Betreff
Wirtschaftsplan 2020 des "Sportpark Leverkusen"
Vorlage
2019/3237
Aktenzeichen
Bo-Scho-tB
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Wirtschaftsplan 2020 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark Leverkusen" wird wie folgt festgestellt:

 

1a) Im Erfolgsplan werden festgesetzt:

 

Erträge:                          9.199.000 €,

Aufwand:                       11.196.000 €.

 

1b) Im Vermögensplan werden festgesetzt:

 

Einnahmen:                       434.000 €,

Ausgaben:                         434.000 €.

 

1c) Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

1d) Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

1e) Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2020 wird auf 15.000.000 € festgelegt.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung                               In Vertretung

Richrath                                            Märtens                                        Adomat

 

Begründung:

 

1. Der Eigenbetrieb Sportpark Leverkusen

 

Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter entsprechender Anwendung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Bestimmungen der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ als ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt.

 

Der SPL wird von dem Betriebsleiter selbstständig geleitet, insbesondere obliegt ihm die laufende Betriebsführung. Dazu gehören des Weiteren der Einsatz des Personals, die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie die Beschaffung von Investitionsgütern des laufenden Bedarfs und der Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen.

 

Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten, sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Unternehmensphilosophie ist es, den Bürger als Kunden zu verstehen, der Anspruch darauf hat, für sein Geld effektive und effiziente Leistungen zu erhalten.

 

2. Die Wirtschaftsplanung des SPL

 

Der SPL arbeitet seit dem Wirtschaftsjahr 1996 selbstständig aus den in den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Mitteln. Der Wirtschaftsplan 2020 des SPL besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose des Betriebsergebnisses im Erfolgsplan für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben und der Benennung von Deckungsmitteln für Investitionen in Neuanlagen im Vermögensplan, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Darstellung des Personalbedarfes in der Stellenübersicht.

 

3. Finanzierung des SPL

 

Mit dem Betrieb der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen und den akquirierten Drittmitteln erwirtschaftet der SPL einen Ertrag von ca. 4,1 Mio. € (Prognose 4,3 Mio. €) im Wirtschaftsjahr 2019.

 

Dem steht ein betrieblicher Aufwand von ca. 10,8 Mio. (Prognose 11 Mio. €) im Wirtschaftsjahr 2019 gegenüber, da der überwiegende Teil der Dienstleistungen des SPL zu nicht kostendeckenden Entgelten/Preisen angeboten wird und rund 624.000 € (Prognose 669.000 €) an Sportfördermitteln/Beihilfen gezahlt werden. Darum ist der SPL mit seinem heutigen Aufgabenspektrum trotz kaufmännischer, nachfrageorientierter Grundausrichtung dauerhaft auf einen Zuschuss der Kommune oder entsprechender Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren angewiesen.

 

Zur Finanzierung des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL GmbH & Co. KG (EVL) bei. Hinzu kommen die Beteiligungserträge der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (IVL) und die Dividendenerträge aus den Aktien der RWE AG samt Steuergutschriften. Der Gesamtbetrag belief sich in 2019 auf ca. 4,5 Mio. €.

 

Der SPL erwartet auch im Wirtschaftsjahr 2020 Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren i. H. v. 4,4 Mio. €. Die Beteiligungen und Finanzanlagen sind in den Betrieb gewerblicher Art Bäder (BgA Bäder) eingelegt. Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden in 2020 als Sportfördermittel rund 670.000 € zur Förderung des SportBund Leverkusen e. V. (SB), der örtlichen Sportvereine und des Olympiastützpunktes Rheinland gezahlt.

 

Der Sportpark Leverkusen betrachtet die regelmäßige und dauerhafte Überprüfung der Optimierungspotenziale als selbstverständliche Managementaufgabe und hat hier in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche Erfolge erzielt.

 

Ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wird der SPL, nach derzeitigen Informationen der Kernverwaltung, erst einmal bis 2023 keine Verlustabdeckung durch die Kernverwaltung mehr erhalten. Dies wird, wenn nicht dagegen gearbeitet wird, zu einem Verzehr des Eigenkapitals führen.

 

4. Ergebnisprognose 2019

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 1, Seite 1 ff.)

 

Das Geschäftsjahr 2019 schließt nach der aktuellen Prognose voraussichtlich mit einem Verlust von ca. 1,65 Mio. € nach GuV ab. Dieses Ergebnis nach Gewinn- und Verlustrechnung wird maßgeblich beeinflusst durch die Summe der Beteiligungserträge und der Erträge aus Wertpapieren.

 

Bei einer diesjährigen Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung wurde bemängelt, dass die Vergütung an den SPL für das Schulschwimmen in den vergangenen Jahren immer zu niedrig angesetzt war. Dies hat dazu geführt, dass 26.159,22 € an Steuernachzahlungen zu tätigen waren und eine Nachzahlung von Vergütungen für das Schulschwimmen für die Jahre 2013/2014/2018 in Höhe von 148.331,85 € aufgezeigt wurde. Der Betrag für die Steuernachzahlung wurde dem SPL von der Kernverwaltung bereits überwiesen.

 

Bei der durch die Finanzverwaltung aufgezeigten Nachzahlung der Vergütung für das Schulschwimmen steht der SPL mit seinem Wirtschaftsprüfer auf dem Standpunkt, dass nach § 53 Abs. 1 Nr.1+2 Haushaltsgrundsätzegesetz und auf Grundlage der Grundsätze von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, nach dem auch der Haushalsplan der Stadt Leverkusen aufgestellt wurde, eine Nachzahlung durch die Kernverwaltung zu erfolgen hat.

 

Dies wird durch den Fachbereich Finanzen anders bewertet, sodass der Betrag in Höhe von 148.331,85 € dem SPL nicht aus dem Kernhaushalt zur Verfügung gestellt wird und der SPL diese Summe durch Kassenkredite finanzieren muss. Was eine mögliche spätere Überprüfung dieser Entscheidung durch die Finanzverwaltung bzw. die Gemeindeprüfungsanstalt/das Rechnungsprüfungsamt ergeben wird, ist abzuwarten.

 

5. Erfolgsplan 2020

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 11 ff.)

 

Der SPL legt den zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen Erfolgsplan vor, der in den zentralen Umsatzpositionen wieder zurückhaltend kalkuliert ist. Im Aufwandsbereich sind die zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere im Materialaufwand (Energieaufwand, Instandhaltungsaufwand) sowie bei den Personalkosten, angemessen berücksichtigt. Die Geschäftsbereiche „Sport- und Turnhallen“ und „Sportplatzanlagen sind rein vermögensverwaltend, hoheitlich tätig. In diesen Geschäftsbereichen werden weiterhin nur geringe Umsätze erzielt. Nach der Umsetzung aller Maßnahmen des „SPL-Konzeptes sind die sportpolitisch vertretbaren Möglichkeiten, durch Angebotsreduzierungen Kosten zu senken, erschöpft.

 

Weitere Einschnitte in das Angebotsportfolio des SPL würden bedeuten, die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen einzuschränken. Dennoch wird der SPL auch perspektivisch nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren. Weiterhin werden die Umwandlung von Planstellen und die Besetzung bisher nicht besetzter Planstellen zu Personalkostenerhöhungen führen. Der Erfolgsplan 2020 wird auch durch die perspektivisch fehlende Verlustabdeckung der Kernverwaltung negativ tangiert.

 

6. Vermögensplan 2020

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 24 ff.)

 

Im Wirtschaftsjahr 2020 sind Investitionen/Anlagenzugänge/Rücklagenbildungen in Höhe von insgesamt 491.000 € geplant. Neue Kredite müssen für die Finanzierung der projektierten Maßnahmen nicht in Anspruch genommen werden, denn Mittel der „Sportpauschale des Landes NRW“ werden hierfür eingesetzt.

 

7. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2020

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 30 ff.)

 

Der SPL hat eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter Einbeziehung der mittelfristigen Prognose der Beteiligungseinnahmen und der mittelfristig anstehenden Investitionen entwickelt. Die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung des Betriebes werden in den Ausführungen zum mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan dargestellt. Auch hier wird sich der fehlende Ertrag aus der Verlustabdeckung durch die Kernverwaltung auswirken.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat bereits bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und 2018 auf die negative Auswirkung hingewiesen:

 

„….. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass nach § 9 Abs. 1 EigVO auf die Erhaltung des Sondervermögens Bedacht zu nehmen ist. Dies schließt grundsätzlich planmäßige Verluste und einen damit einhergehenden Eigenkapitalverzehr aus.“

 

Auch hier wird auf den Eigenkapitalverzehr hingewiesen. Außerdem wurde bei der in 2018 stattgefundenen Betriebsprüfung des SPL durch die Finanzverwaltung bemängelt, dass durch den SPL für die Kernverwaltung erbrachte Leistungen nicht finanziell, im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe der Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW, ausgeglichen wurden. Seitens des SPL wird deshalb darauf hingewiesen, dass eine fehlende Verlustabdeckung des SPL der für die Stadt erbrachten Leistungen perspektivisch zu einer Nachzahlung des SPL an die Finanzverwaltung führen könnte, da es sich hier um eine Art verdeckte Gewinnausschüttung handelt.

 

8. Stellenübersicht 2020

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 5., Seite 41 ff.)

 

In der Stellenübersicht für die Beschäftigten (ehemalige Arbeiter und Angestellte) des SPL wird im Stellensoll 2020 eine Gesamtzahl von 77,71 und im Stellensoll 2019 eine Gesamtzahl von 77,86 ausgewiesen.

 

9. Sportfördermittel

 

Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen überwiegend auf vertraglicher Basis, aufgrund von Ratsbeschlüssen oder Beschlüssen des Betriebsausschuss SPL ca. 670.000 € verausgabt. Dem SPL ist es weiterhin sehr wichtig, die allgemeine Sportförderung und die Förderung des Sportbundes dauerhaft auf dem heutigen Niveau sicherzustellen, um auch weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu stärken, die in hohem Maße schon heute unverzichtbare öffentliche, stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Aufgaben qualifiziert übernehmen. Damit wird auch das Stadtziel der Entwicklung zur Bürgergesellschaft und des ehrenamtlichen Engagements maßgeblich gestärkt und mit konkreten Hilfen ausgebaut.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Boßhammer / SPL / 86840-10

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Siehe Wirtschaftsplan 2020.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Siehe Wirtschaftsplan 2020.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Siehe Wirtschaftsplan 2020.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]