Betreff
Unterstützung des Cafeteria- und Mensabetriebs an der Montanus-Realschule
- Bürgerantrag vom 18.07.19
Vorlage
2019/3172
Aktenzeichen
011-12-11-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag ab.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit anliegendem Schreiben vom 18.07.2019 beantragt die Montanus-Realschule Leverkusen, vertreten durch den Schulleiter Herrn Ferdinand Brüggemann-Sina, eine finanzielle Unterstützung, um den Cafeteria- und Mensabetriebs an der Schule in Form des bisherigen Angebots uneingeschränkt fortführen zu können.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Der Fachbereich Schulen hat zuletzt mit Schreiben vom 24.09.2018 (Frau Simon) eine Stellungnahme zu der Essensversorgung an der Montanus-Realschule abgegeben.

An der damaligen Sachlage hat sich dem Grunde nach nichts verändert. Die Situation stellt sich wie folgt dar:

 

Bei der Montanus-Realschule handelt es sich um eine Schule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung und nicht um eine Schule mit gebundenem Ganztagsunterricht.

 

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 (Ziffer 6.1) stellt der Schulträger die erforderliche Infrastruktur bereit. Nach Ziffer 6.3 Satz 1 ermöglicht der Schulträger den Schülerinnen und Schülern von Schulen mit pädagogischer Übermittagsbetreuung die Einnahme eines Mittagessens oder Mittagsimbisses.

 

Nach Ziffer 6.3 Satz 1 stellt er in Ganztagsschulen dafür Räume, Sach- und Personalausstattung bereit. Er trägt die sächlichen Betriebskosten. Die konkrete Umsetzung kann im Einvernehmen mit der Schule auch von Dritten geleistet werden, beispielsweise einem außerschulischen Träger, einem Eltern- oder Mensaverein.

 

Gemäß Ziffer 2.8 des Runderlasses vom 05.05.2015 müssen sich Schülerinnen und Schüler, die in der Mittagspause nicht nach Hause gehen können, in einem geeigneten Raum, aber auch im Freien aufhalten können. Während der Mittagspause sollen für die Schülerinnen und Schüler, die in der Schule bleiben, Speisen und Getränke für eine einfache Mahlzeit zum Kauf angeboten werden.

Aus dieser Vorschrift leiten sich die Pflichten für die Organisation eines Imbissangebotes und die Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten auf Kosten des Schulträgers ab. Die Kostenübernahme für die Essensausgabe stellt hier – im Gegensatz zu den gebundenen Ganztagsschulen im Sinne des § 9 Schulgesetz – keine Schulträgerpflicht dar und ist somit eine freiwillige Aufgabe.

 

Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage wären freiwillige Ausgaben zwar grundsätzlich möglich, dürfen aber nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Kämmerers veranlasst werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Falle einer Übernahme der Kosten für die Essensausgabe durch die Stadt Leverkusen für die Montanus-Realschule diese Kosten im Sinne der Gleichbehandlung auch für die übrigen Schulen mit pädagogischer Übermittagsbetreuung übernommen werden müssten. Derzeit sind dies das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und die Theodor-Heuss-Realschule. Die KHS Im Hederichsfeld und die Realschule Am Stadtpark bieten keine warme Mittagsverpflegung an.

 

Bis Ende Februar 2017 wurde die Montanus-Realschule durch die DK Integrationsbetriebe aus Bergisch Gladbach beliefert. Die Firma hatte den Auftrag, die warmen Essen zu liefern und auszugeben. Die Kosten für die Essensausgabe waren im Abgabepreis für das Essen enthalten. Der Essenspreis inklusive Essenausgabe betrug seinerzeit 3,90 €.

 

Im Dezember 2016 kündigte die Firma den Vertrag vorzeitig, da trotz aller Bemühungen nicht mehr als täglich durchschnittlich 25 Essen verkauft werden konnten. Der hieraus erzielte Umsatz reichte nach Angaben des Caterers nicht mehr aus, um die Personalkosten zu decken (im Vorfeld der Vergabe durch die Schule lag die geschätzte tägliche Essensteilnehmerzahl bei ca. 50-60). Nach Angabe der Schule war die geringe Essensteilnehmerzahl auf die Qualität und den Geschmack des Essens zurückzuführen.

 

In ausführlichen Gesprächen mit der Schulleitung und dem Förderverein wurde daher entschieden, die Kündigung der Firma DKI anzunehmen und zum 01.03.2017 einen anderen Caterer zu beauftragen.

 

Da es mit Blick auf die geringe Essensteilnehmerzahl nicht möglich war, einen Caterer zu finden, der zu einem für die Eltern bezahlbaren Preis die warmen Essen liefert und ausgibt, wurde dem Schulverein vorgeschlagen, den Brötchenverkauf des Fördervereins auch an einen Caterer zu vergeben, da der Caterer dann zusätzliche Einnahmen generieren kann. Dies war aber von der Schule und dem Schulverein nicht gewollt.

 

Es wurde daher alternativ vorschlagen, lediglich warme Menüs liefern zu lassen, die dann durch Personal des Schulvereins ausgegeben werden. Diesem Vorschlag konnten sich Schulleitung und Schulverein anschließen.

 

Die Montanus-Realschule erhält das Essen seit 01.03.2017 von der Firma Nikut aus Burscheid.

 

Nach Rückmeldung des Schulleiters ist die Schule sehr zufrieden mit der Essensversorgung durch die Firma Nikut. Herr Brüggemann-Sina teilte dem Fachbereich Schulen mit, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, die an der warmen Mittagsverpflegung teilnehmen, erheblich gestiegen ist. Daher wurde auch auf eine neuerliche Ausschreibung zum Schuljahr 2019/2020 verzichtet. Der Vertrag mit der Firma Nikut zur Lieferung von warmen Mahlzeiten wurde daher nicht entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten vorzeitig aufgekündigt. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Schuljahr (möglich bis maximal 2021).

 

Nach Mitteilung der Firma Nikut wird an vier Wochentagen Essen zum Einzelpreis von 3,00 € angeliefert. Die durchschnittliche Abnahmequote lag seit Januar 2019 zwischen 33 und 40 Essen pro Tag. Insgesamt wurden rund 3.100 Essen im vorgenannten Zeitraum ausgeliefert.

 

An der Montanus-Realschule betreibt der Schulverein einen Kiosk/Brötchenverkauf, der zum neuen Schuljahr auch auf die Dependance in der Heinrich-Lübke-Straße ausgeweitet wurde.  

Die Erfahrungen aus zurückliegenden Jahren haben gezeigt, dass eine Bereitstellung von warmer Schulverpflegung einschließlich einer notwendigen Ausgabekraft im Fall eines zusätzlich von Schule bewirtschafteten Kiosk- oder Imbissbetriebes für einen Caterer nur schwer wirtschaftlich darstellbar ist.

 

Dort, wo ein Caterer auch zeitgleich den Kiosk/Imbissbereich betreibt, kann in der Regel eine Quersubventionierung der warmen Mittagsverpflegung aus den Einnahmen des Kiosk- oder Imbissbetriebes erfolgen, so dass hier ein wirtschaftliches Auskommen möglich ist. Durch die Erweiterung des Kioskbetriebs auf die Dependance ist zu erwarten, dass zusätzliches Personal für den Betrieb benötigt wird. Die dort zu erwartenden Einnahmeüberschüsse dürften indes nicht im Rahmen einer auskömmlichen Finanzierung einer entsprechenden Personalstelle auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung liegen.

 

Die Verwaltung hat bereits im Vorfeld der Übernahme der Essensversorgung ein ausführliches Beratungsgespräch mit der Schulleitung und Vertreterinnen/Vertretern der Schulpflegschaft und des Fördervereins geführt und auf die Problematiken aufmerksam gemacht.

 

Den seinerzeit von der Verwaltung gemachten Vorschlag, die Essensversorgung zum nächstmöglichen Termin in der jetzigen Form einzustellen und das durch den Förderverein organisierte Kioskangebot auf ein einfaches Imbissangebot auszuweiten, da der Förderverein dann auch die Einnahmen aus der Imbissverpflegung erhält, sieht die Schulleitung nicht als zielführend an. Sie vertritt die Meinung, dass Kinder, die fast den ganzen Tag in der Schule sind, ein „richtiges“ Mittagessen einnehmen müssen und mittags nicht nur mit Frikadellen und Würstchen versorgt werden können. Auch ein Wechsel zu einem preisgünstigeren Caterer kommt für die Schulleitung aufgrund der aus seiner Sicht zu erwartenden Qualitätseinbußen nicht in Betracht.

 

Die vorliegende konfliktäre Zielbeziehung zwischen der Minimierung der Personalkosten und der Qualität des Angebots kann durch den Schulträger in dieser Form nicht aufgelöst werden.

 

Hier wird es erforderlich sein, seitens der Verwaltung in erneute Gespräche mit der Schule einzutreten.

 

Dem Bürgerantrag kann aus Sicht der Verwaltung nach jetzigem Stand nicht entsprochen werden.