stellenplan der KSL
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine zusätzlichen
finanziellen Auswirkungen, da lediglich eine KSL-interne Stellen- und
Aufgabenverlagerung vollzogen werden soll.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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|
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Zur inhaltlich-fachlichen Diskussion und Entscheidung des Antrags der Gruppe DIE LINKE.LEV vom 14.07.2019 ist die Einbringung der Vorlage in den aktuellen Ratsturnus dringend erforderlich.