- Anpassung der Kosten für die energetische und statisch-konstruktive Ertüchtigung
- Terminfortschreibung
Beschlussentwurf:
1. Der Anpassung der Kosten der Sanierung der 4-fach Sporthalle an der Deichtorstraße wird zugestimmt. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen gemäß Kostenanschlag nach heutigem Stand 10.900.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer. Die Maßnahme wird über das Kommunalinvestitionsförderprogramm NRW Kapitel 1 gefördert.
2. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden im Finanzplan unter den Finanzstellen 65000170011093 und 65000170011134, Finanzposition 783100, bereitgestellt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat zum Haushalt 2020 und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
3. Der Fertigstellung der Gesamtmaßnahme verschiebt sich auf August 2020.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Mit dem Beschluss
zur Vorlage Nr. 2016/1195 wurde am
07.11.2016 durch den Rat der Stadt Leverkusen dem Bau der „Energetischen
Sanierung Halle und Nebenräume Deichtorstraße“ zugestimmt. Die Maßnahme wird im
Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes bis zu 90 % gefördert. Die
bisherigen Gesamtkosten lagen laut Kostenberechnung vom 29.08.2016 bei
7.400.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer.
Bereits über z.d.A.:
Rat vom 02.09.2019 wurde darüber informiert, dass sich die Fertigstellung der
Sporthalle aufgrund statisch-konstruktiver Mängel verzögert und als neuer
Fertigstellungstermin das 2. Quartal 2020 genannt.
Termin- und
Kostenfortschreibung
Im Laufe der
Arbeiten kam es zu diversen Problemen, die zu Zeitverzögerungen und Mehraufwand
führten:
-
Aufgrund
von Engpässen bei den Hallennutzungszeiten baten der Sportbund sowie die Nutzer
um einen späteren Baubeginn. Die Bauarbeiten konnten somit erst Anfang 2018
starten.
-
Daher konnte
mit der Schadstoffsanierung erst später begonnen und diese erst im Mai 2018
final abgeschlossen werden.
-
Im
Bereich der Schadstoffsanierung kam es - trotz vorangestellter Beprobungen zu
einem nicht unerheblichen Mehraufwand durch Mehrmassen im Bereich des Daches
und Fußbodenaufbaus der Halle.
-
Im
Bereich der Baustelleneinrichtung ergaben sich Mehraufwendungen.
-
Nach
kompletter Demontage der Ausbauten wurden erhebliche konstruktive Mängel
sichtbar. Trotz Beprobungen in der Planungsphase wurde das Ausmaß der schlechten
Bausubstanz erst bei tieferen Eingriffen ins Gebäude sichtbar. Beinahe alle
Innenwände und die kompletten Ausfachungen der Außenwände mussten erneuert
werden.
-
Durch
Schlechtleistung und Insolvenz einer beteiligten Baufirma kam es zu Verzögerungen
und Mehrkosten. Die Insolvenz erforderte das Einholen neuer Angebote und eine
erneute Beauftragung vor Fortführung der Arbeiten.
- Die aktuell schwierige Marktlage, insbesondere
die momentane Auslastung der beteiligten Baufirmen, führt zu fehlenden oder
unwirtschaftlichen Angeboten und zu weiteren Verzögerungen.
-
Es kam
zu Unterbrechungen wegen Vandalismus und Diebstahl.
-
Anders
als geplant, muss die feste Hallenausstattung (Kletterwand, Ringe etc.) erneuert
werden, da die Überprüfung durch einen Sachverständigen ergab, dass die Geräte
den technischen Anforderungen nicht mehr entsprechen.
-
Durch
erhöhte Anforderungen an die Bauteile beim Brandschutz ergaben sich Mehraufwendungen
(z. B. Prüfzeugnisse für Systemaufbauten anstatt Bauteilnachweisen beim
Prallschutz).
-
Mehrkosten
durch Bauzeitverlängerung (evtl. Haftung durch verursachende Firmen/Planer wird
noch geklärt).
Kompensation
durch Einsparungen
Alle Gewerke wurden
geprüft und mögliche Einsparpotenziale ermittelt. Folgende Einsparungen konnten
umgesetzt werden:
Entfall
der Rampen und Entfluchtung über Treppen,
Minderung
der Metall- Fassadenflächen durch Wegfall der Vordächer Ost und Nord,
Verkleinerung
der Einhausungen aufgrund des Entfalls der Rampen.
Die technische
Ausführung wurde bereits in der Planung auf ein Minimum reduziert, sodass hier
keine weiteren Einsparungen möglich waren. Vor dem Hintergrund der aktuellen
Baukonjunktur konnten die Mehraufwendungen durch die Einsparungen nicht kompensiert
werden.
Da durch die
baulichen Änderungen zu den Einsparpotenzialen ohnehin eine Anpassung des Bauantrags
erforderlich wurde, wurde die Erweiterung der Versammlungsstätte für die
gesamte Halle (max. 800 Personen) geprüft. Dies konnte nahezu kostenneutral
umgesetzt werden, da fast alle Auflagen auch für den bisher geplanten Versammlungsbereich
Tribüne zu erstellen sind. Die Umplanungen zur Versammlungsstätte der
Hallenfläche wurden umgesetzt und in die Kosten eingerechnet.
Über die gesamte
Baumaßnahme betrachtet, erhöhen sich die Baukosten auf 10.900.000,- €.
Leider war es nicht
möglich, zu einem früheren Zeitpunkt eine realistische Prognose zu erstellen,
da durch die extrem langen Verfahren bei den EU-weiten Ausschreibungen von
mindestens 5 Monaten und diversen Nachverhandlungen aufgrund überhöhter Angebote
der erforderliche Kostenanschlag erst sehr spät vorlag.
In der erhöhten
Bausumme ist eine Risikoreserve von 200.000,- € für die noch nicht fertiggestellten
Gewerke enthalten.
Fertigstellung
Der Innenausbau ist
voraussichtlich bis Ende Mai 2020 fertiggestellt. Im Anschluss müssen noch die
Abnahmen der Sachverständigen und Nacharbeiten erfolgen, sowie die
Außenanlagenarbeiten durchgeführt werden. Die Inbetriebnahme der Sporthalle ist
für August 2020 vorgesehen.
Auswirkungen auf die Förderung
Ursprünglich war
der Förderzeitraum des Förderprojektes auf Ende 2018 begrenzt. Zwischenzeitlich
wurde der Förderzeitraum um zwei Jahre bis Ende 2020 verlängert, sodass die
Inanspruchnahme der Fördermittel trotz Verlängerung der Bauzeit nicht gefährdet
ist.
Prüfung durch
den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung
Der gesamte
Sachverhalt wurde durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung laufend
begleitet, geprüft und als sachlich richtig und angemessen beurteilt.
Schnellübersicht über die
finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte
Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in
/ Fachbereich / Telefon: Anke Schmitz/FB 65/406 - 65125
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO
NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden
Haushaltsverfügung.)
Sachstand der
Baumaßnahme Sanierung 4-fach Sporthalle Deichtorstraße mit Kostenanpassung,
Verlängerung der Bauzeit auf August 2020 sowie Darstellung der Fördersituation.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung
im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle
65000170011093/Finanzposition 783100
Finanzstelle
65000170011134/Finanzposition 783100
Finanzstelle
65000170011093:
2016:
500.000 €
2017: 1.400.000 €
2018: 3.220.000 €
2019:
620.000 €
2020: 750.000 €
Finanzstelle
65000170011134:
2017:
400.000 €
2018: 1.600.000 €
2019: 1.760.000 €
Zzgl. unterjährige Mittelverschiebungen
in den Jahren 2018 und 2019.
Die zusätzlichen
Haushaltsmittel i. H. v. 750.000 € werden mit dem Haushalt 2020 im Finanzplan auf
der Finanzstelle 65000170011093, Finanzposition 783100, zur Verfügung gestellt.
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z.
B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen,
Zinsen, Sachkosten)
Mit der
Fertigstellung der Maßnahme und einhergehend mit der in der Zukunft liegenden
Inbetriebnahme erfolgt die Aktivierung des Vermögensgegenstandes im Anlagevermögen
der städtischen Bilanz (Aktivtausch). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten
entsprechen den Gesamtbaukosten von 10.900.000 €. Bei einer unterstellten
Nutzungsdauer von 50 Jahren für ein Gebäude fallen jährlich Aufwendungen für
Abschreibungen i. H. v. 218.000 € an, die den städtischen Haushalt belasten.
Aufgrund der Förderung durch das Förderprogramm „KP III“ werden jedoch analog
zu den Abschreibungen jährlich Sonderposten ertragswirksam aufgelöst, sodass
der städtische Haushalt letztendlich im Saldo geringer belastet wird.
Sofern eine 90%ige Förderung erreicht werden würde, würde die jährliche
Belastung des Haushaltes bei 21.800 € liegen, da die Sonderposten jährlich
(analog zu den Abschreibungen) mit 196.200 € ertragswirksam aufgelöst werden
würden.
C)
Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Zum Zeitpunkt der
Inbetriebnahme des Gebäudes werden die notwendigen Veränderungsmitteilungen an
den Fachbereich Finanzen übersendet.
kontierungsverantwortliche
Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Fachbereich
Gebäudewirtschaft, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger
D) Besonderheiten (ggf.
unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z.
B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere
Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der
Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf
den Gesamtabschluss.)
Eine Anlage im Bau
ist bereits vorhanden.
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl.
Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
ja |
ja |
ja |