Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung von elf Bäumen auf dem Gelände des Busbahnhofes Opladen zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Auf dem Gelände des sich derzeit noch in Betrieb befindlichen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) Opladen stehen derzeit elf Bäume. Nach der Inbetriebnahme des neuen ZOB Opladen wird der Bereich des alten ZOB gemäß der vom Rat beschlossenen Planungen für die neue bahnstadt West einer neuen Nutzung zugeführt. Um das Baufeld zu ebnen, müssen die Bäume und das in dem Bereich befindliche Strauchwerk, ebenso wie alle anderen Aufbauten, entfernt werden.
Von den elf Bäumen sind bereits zwei Bäume abgestorben, die restlichen Bäume sind stark geschädigt (mutmaßlich u. a. eine Folge des in früheren Jahren massiven Einsatzes von Streusalz im Bereich des ZOB sowie der trockenen Sommer). Dieser Zustand wurde vom Fachbereich Stadtgrün bereits vor einiger Zeit erkannt und - in Anbetracht der anstehenden baulichen Veränderungen - auf eine Fällung mit nachfolgender Ersatzpflanzung an gleicher Stelle verzichtet.
Da im Bereich der bahnstadt West eine große Anzahl neuer Bäume bereits gepflanzt wurde und noch gepflanzt wird, findet eine Kompensation für die elf zu fällenden Bäume im unmittelbaren Umfeld statt. Zum Beispiel werden entlang der Europa-Allee insgesamt ca. 140 Bäume gepflanzt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon:
Frau Vera Rottes, Geschäftsführerin neue
bahnstadt opladen GmbH
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Baufeldfreimachung für die Bebauung neue bahnstadt West.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Kosten für die Baumfällungen werden über den Etat der nbso GmbH gedeckt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Die Kosten sind im Etat der nbso GmbH berücksichtigt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Keine. Die Kosten sind im Etat der nbso GmbH berücksichtigt.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
nbso GmbH
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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